Rechnungsabwicklung
Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden.
Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen.
Bitte entnehmen Sie die näheren Details aus dem Merkblatt zur elektronischen Rechnungsabwicklung.