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Rechnungsabwicklung

Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden.

Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen.

Bitte entnehmen Sie die näheren Details aus dem Merkblatt zur elektronischen Rechnungsabwicklung.

Merkblatt zur Rechnungsabwicklung gültig seit 1. Januar 2025