
Rechtsgrundlage
Die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement regelt das EEG in § 9 Abs. 1 - 3 EEG.
Demnach sind EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich. Im Falle einer drohenden Netzüberlastung kann der Netzbetreiber dann die Erzeugungsleistung reduzieren.
Funkrundsteuerempfänger (FRE)
In der Niederspannung wird zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung ein FRE verwendet. Ihr Anlagenerrichter/Installateur baut das Gerät bei Ihnen ein und übernimmt auch die Parametrierung für die Signalübertragung.
Auf den Folgeseiten finden Sie Informationen zum Thema FRE:
Fernwirktechnik ab Mittelspannungsnetz
über IEC 60870-5-101
Alle Anforderungen an eine fernwirkteschnische Anbindung finden Sie in unseren Netzrichtlinien:
- für Mittelspannung: Netzrichtlinie NT-10-24
- für Hochspannung: Netzrichtlinie NT-10-32
Außerdem beantworten wir Ihnen hier vorab Fragen, die häufig zum Thema Fernwirktechnik gestellt werden.
FAQ - Fragen und Antworten zum Einsatz von Fernwirktechnik
Die Versorgung mit Energie ist im Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) geregelt. Diese soll sicher, effizient und zunehmend aus Erneuerbaren Energien bestehen. Damit es durch den rapiden Zuwachs an regenerativ erzeugter Energie nicht zur Netzüberlastung kommt, muss der Netzbetreiber eingreifen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Einbau einer Einrichtung zur Leistungsüberwachung und fernsteuerbaren Leistungsregelung in Anlagen ≥ 25 kW vorgeschrieben (§ 9 EEG).
Mit Hilfe der Fernwirktechnik können wir in Engpasssituationen die Versorgungssicherheit und Systemstabilität (noch) zuverlässiger gewährleisten.
Die Fernwirktechnik bietet folgende Vorteile:
- Übertragung aktueller Istwerte (Strom, Spannung, Blind- und Wirkleistung),
- Erfassung und Überwachung vertraglich relevanter Größen (z. B. Anschluss- bzw. Einspeiseleistung),
- Leistungsregelung bzw. Möglichkeit der Einsenkung auf die gesetzlich vereinbarten Stufen 0, 30, 60 und 100%,
- Definiertes Steuerverhalten bei Kommunikationsausfall und Neuanlauf,
- Autarke und rückwirkungsfreie Funktionalität in beliebigen Erzeugungsanlagen,
- Hohe Informations- und Steuerverfügbarkeit für den Netzbetreiber.
- Durch die serielle Kopplung der Techniken wird der Verkabelungaufwand so gering wie möglich gehalten
Die Kosten für die Fernwirkanlage liegen beim Anlagenbetreiber.
Damit Die Fernwirkanlage mit unserem Fernsteuerungssystem kommunizieren kann, benötigen Sie ein Gateway. Dieses stellen wir Ihnen zur Verfügung und Ihr Anlagenerrichter installiert es. Für das Gateway inkl. Test zur Signalübertragung stellen wir Ihnen eine Inbetriebnahmepauschale in Höhe von 792 EUR (netto) in Rechnung.
Die Fernwirktechnik stellt der Anschlussnehmer bei, d.h. er ist in der Wahl der Technik frei. Die erforderlichen Rahmenbedingungen, um mit unseren IT-Sytemem kompatibel zu sein und die Anforderungen der Avacon Netz GmbH zu erfüllen, entnehmen Sie bitte unseren Anmerkungen zur technischen Richtlinie „Fernwirktechnische Anbindung von an das MS-Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen über IEC 60870-5-101“.
Die Avacon Netz GmbH stellt ein gesichertes Gehäuse bei, in dem sich das Gateway befindet. Da dies in Ihrer Anlage verbaut wird, ist ein entsprechender Platz einzuplanen. Dies ist ebenfalls in den Anmerkungen zur technischen Richtlinie beschrieben.
Nein. Aus Gründen der IT-Sicherheit ist keine Übertragung über das Gateway des Netzbetreibers zu Marktpartnern möglich.
Für die Direktvermarktung muss daher eine gesonderte Technik zur Fernsteuerung verbaut werden.
Durch die Fernwirktechnik ist eine gezieltere und optimierte Steuerung der Stromnetze bei Engpässen möglich. In Einzelfällen kann auch eine individuelle Regelung einzelner Anlagen erfolgen.
Die abrechnungsrelevanten Messdaten aus den Zählern werden wie bisher durch eine Auslesung ermittelt.
Über die Fernwirktechnik erhält auch unsere Netzleitstelle aktuelle Messwerte aus der Erzeugungsanlage und kann den aktuellen Status der Anlage überwachen und im Bedarfsfall steuern.
Die Fernwirkanlage wird vom Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber bzw. seinem Anlagenerrichter eingebaut.
Bei der Inbetriebnahme prüft einer unserer Mitarbeiter, ob alle notwendigen Signale von der Fernwirkanlage zu unserer Netzleitstelle und zurück gesendet werden (Bittest). Zu diesem Zeitpunkt muss neben der Fernwirkanlage auch das Gateway montiert und betriebsbereit sein.
Eine Einspeisung der Erzeugungsanlage ist erst ab erfolgreichem Test der Signalübertragung (Bittest) zulässig. Dazu wird das zugehörige Protokoll vom Anlagenbetreiber und uns unterzeichnet. Dann können Sie einspeisen und erhalten Ihre Vergütung.
Zusätzlich möchten wir einen Funktionsprüfung durchführen, der die gesamte Wirkungskette auch nach der Signalübertragung umfasst. Da es trotz erfolgreicher Übertragungen im Nachgang zu Fehlern kommen kann. Dieser Test ist freiwillig. Die Einverständniserklärung erhalten Sie mit Ihrem Netzanschlussangebot.
Jeder ist für die eigenen Anlagenteile zuständig. Wir kümmern uns umgehend, wenn unsere Netzleiststelle Störungen in Ihrem Gateway feststellt. Müssen wir vor Ort Störungen beheben, stimmt sich unser Monteur mit Ihnen ab.
Bisher ist eine Online-Vorgabe der Blindleistung Q nur in der Netzebene 3 (110-kV-Netz) und Netzebene 4 (Direktanschluss an ein Umspannwerk) vorgegeben. Da sonst die Einhaltung der zulässigen Spannungen nicht sichergestellt ist.
In der Netzebene 5 (mit Anschluss im Mittelspannungsnetz) wird die Blindleistung durch den Anlagenbetreiber nach den Vorgaben der Netzverträglichkeitsprüfung am Generatorregler eingestellt. Dies ist in der Regel eine Q(U)-Kennlinie oder ein fest eingestellter Verschiebungsfaktor. Bereiten Sie jedoch die Anlage so vor, dass die Online-Vorgabe einer Blindleistung Q zukünftig möglich ist.
Die Blindleistungsfahrweise wird am Regler des Generators durch den Anlagenbetreiber eingestellt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Software-Einstellung von Parametern.
Nein, Blindarbeit wird nicht vergütet.
Wir bieten Ihnen Sicherheit – stets und in unserem gesamten Netzgebiet. Deshalb führen wir Funktionstests bei technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch. Diese Tests erfolgen bei einer Neuinstallation und anschließend in regelmäßigen Abständen bei den Bestandsanlagen.
Sollte Ihre Anlage nicht auf unsere Signale reagieren, informieren wir Sie.
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