Im laufenden Bestandsprozess sind unterschiedliche Clearing-Fälle im Hinblick auf den Stammdaten- und/oder Bewegungsdatenaustausch möglich.
Fall 1: Für beendete Redispatch-Maßnahmen fehlen Ihnen nach Ablauf der Frist die Erstaufschläge über die Marktkommunikation.
Lösung: Bitte prüfen Sie, ob die Redispatch-Maßnahme unter Abgeschlossene Maßnahmen veröffentlicht wurde und nutzen Sie anschließend unser Formular für Fehlende Erstaufschläge anfordern.
Fall 2: Ihr Gegenvorschlag wird unsererseits abgelehnt.
Lösung: Nach Ablehnung Ihres Gegenvorschlages haben Sie die Möglichkeit einen Clearingprozess zu eröffnen. Senden Sie uns hierfür eine E-Mail (Vorlage). Bitte passen Sie in der Vorlage die SR-ID, Maßnahmen-ID und die BDEW-MP-ID an.
Bitte beachten Sie, dass wir lediglich Clearinganfragen prüfen, zu denen innerhalb der Frist ein Gegenvorschlag per MSCONS über die Marktkommunikation eingereicht wurde.
Um Ihre Clearinganfragen abschließend prüfen zu können, benötigen wir folgende Daten:
- SR ID
- Bilanzierungsmodell
- Abrechnungsverfahren
- Einsatzzeitraum / Uhrzeit (Beginn und Ende) unter Angabe der Abrechnungs-ID gemäß Veröffentlichung der abgeschlossenen Maßnahmen
- Lastgangdaten
- Nichtbeanspruchbarkeiten/marktbedingte Anpassungen.
- gewählter Referenzzeitraum
Für Anlagen in den Abrechnungsmodellen Vereinfachtes Spitzabrechnungsverfahren und Spitzabrechnungsverfahren werden zusätzlich folgende Daten benötigt:
- zur Berechnung verwendete Wetterdaten
- Leistungskennlinie
- Korrekturfaktor
Ohne diese Angaben können wir Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten.
Bitte senden Sie uns Ihre Gegenrechnung je Maßnahme unter den o.g. Angaben in einer Excel oder PDF-Datei zu. Verwenden Sie bitte keine Screenshots.
Fall 3: Sie erhalten Erstaufschläge für TR, für die Sie aktuell nicht zuständig sind.
Lösung: Bitte kontaktieren Sie den Anlagenbetreiber und, falls bekannt, den aktuellen EIV der TR, sodass eine Korrektur der Zuordnung der TR zu einem BTR vorgenommen werden kann.
Fall 4: Sie erhalten Erstaufschläge für TR, für die Sie in der Vergangenheit zuständig waren.
Lösung: Die Erstaufschläge werden unsererseits je nach Gültigkeit des BTRs auch für Maßnahmen in der Vergangenheit versendet. Dies kann der Fall sein, wenn bspw. Regelstufen fehlten oder sich der Maßnahmenzeitraum geändert hat. Waren Sie zum Maßnahmenzeitpunkt als BTR gültig, müssen Sie Ihre Verpflichtungen für die Maßnahmen wahrnehmen.