Impressum
Mitglieder der Geschäftsführung:
André Bruschek
Christian Ehret
Frank Schwermer
Verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Doris Leicht, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt
pr[at]avacon.de
Handelsregister und HR Nummer:
Amtsgericht Braunschweig
HRB 203312
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 281304797
Zuständige Energieaufsichtsbehörden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
- Tel.
- 02 28-14-0
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
- Tel.
- 03 91-5 67-34 56
- Fax
- 03 91-5 67-1727
BIldnachweise können unter pr[at]avacon.de angefordert werden.
Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn
Zur Beilegung einer Auseinandersetzung über die in § 47a TKG genannten Fälle ist es möglich bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn (Verbraucherschlichtungsstelle) ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Eine Teilnahme ist für den Kunden und die Avacon freiwillig möglich. Die Avacon prüft im Einzelfall, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt.
Ein Antrag ist zu richten an:
Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat. 216)
Postfach 80 01
53105 Bonn
Online-Streitbeilegung nach Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO
Zur Streitbeilegung aus Streitigkeiten, die aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen resultieren, stellt die EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) für Verbraucher zur Verfügung. Die OS-Plattform finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Schlichtungsstelle Energie
Zur Beilegung einer Auseinandersetzung in den in § 111 a EnWG genannten Fällen, kann ein Schlichtungsverfahren entsprechend § 111 b EnWG bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden, soweit zuvor keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Avacon Netz GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie für die Sachverhalte des § 111a EnWG verpflichtet.