24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Registrierung im Marktstammregister

Registrierung im Marktstammdatenregister

Alles was Sie über die Registrierung wissen müssen

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für Ihre Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Ihre Zuschlagszahlung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) werden alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Damit soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes abgebildet werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das MaStR am 31. Januar 2019 in Betrieb genommen.

Die MaStRV gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie Speicher. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats im MaStR registriert werden. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen sich bis 31. Januar 2021 im Portal registrieren.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit Ihre Anlage zu registrieren finden Sie unter:

Informationen der Bundesnetzagentur

Marktstammdatenregister

Häufig gestellte Fragen