Um sicherzustellen, dass Ihre Erzeugungsanlage die Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit gemäß § 9 EEG erfüllt und beim Steuerbarkeitscheck korrekt reagiert, können Sie selbst eine Funktionsprüfung durchführen. Dies ist nicht nur empfehlenswert, sondern hilft Ihnen auch, mögliche technische Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Die Vorgehensweise hängt davon ab, welche Steuerungstechnik bei Ihnen verbaut ist:
1. Funk-Rundsteuerempfänger (FRE):
Prüfen Sie, ob die Antenne des FRE frei steht und ordnungsgemäß Empfang hat. Viele FRE-Modelle (z. B. von Prolan) signalisieren ihre Betriebsbereitschaft durch eine grün blinkende LED im gleichmäßigen 2-Sekunden-Takt. Leuchtet die LED nicht oder blinkt unregelmäßig, kann dies auf eine Störung hinweisen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
2. Fernwirktechnik (Master-Slave-System):
Bei dieser Technik ist der Master-Schrank Eigentum des Netzbetreibers und verplombt – dieser darf nicht geöffnet werden. Der Slave-Schrank hingegen gehört Ihnen als Anlagenbetreiber und ist unverplombt. Prüfen Sie diesen auf Auffälligkeiten wie Stromausfall, Tierbiss (z. B. Marder), lose Verbindungen oder ungewöhnlich blinkende LEDs (insbesondere rot). Konsultieren Sie bei Unsicherheiten das Handbuch des Herstellers oder die Hersteller-Website. Bei Bedarf kann auch ein qualifizierter Dienstleister hinzugezogen werden, viele bieten Ferndiagnosen an.
Im Rahmen einer tiefergehenden Prüfung durch einen Techniker sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:
- Kommunikation zwischen Slave und Master: Überprüfung der IEC-101-Schnittstelle (z. B. RS-485), inklusive Linkadresse und CASDU-Adressen laut Netzbetreiber-Datenpunktliste.
- Übertragung von Meldungen und Messwerten: Prüfung, ob Daten korrekt übertragen werden und keine fehlerhaften oder eingefrorenen Werte vorliegen.
- Befehlskette zur Erzeugungseinheit: Kontrolle aller Regelungskomponenten wie Schnittstellenkonverter, Datenlogger, Wechselrichter und Kommunikationsverbindungen.