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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen

Kommunale Beteiligung

Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen

Durch die Energiewende werden vermehrt Windtürme und PV-Freiflächenanlagen gebaut.

Um die Akzeptanz dafür zu erhöhen, können Kommunen an den Erträgen von Wind- und PV-Freiflächenanlagen finanziell teilhaben.

Dazu bietet der Anlagenbetreiber der Anlage den Gemeinden Beträge von 0,2 Cent pro kWh (ohne Umsatzsteuer) für die eingespeiste Strommenge an.

Bedingung hierfür:

  • Die Windanlage liegt im Umkreis von 2,5 km zur Gemeinde oder
  • Die PV-Freiflächenanlage befindet sich auf dem Boden der Gemeinde

Portal kommunale Beteiligung

Hier können Sie Ihre geleisteten Zahlungen an Kommunen direkt und unkompliziert einreichen. 

Informationen zur Registrierung, finden Sie unter "Wo muss ich die Nachweise einreichen?".

Die wichtigsten Informationen zum § 6 EEG 2023

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