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Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Wie beantrage ich vorzeitig ein intelligentes Messsystem?

Avacon Netz hat 2017 mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen (mME) und 2020 dem Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) begonnen. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab. 

Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt.

Bekomme ich ein iMSys? Machen Sie jetzt den Test!

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. Falls Sie nicht genau wissen, welchen Zähler Sie erhalten, können Sie es über folgenden Test herausfinden: 

Sie haben Interesse sich ein intelligentes Messsystem einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich jetzt über unser Antragsformular an. 

Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau Mehrkosten auf Sie zukommen. Die Preise für den Zählerwechsel auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt.

Wichtiger Hinweis: Falls ihr Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre ≤ 6.000 kWh/a oder Ihre Einspeiseanlage ≤ 7kW/p ist, können gemäß unseres Preisblattes neben den Entgelten für Messstellenbetrieb von Intelligenten Messsystemen und dem Einmalentgelt zusätzlich jährlich zu zahlende Entgelte anfallen.

Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:

  • Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
  • Einspeiser mit einer Anlagenleistung ≤ 25 kWp
  • Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) nach dem 01.01.2024 fallen

Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:

  • Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die unter die §14a EnWG Altregelung vor dem 01.01.2024 fallen
  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
  • Anlagen, in denen bereits ein intelligentes Messsystem verbaut ist
  • Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird

Antrag Zählerwechsel auf Wunsch - intelligentes Messsystem

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Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.




Preise und sonstige Bedingungen

Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter: www.avacon-netz.de/messstellenbetrieb. Durch die Nutzung des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter www.avacon-netz.de/messstellenbetrieb zur Verfügung. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.

Preis je Messlokation
 

netto

€/Jahr

brutto ¹

€/Jahr

Ausstattung von Messstellen mit einem iMSys auf Wunsch 83,04 einmalig 98,82 einmalig
Laufendes Zusatzentgelt für die Ausstattung optionaler Fälle:
Einspeiser bis einschließlich 7 kW
Verbrauch bis einschließlich 6.000 kWh/a
57,09 69,93

1) inkl. 19 % Umsatzsteuer
Stand 10.03.2025

Auftragserteilung

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes. 

Durch Abschicken dieses Formulars erteilen Sie uns einen Auftrag, der Vertrag kommt durch Zugang einer Auftragsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zustande. Es gelten unsere AGB. Dazu werden Ihre oben eingegebenen Daten in diesen Mustervertrag aufgenommen. Sie erhalten im Anschluss eine Vertragskopie inkl. unserer AGB zu Ihrer Information und Ablage per E-Mail zugesendet. Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes.

Hinweise zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten finden Sie hier. Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel bis zu 4 Monate.

 

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Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

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Mitarbeiterin mit Stift und Telefon am PC

Avacon Netz GmbH
Messstellenbetrieb

Schillerstraße 3
38350 Helmstedt

Tel. 0 53 51-3 88-8 03 20

Servicezeiten: 
Montag - Freitag: 07:00 Uhr - 20:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

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Unter unseren FAQs finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten.

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