Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden
Wie beantrage ich vorzeitig ein intelligentes Messsystem?
Avacon Netz hat 2017 mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen (mME) und 2020 dem Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) begonnen. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.
Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt.
Bekomme ich ein iMSys? Machen Sie jetzt den Test!
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. Falls Sie nicht genau wissen, welchen Zähler Sie erhalten, können Sie es über folgenden Test herausfinden:
Sie haben Interesse sich ein intelligentes Messsystem einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich jetzt über unser Antragsformular an.
Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau Mehrkosten auf Sie zukommen. Die Preise für den Zählerwechsel auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt.
Wichtiger Hinweis: Falls ihr Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre ≤ 6.000 kWh/a oder Ihre Einspeiseanlage ≤ 7kW/p ist, können gemäß unseres Preisblattes neben den Entgelten für Messstellenbetrieb von Intelligenten Messsystemen und dem Einmalentgelt zusätzlich jährlich zu zahlende Entgelte anfallen.
Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:
- Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
- Einspeiser mit einer Anlagenleistung ≤ 25 kWp
- Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) nach dem 01.01.2024 fallen
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:
- Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die unter die §14a EnWG Altregelung vor dem 01.01.2024 fallen
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen bereits ein intelligentes Messsystem verbaut ist
- Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird
Antrag Zählerwechsel auf Wunsch - intelligentes Messsystem

Avacon Netz GmbH
Messstellenbetrieb
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Tel. 0 53 51-3 88-8 03 20
Servicezeiten:
Montag - Freitag: 07:00 Uhr - 20:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Unter unseren FAQs finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten.