Für Betreiber der technischen Ressource
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die für Sie als Betreiber der technischen Ressource (BTR) wichtig sind.
Der BTR ist für den Betrieb einer technischen Ressource (TR) verantwortlich. Er wird im Rahmen der Stammdatenmeldung durch den Einsatzverantwortlichen übermittelt und somit der jeweils gemeldeten technischen Ressource (TR) zugewiesen.
Betreiber der technischen Ressource (BTR) haben im Rahmen von Redispatch 2.0 verschiedene Kommunikationspflichten. Diese beinhalten die verschlüsselte Übermittlung von Daten in standardisierten Formaten wie EDIFACT oder XML über die behördlich vorgegebenen Prozesse der Marktkommunikation sowie die eindeutige Identifikation mittels BDEW-Codenummer/Marktpartner-ID.
Zu den Verpflichtungen des BTRs gehören die Übermittlung meteorologischer Ex-Post-Daten (Vereinfachtes Spitzabrechnungsverfahren / Spitzabrechnungsverfahren) und die Ermittlung und Abstimmung der abrechnungsrelevanten Ausfallarbeit je nach Abrechnungsmodell (Pauschalabrechnungsverfahren / Vereinfachtes Spitzabrechnungsverfahren / Spitzabrechnungsverfahren) mit dem Netzbetreiber.
Wenn Sie die Rolle des BTR für eine oder mehrere TRs einnehmen möchten, benötigen Sie für eine sichere Marktkommunikation ein EDIFACT-kompatibles System, das Nachrichten im MSCONS-Format lesen, verstehen und beantworten (CONTRL/APERAK) kann. Die Anbindung an unser System erfolgt in folgenden Schritten:
- Beantragung der BDEW-Codenummer/Marktpartner-ID für die Marktrolle „Betreiber einer Technischen Ressource“ bei der Energy Codes & Services GmbH (kostenpflichtig).
- Laden Sie das Kommunikationsdatenblatt und das E-Mail-Zertifikat für das 1:1 EDIFACT-Kommunikationspostfach herunter.
- Erwerben Sie S/MIME-Zertifikate, die die Regelungen zum Übertragungsweg gemäß EDI@Energy (Rubrik „Formatübergreifende Dokumente“, Dokument „Regelungen zum Übertragungsweg“) erfüllen.
- Füllen Sie das Kontaktdatenblatt Marktakteure Redispatch 2.0 aus.
- Senden Sie Ihr Zertifikat und das ausgefüllte Kontaktdatenblatt an IDE.TEAM@avacon.de.
Im laufenden Bestandsprozess sind unterschiedliche Clearing-Fälle mit Hinblick auf den Stammdaten- und / oder Bewegungsdatenaustausch möglich.
- Fall 1: Für abgeschlossene Maßnahmen fehlen Ihnen nach Ablauf der Frist die Erstaufschläge über die Marktkommunikation.
Lösung: Bitte senden Sie eine E-Mail an Abrechnung.Redispatch@avacon.de
- Fall 2: Ihr Gegenvorschlag wird unsererseits abgelehnt.
Lösung: Nach Ablehnung Ihres Gegenvorschlages haben Sie die Möglichkeit einen Clearingprozess zu eröffnen. Senden Sie uns hierfür eine E-Mail (Vorlage). Bitte passen Sie in der Vorlage die SR-ID, Maßnahmen-ID und die BDEW-MP-ID an.
Bitte beachten Sie, dass wir lediglich Clearinganfragen prüfen, zu denen innerhalb der Frist ein Gegenvorschlag in Form einer IFTSTA über die Marktkommunikation eingereicht wurde.
Um Ihre Clearinganfragen abschließend prüfen zu können, benötigen wir folgende Daten:
- SR ID
- Bilanzierungsmodell
- Abrechnungsverfahren
- Einsatzzeitraum / Uhrzeit (Beginn und Ende) unter Angabe der Abrechnungs-ID gemäß Veröffentlichung der abgeschlossenen Maßnahmen
- Lastgangdaten
- Nichtbeanspruchbarkeiten/marktbedingte Anpassungen.
- gewählter Referenzzeitraum
Für Anlagen in den Abrechnungsmodellen Vereinfachtes Spitzabrechnungsverfahren und Spitzabrechnungsverfahren werden zusätzlich folgende Daten benötigt:
- zur Berechnung verwendete Wetterdaten
- Leistungskennlinie
- Korrekturfaktor
Ohne diese Angaben können wir Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten.
Bitte senden Sie uns Ihre Gegenrechnung je Maßnahme unter den o.g. Angaben in einer Excel oder PDF-Datei zu. Verwenden Sie bitte keine Screenshots.
- Fall 3: Sie erhalten Erstaufschläge für TR, für die Sie aktuell nicht zuständig sind.
Lösung: Bitte kontaktieren Sie den Anlagenbetreiber und, falls bekannt, den aktuellen EIV der TR, sodass eine Korrektur der Zuordnung der TR zu einem BTR vorgenommen werden kann.
- Fall 4: Sie erhalten Erstaufschläge für TR, für die Sie in der Vergangenheit zuständig waren.
Lösung: Die Erstaufschläge werden unsererseits je nach Gültigkeit des BTRs auch für Maßnahmen in der Vergangenheit versendet. Dies kann der Fall sein, wenn bspw. Regelstufen fehlten oder sich der Maßnahmenzeitraum geändert hat. Waren Sie zum Maßnahmenzeitpunkt als BTR gültig, müssen Sie Ihre Verpflichtungen für die Maßnahmen wahrnehmen.
Sie haben noch Fragen?
Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt: