
Sie möchten die Steuerbarkeit ihrer Erzeugungsanlage testen lassen?
Dafür muss Ihre Anlage die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Vertragsleistung der Anlage muss mindestens 100 kW betragen.
- Die Anlage muss mit einer Fernwirktechnik (FWA) ausgestattet sein, die die Messwerte an die Avacon Netz übermittelt.
- Ihre Anlage befindet sich nicht in der Niederspannung.
Einen Testzeitpunkt können wir nicht benennen. Da der Test nur zu Zeitpunkten mit geringem Schaltvorkommen und spezifischen Wetterbedingungen automatisiert durchgeführt wird.
Nach der Prüfung erhalten Sie per E-Mail ein Prüfprotokoll mit spezifischen Messpunkten.
Hinweis: Es erfolgt keine Entschädigung des Leistungsausfalls, wenn Sie Ihre Anlage auf eigenen Wunsch überprüfen wollen.
Gesetzliche Regelungen und zusätzliche Bedingungen
Die Steuerungspflicht von Erzeugungsanlagen sind in §9 EEG geregelt. Alle spezifischen Anforderungen finden Sie für Mittelspannung in der VDE-AR-N 4110 und für Hochspannung in der VDE-AR-N 4120.
Zusätzliche technische Anschlussbedingungen der Avacon finden Sie hier.
Formular für die Fernwirk-Prüfung
Zur Identifikation Ihrer Anlage benötigen wir noch einige Angaben von Ihnen.
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