Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Dies ist bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben zum 01. Juli.2021 die Grundversorger für das Netzgebiet der Avacon Netz GmbH festgestellt wurden. Die Grundversorger der einzelnen Konzessionsgebiete können dem Download entnommen werden.
Letzte Änderung: 30.09.2021