FAQ - Häufige Fragen zu Hausanschluss & Netzanschluss
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Hausanschluss.
Der Baukostenzuschuss berechnet sich aus dem vorgelagerten Versorgungsnetz, jeweils für den festgelegten Versorgungsbereich.
Die Ermittlung des BKZ erfolgt nach den Vorgaben des § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung.
Weitere Informationen finden Sie hier
Sollten Sie beabsichtigen von einer Ölheizung auf Erdgas umzusteigen, so können Sie bereits im Vorfeld der Umstellung einen Gasanschluss bei uns beantragen. Wir erstellen im Anschluss daran den Hausanschluss.
Sie können Ihre Ölheizung solange benutzen, bis der Öltank leer ist. In der Zwischenzeit erstellt Ihr Heizungsbauer die nachgelagerte Verteilung inklusive der Heizungsanlage.
Sobald Sie den Gasanschluss benötigen, beantragt Ihr Heizungsbauer den Gaszähler. Durch den Einbau des Zählers ist Ihr Gasanschluss betriebsbereit und Sie können Ihr Haus beheizen.
Es gibt die Möglichkeit Ihr Haus mit einer Gasbox im Außenbereich anzuschließen oder direkt im Anschlussraum im Haus.
Im Rahmen des Online-Bestellvorganges erhalten Sie von uns eine Übersicht der Rechnungspositionen. Schon bevor Sie den Bestellvorgang abschließen, bekommen Sie eine Zusammenfassung unseres vorläufigen Angebots für Ihren gewünschten Hausanschluss.
Mit der darauffolgenden Auftragsbestätigung erhalten Sie dann eine Kostenaufstellung, die nur noch im Längenbereich variieren kann.
Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z. B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, dann kann er erneut erhoben werden. Auf die Frage, ob mit dem Anschluss Baumaßnahmen am Netz verbunden sind, kommt es nicht an. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Anschlussnehmer an seinem Anschluss die angemeldete Leistung zur Verfügung zu stellen und muss das Netz entsprechend planen, ausbauen und regeln.
Grundlage - Anwendungsgrundsätze der BKZ-Erhebung - Erneute Erhebung möglich
Der Netzbetreiber ist berechtigt, einen neuen BKZ vom Anschlussnehmer zu verlangen, wenn dieser seinen bisherigen Netzanschluss aufgibt und den Anschluss an einem anderen Ort begehrt.
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass sich der Netzbetreiber im Zuge der Forderung eines BKZ verpflichtet, dem Anschlussnehmer an einem bestimmten Anschluss eine vertraglich vereinbarte Anschlussleistung dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Das dem Anschlussnehmer somit eingeräumte „Kapazitätsrecht“ ist an diesen konkreten Netzanschluss gebunden und geht bei dessen Kündigung oder Aufgabe wieder verloren. Sobald der Anschlussnehmer also einen Neuanschluss seines Anschlussobjekts herbeiführt und den Anschluss an den bisherigen Verteilungsanlagen aufgibt, ist das Neuentstehen eines BKZ-Anspruchs die Folge. Dies korrespondiert mit der Feststellung, dass ein Wechsel in der Person des Anschlussnehmers oder des Anschlussnutzers keine Rechtfertigung für eine erneute Erhebung eines BKZ darstellt.
Der Baukostenzuschuss ist eine vom Anschlussnehmer einmalig zu entrichtende Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung zu entrichten ist.
Hinweise hierzu sind bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Wir geben Ihnen keinen Installateur oder ein Planungsbüro vor. Sie können sich einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl aussuchen. In der Regel ist jeder Elektroinstallateur bei uns eingetragen. Sollte keine Eintragung vorliegen, bekommt dieser Elektroinstallateur bei uns einen Gasteintrag, damit der Elektroinstallateur Ihres Vertrauens Ihr Bauvorhaben ausführen kann.
Ja, bitte ermöglichen Sie unserem Monteur den Zugang zu den Installationspunkten des Hausanschlusses.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich vor Ort zu sein, kann uns auch eine Person Ihres Vertrauens ins Haus lassen.
Jeder Netzbetreiber finanziert seine Anlagen vor und erhebt erst nach Beanspruchung seines Anschlusses die anteiligen Kosten.
Weitere Informationen finden Sie hier
Wenn Ihnen kein Grundrissplan mehr vorliegen sollte, ist das kein Problem. Uns reicht auch eine gezeichnete Skizze des Objektes mit dem geplanten Anschlusspunkt für den Strom- und Gashausanschluss aus.
Sobald der Anschlussraum verschließbar ist, kann der Anschluss gelegt werden.
Für einen Gasanschluss muss der Raum, in dem der Anschluss installiert wird, direkt (z.B. durch ein Fenster) belüftbar sein.
Wenn Sie Ihren Hausanschluss online bei uns auf der Website bestellen, haben Sie die Möglichkeit einen Wunschtermin anzugeben. Dieser wird bei der späteren Terminabsprache mit Ihnen berücksichtigt und Ihr neues Zuhause zuverlässig zum vereinbarten Termin mit unserem Versorgungsnetz verbunden.
Sie können sofort online einen Hausanschluss bestellen. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. Halten Sie dazu bitte folgende Informationen für uns bereit:
- Adresse von Ihrem neuen Zuhause
- Benötigen Sie Baustrom und wenn ja, wann?
- Entfernung (in Meter) von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrem geplanten Hausanschluss
- Name und Anschrift Ihres Elektroinstallateurs (falls Sie noch keinen Installateur haben, helfen wir Ihnen über unsere Installateurssuche)
Und bitte auch diese Unterlagen:
- Ein Foto/eine Datei Ihres Lageplans
- Ein Foto / eine Datei Ihres Grundrisses
Jeder Hausanschluss ist individuell. Zeichnen Sie bitte den gewünschten Anschlusspunkt in Ihren Grundriss ein. Ihr Elektro-/Gasinstallateur berät Sie gerne!
In diesem Video können Sie sehen, wie der Anschluss an unser Netz funktioniert: https://www.youtube.com/watch?v=b3FYb9kN6k8
Jeder Anschlussnehmer, der an das allgemeine Netz angeschlossen wird, muss einen Baukostenzuschuss bezahlen. Eine erstmalige Anschlussleistung bis zu 30 KW ist vom Baukostenzuschuss befreit. Die Befreiung der ersten 30 kW ist in der Niederspannungsanschlussverordnung festgeschrieben. Der Baukostenzuschuss ist ein Anteil für den Ausbau des allgemeinen Netzes, dass der Netzbetreiber vorfinanziert hat. Erst bei Anschlussnutzung wird diese „Vorfinanzierung“ dem Netzkunden in Rechnung gestellt.
Grundlage:
Die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist für die Netzebenen der Niederspannung (Strom) und Niederdruck (Gas), in denen Haushaltskunden angeschlossen sind, in den § 11 NAV und § 11 NDAV ausdrücklich geregelt.
Wir können Sie an unser Gasnetz anschließen, wenn Folgendes gegeben ist:
- Ort/Ortsteil Ihres Objektes sind bereits an unser Gasnetz angeschlossen
- keine Fernwärmepflicht in diesem Ort/Ortsteil besteht
- eine positive Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Anschluss Ihres Hauses von unserem Netzcenter vorgenommen wurde
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Netzanschluss.
Auf unserer Website finden Sie die veröffentlichten die Netzentgelte Strom. In diesen sind ebenfalls die Entgelte für den Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) für Ihre Messeinrichtung aufgeführt.
Für das Planungsgespräch benötigen wir bitte folgende Informationen von Ihnen:
- Stationserrichter
- Festlegung der Zuständigkeiten
- Trassenführung
- vorraussichtlicher Inbetriebnahmetermin
Diese sind in der TAB MS (Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung) auf unserer Website zu finden.
Im Projektabschlussgespräch haben Sie die Möglichkeit:
- Feedback zu geben
- Offene Punkte anzusprechen
- Dienstleistungen anzufordern
Sie können Ihrem bekannten Ansprechpartner jederzeit Feedback geben, damit wir auch frühzeitig auf Ihre Wünsche und Anmerkungen eingehen können.
Nach Erhalt der vollständigen Anmeldeunterlagen führen wir für Ihre geplante Erzeugungsanlage eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um den geeigneten Netzanschlusspunkt zu ermitteln. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird zeitnah mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch vereinbaren, um die Planung und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Das Projektgespräch klärt in welchen Umfang und welche Ideen Sie zu Ihrem Bauvorhaben haben. Dazu benötigen wir bitte folgende Unterlagen von Ihnen:
- Anlagenanschrift
- Anlagenbetreiber
- Anschlussnehmer (Firma, Vor-, Nachname, Adresse, …)
- Anlagenanschrift (Bauort inkl. Gemarkung, Flur und Flurstück, GPS-Koordinaten)
- Übersichtskarte mit Grundstücksgrenzen und Standort der Anlage
- Anzahl & Typ der geplanten Erzeugungsanlagen inkl. Gesamtleistung (in kW bzw. MW)
Die relevanten Unterlagen sind in der TAB MS (Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung) aufgelistet.
In einem Projektgespräch erörtert Ihnen Ihr Kundenbetreuer alle Details die Sie für die Genehmigung benötigen. Zusätzlich erhalten Sie auch eine Checkliste für sämtliche erforderliche Daten und weiteren Unterlagen.
Die Stationsinbetriebnahme findet statt, sofern folgende Punkte abgeklärt sind:
- Sichtprüfung
- Zählermontage hat stattgefunden
- Netzanschluss ist fertiggestellt
- Prüfung aller Dokumente
- Prüfprotokolle liegen vor
Nachdem wir den Netzanschluss für Ihre Anlage realisiert haben, erhalten Sie zeitnah die Rechnung für den Netzanschluss entsprechend des Netzanschlussvertrags.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Baustrom und Kurzzeitanschlüsse.
Diese temporäre Anschlussart wird in den meisten Fällen für z.B. Straßenfeste mit geringerem Strombedarf genutzt. Sie kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch als Baustromanschluss für den Neubau z. B. eines Ein- oder Mehrfamilienhaus genutzt werden. Hierzu muss ein Kabelverteilerschrank, ein Ortsnetzmast oder eine Ortsnetztrafostation in räumlicher Nähe vorhanden sein. Eine Straßenquerung muss gegebenenfalls von Ihnen gestellt werden. Der Baustromverteilerkasten wird hier direkt mit der Ortsnetztrafostation oder dem Kabelverteilerschrank verbunden und steht in unmittelbarer Nähe. Ein Baustromverteilerkasten kann in der Regel von dem von Ihnen beauftragten Elektro-Installationsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung aller Voraussetzungen übernehmen wir natürlich gern für Sie.
Diese temporäre Anschlussart wird in der Hauptsache für Großbaustellen, größere Schützenfeste oder auch Volksfeste benötigt, wenn die gesamte Anschlussleistung über 60kW liegt. Sollten Sie sich in Grenzbereichen zu dieser Leistung bewegen, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Der Netzverknüpfungspunkt** hierfür wird technisch geprüft. Die Kosten für die Leitungsverlegung und die spätere Demontage vom Netzverknüpfungspunkt zu Ihren Verteilerpunkt, an den die Bauanschlusssäule gestellt wird, werden individuell nach dem tatsächlichen Aufwand kalkuliert. Diese Bauanschlusssäule wird mit dem kundenseitig* gestellten Baustromverteilerkasten verbunden.
* Ein Baustromverteilerkasten kann in der Regel von dem von Ihnen beauftragten Elektro Installationsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Fragen Sie Ihren Installateur.
** Der Netzverknüpfungspunkt bezeichnet die Stelle in unserem Stromnetz, wo Ihre beantragte Leistung zur Verfügung gestellt werden kann.
Diese temporäre Anschlussart wählen Sie, wenn ein von uns bereits versorgtes Gebäude auf Ihrem Grundstück abgerissen werden soll, und auf demselben Grundstück ein Neubau (Ein- bzw. / Mehrfamilienhaus, Reihen- oder Doppelhaus) entstehen soll. Hier wird Ihr bisheriger Hausanschluss an der Grundstücksgrenze getrennt und das straßenseitige Kabelende in eine Bauanschlusssäule eingeführt. Diese Bauanschlusssäule wird mit dem kundenseitig* gestellten Baustromverteilerkasten verbunden. Nach erfolgter Bautätigkeit, wird die Hausanschlusssäule demontiert und der Hausanschluss in Ihr Haus bis in den Hausanschlussraum verlängert. Ihr Strom Hausanschluss ist somit hergestellt. Der neue Hausanschlussraum muss in der Regel in Flucht des jetzigen Hausanschlusskabels liegen, um geradlinige Verlegung der neuen Hausanschlussleitung zu gewährleisten. Ob Ihr alter Hausanschluss für diesen Baustromanschluss geeignet ist, prüfen gerne unsere Experten vor Ort, nach Vorlage eines Lageplanes für Ihre Neubebauung.
Einen Baustromanschluss brauchen Sie für Ihren Neubau (Ein- bzw. Mehrfamilienhaus, Reihen- oder Doppelhaus). Hierfür wird, nachdem der Grundriss des Hauses geplant ist, Ihre spätere Hausanschlussleitung auf Ihr Grundstück vorverlegt. An der straßenseitigen Grundstücksgrenze stellen wir eine sogenannte Bauanschlusssäule. Diese Bauanschlusssäule wird mit dem kundenseitig* gestellten Baustromverteilerkasten verbunden. Nach erfolgter Bautätigkeit, wird die Hausanschlusssäule demontiert und der Hausanschluss in Ihr Haus bis in den Hausanschlussraum verlängert.
Ihr Stromhausanschluss ist somit hergestellt.
In diesem Video erklären wir alles nochmal Schritt für Schritt.
Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker Strom, sogenannten Baustrom.
Diesen können Sie bequem online auf unserer Webseite bestellen.
Im Anschluss an die Onlinebestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit einer vorläufigen Kostenschätzung. Rechtzeitig vor Baubeginn wenden Sie sich bitte an eine Elektroinstallationsfirma, welche die notwendigen Zähler bei uns anmeldet. Nachdem die Avacon die Baustromsäule installiert hat, kann Ihr Elektroinstallateur in dem von ihm bereitgestellten Baustromverteiler den Stromzähler montieren und mit der Baustromsäule verbinden.
Sie haben noch keinen Installateur? Kein Problem. Wir helfen Ihnen mit unserer Onlinesuche dabei, einen geeigneten Installateur in Ihrer Nähe zu finden.