Zählt mein Zähler richtig?
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Zähler defekt ist, weil beispielsweise die Stromrechnung höher ausfiel als erwartet?
Dann haben Sie die Möglichkeit, durch eine Zählerprüfung (die sogenannte Befundprüfung) untersuchen zu lassen, ob Ihr Zähler richtig funktioniert und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Zählerprüfung übernimmt hierbei eine staatlich anerkannte und unabhängige Prüfstelle. Avacon Netz kümmert sich für Sie um alles rund um die Prüfung.
Wie läuft die Zählerprüfung ab?
1. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Zähler richtig misst, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
2. Im telefonischen Gespräch werden Sie über den Ablauf der Befundprüfung von uns beraten.
3. Avacon Netz baut Ihren Zähler aus, sendet diesen an eine staatlich anerkannte Prüfstelle* und baut Ihnen sofort einen neuen Zähler ein.
4. Die Prüfstelle untersucht Ihren Zähler nach gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie auch in den Gesetzen und Verordnungen MessEG (§39 und §40) und MessEV (§39, §42 bis §53).
5. Acht Wochen nach dem Wechsel des Zählers erhalten Sie das Ergebnis.
* Die Prüfstelle und das Prüfstellenpersonal ist unabhängig und unparteilich.
Wenn Ihr Zähler tatsächlich falsch misst?
Strom- und Gaszähler sind speziellen Eichregeln unterworfen und arbeiten sehr zuverlässig. Daher sind höhere Strom- und Gasrechnungen nur in Ausnahmefällen auf eine defekte Messeinrichtung zurückzuführen. Bevor Sie eine – gegebenenfalls auch für Sie kostenpflichtige – Zählerprüfung veranlassen, hinterfragen Sie daher kritisch Ihren eigenen Verbrauch.
1. Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Elektrogeräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Strom- oder Gasverbrauch ergeben kann?
2. Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
3. Gibt es im Haushalt Geräte, deren Energieverbrauch oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurden?
4. Haben Sie eine elektrische Heizung eingebaut und/oder bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt?
5. Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Stromlieferanten?
6. Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Stromlieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)
7. Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromlieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten?
8. Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen?
9. Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
10. Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung gezogen?
Außerdem:
Zählt Ihr Gerät nicht richtig, werden die Messwerte für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Messung korrigiert. Die korrigierten Messwerte senden wir an Ihren Energieanbieter. Möglicherweise ergeben sich aus einem zu viel oder zu wenig abgerechneten Messwert Erstattungs- oder Nachzahlungsansprüche. Durch die Berechnung mit Vergleichswerten aus dem Folgejahr dauert die Korrektur bis zu einem Jahr.
Was muss ich noch wissen?
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