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Neuerungen zum EEG 2017

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 und dessen Neuerungen

Am 01. Januar 2023 ist das EEG 2023 in Kraft getreten.

Für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01. Januar 2023 wird grundsätzlich das EEG 2023 angewendet.

Das EEG 2021 ist weiterhin gültig für:

  • EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01. Januar 2023 
  • Zuschläge von anzulegenden Werten eines Gebotstermines vor dem 01. Januar 2023 (Ausschreibung)

Ausnahmen sind in der Übergangsregelungen im § 100 EEG 2023 beschrieben.

Wir haben Ihnen hier einen kleinen Überblick aus dem EEG 2023 und dessen Neuerungen im Vergleich zum EEG 2021/2017 zusammengestellt:

Negative Börsenpreise – verringerter Zahlungsanspruch

Die neuste Fassung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes 2023 finden Sie bei der Clearingstelle-EEG-KWKG.

Dort können Sie sich das Dokument als Arbeitsausgabe herunterladen.

EEG 2023 - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG | Clearingstelle EEG|KWKG (clearingstelle-eeg-kwkg.de)