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Hand wirft Geldmünze in eine Glühbirne ein

Strom

Baukostenzuschuss (BKZ)

Bitte beachten Sie, dass neben den Kosten für den Netzanschluss auch Kosten für das vorgelagerte allgemeine Netz anfallen. Grund: Der Netzbetreiber kann vom Anschlussnehmer für die Erstellung oder Verstärkung von Verteileranlagen einen angemessenen Baukostenzuschuss erheben.

Der Baukostenzuschuss (BKZ) dient der teilweisen Deckung der Kosten, die für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Transformatorenstationen anfallen. Voraussetzung für den BKZ ist, dass sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt.
 

Wer trägt den Baukostenzuschuss?

Privat- und Gewerbekunden sowie Groß- und Industriekunden tragen den Baukostenzuschuss als Bestandteil der Netzanschlusskosten.
 

Angemessene Höhe der BKZ-Beträge

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Baukostenzuschüssen im Niederspannungsbereich ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Nach § 11 Abs. 1 NAV dürfen Baukostenzuschüsse höchstens 50 Prozent dieser zuordenbaren Kosten abdecken.

(Angegeben sind die Netto-Preise)

Kalkulationsvorlage 2020

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des CORONA-Konjunkturpaketes der Bundesregierung die Umsatzsteuer für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16% gesenkt wurde.