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Anmeldung Photovoltaikanlagen < 30 kWp

Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klimaanlage

Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klimaanlage

Ihre Anmeldung Schritt für Schritt

Denken Sie daran, für Ihre Anmeldung benötigen Sie ein eingetragenes Installateursunternehmen, dass Ihren Antrag annimmt und die Anlage anschließt. Den Fortschritt Ihres Antrags sehen Sie direkt in mein.Hausanschlussportal.

Tipp: Alternativ kann auch Ihr Installateursunternehmen die Anlage anmelden. 

  • Anmeldung

    Ihre Anlage melden Sie einfach online bei uns an. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Initialpasswort für unser mein.Hausanschlussportal. Dort finden Sie Ihre Daten, wichtige Dokumente und können den Status Ihres Antrags verfolgen.

  • Bestellbestätigung

    Direkt nach Ihrem Antrag erhalten Sie Ihre Bestellbestätigung: Ihr Installateur kann die Anlage anschließen und beantragt, wenn notwendig, den Zählerwechsel.

  • Zähler und Fertigmeldung

    Ihr Installateur hat die Anlage fertiggestellt und bei Bedarf den neuen Zähler eingebaut? Das bestätigt er uns digital mit der sogenannten Fertigmeldung.

  • Marktstammdatenregister (MaStR)


    Sie haben einen neuen Speicher installiert? Dann müssen Sie diesen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung durch den Installateur unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR bei der Bundesnetzagentur anmelden. Wir stellen Ihnen dafür im Kundenportal eine individuelle Ausfüllhilfe zur Verfügung.

Antragsportal

Jetzt Ihre Anlage schnell und einfach online anmelden.

Sie sind bereits in unserem mein.Hausanschlussportal (mHAP) registriert

Dann melden Sie sich hier an und stellen Sie Ihren Auftrag aus dem Portal heraus.

Bitte beachten sie folgende Punkte

  • Alle diese Anlagen sind nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung grundsätzlich anmeldepflichtig, da sie über einen längeren Zeitraum eine hohe Leistung beanspruchen.
  • Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 12 kVA müssen zusätzlich durch den Netzbetreiber genehmigt werden.
  • Beauftragen Sie ein eigetragenes Installateursunternehmen – er darf Ihre Anlage anmelden, anschließen und in Betrieb nehmen. Es prüft auch die Kapazität Ihres Hausanschlusses und beantragt eine Netzanschlussverstärkung, falls diese nicht ausreicht. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen.
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG
    Dies sind Speicher, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Sie müssen von uns als Netzbetreiber steuerbar sein, denn bei drohenden Überlastungen des Netzes reduzieren wir die Leistung solcher Anlagen: Ihre Anlage läuft dann kurzzeitig mit weniger Leistung. Als Verbraucher erhalten Sie dafür eine Netzentgeltreduzierung. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

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