Rechtsgrundlage
Die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement regelt das EEG in § 9 Abs. 1 - 3 EEG.
Demnach sind EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich. Im Falle einer drohenden Netzüberlastung kann der Netzbetreiber dann die Erzeugungsleistung reduzieren.
Funkrundsteuerempfänger (FRE)
In der Niederspannung wird zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung ein FRE verwendet. Ihr Anlagenerrichter/Installateur baut das Gerät bei Ihnen ein und übernimmt auch die Parametrierung für die Signalübertragung.
Auf den Folgeseiten finden Sie Informationen zum Thema FRE:
Fernwirktechnik ab Mittelspannungsnetz
über IEC 60870-5-101
Alle Anforderungen an eine fernwirkteschnische Anbindung finden Sie in unseren Netzrichtlinien:
- für Mittelspannung: Netzrichtlinie NT-10-24
- für Hochspannung: Netzrichtlinie NT-10-32
Außerdem beantworten wir Ihnen hier vorab Fragen, die häufig zum Thema Fernwirktechnik gestellt werden.
FAQ - Fragen und Antworten zum Einsatz von Fernwirktechnik
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