Netzentgelte in der Übersicht
Hier finden Sie neben den aktuellen Netzentgelten im örtlichen Verteilnetz noch die Netzentgelte der vergangenen Jahre.
Endgültige Netzentgelte 2025 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2024 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2025 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 05. Dezember 2024 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2025 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2025 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 01. Januar 2025.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2024 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2023 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2024 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 11. Dezember 2023 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2024 erfordern. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2024 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2024 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2024.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
Endgültige Netzentgelte 2023 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2022 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2023 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 09. Dezember 2022 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2023 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2023 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 01. Januar 2023.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2022 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2021 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2022 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 13. Dezember 2021 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2022 erfordern. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2022 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2022 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2022.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2021 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2020 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2021 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 11. Dezember 2020 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2021 erfordern. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2021 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2021 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2021.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2020 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2019 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2020 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 12. Dezember 2019 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2020 erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2020 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2020 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2020.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des CORONA-Konjunkturpaketes der Bundesregierung die Umsatzsteuer für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16% gesenkt wurde.
Infolge der Veränderung des Mehrwertsteuersatzes für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 kommen im Kalenderjahr 2020 zwei Preisblätter zur Anwendung.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2019 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2018 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2019 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 12. Dezember 2018 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2019 erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2019 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2019 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2019.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2018 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2017 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2018 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 14. Dezember 2017 hat die Avacon Netz GmbH ihre vorläufigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2018 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2018 erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten.
Die Höhe der vorläufigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2018 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2018 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2018.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2017 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2016 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2017 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 16. Dezember 2016 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2017 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2017 erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2017 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2017 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2017.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon Netz GmbH
endgültige Netzentgelte 2016 der Avacon AG
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2015 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2016 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 11. Dezember 2015 hat die Avacon AG ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2016 erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2016 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon AG. Die Preisblätter 2016 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2016.
Veröffentlichung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG
Die Avacon AG kann gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Die Avacon AG hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2015 ermittelt und darauf aufbauend die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2015 kalkuliert. Am 08.10.2014 hat die Avacon AG die vorläufigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2015 veröffentlicht.
Die Avacon AG weist auch darauf hin, dass diese Mitteilung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2015 erforderlich wird.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten
Die Höhe der vorläufigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2015 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon AG. Die Preisblätter 2015 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2015.
Konzessionsabgäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon AG
Veröffentlichung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG
Die Avacon AG kann gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Die Avacon AG hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2014 ermittelt und darauf aufbauend die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2014 kalkuliert. Am 19.12.2013 hat die Avacon AG die endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr veröffentlicht.
Die Avacon AG weist auch darauf hin, dass diese Mitteilung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2014 erforderlich wird.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2014 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon AG. Die Preisblätter 2014 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2014.
Die Avacon AG kann gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Die Avacon AG hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2014 ermittelt und darauf aufbauend die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2014 kalkuliert. Am 19.12.2013 hat die Avacon AG die endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr veröffentlicht.
Die Avacon AG weist auch darauf hin, dass diese Mitteilung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2014 erforderlich wird.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2014 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon AG. Die Preisblätter 2014 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2014.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon AG
Veröffentlichung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG
Die Avacon AG kann gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen.
Die Avacon AG hat untenstehend die Netzentgelte für das Jahr 2013 veröffentlicht.
Die Avacon AG weist auch darauf hin, dass diese Mitteilung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2013 erforderlich wird.
Entgelt für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten
Die Höhe der Netzentgelte im Kalenderjahr 2013 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern der Avacon AG. Die Preisblätter 2013 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2013.
Aufgrund regulatorischer Vorgaben der Bundesnetzagentur, mit dem Ziel die Energiekosten zu vereinheitlichen und ein verbrauchsabhängiges Entgeltsystem zu etablieren, erfolgt mit Veröffentlichung der Netzentgelte zum 1. Januar 2013 die Zusammenlegung der Netzentgelte der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, mithin das Netzgebiet der Avacon AG.
Konzessionsabgabe gemäß KAV im Versorgungsgebiet der Avacon AG
Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Nach § 20 Abs. 1 des 2011 novellierten EnWG sind die neuen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung ist die E.ON Avacon AG am 12. Oktober 2011 nachgekommen - mit dem Hinweis, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen noch nicht vollständig vorlagen:
- Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2012 durch die vorgelagerten Netzbetreiber,
- ausstehende Beschlüsse/Festlegungen sowie Hinweise für die Ermittlung der Erlösobergrenze 2012 durch die Regulierungsbehörden.
Nachdem nun alle Informationen und Vorgaben vorliegen, ergab eine Neuberechnung, dass die vorläufigen Netzentgelte angepasst werden müssen. Die E.ON Avacon AG veröffentlicht daher am 22. Dezember 2011 die ab 1. Januar 2012 gültigen Netzentgelte, damit auch den nachgelagerten Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Netzentgelte termingerecht zu veröffentlichen.
Wir weisen darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2012 erforderlich wird.
Die Höhe der Netzentgelte im Kalenderjahr 2012 entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Preisblättern. Die Preisblätter 2012 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2012.
Entgelte für die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich der vorgelagerten Netze und Netzebenen ab den virtuellen Handelspunkten
Entgelte für die Nutzung der örtlichen Verteilernetze ohne vorgelagerte Netze und Netzebenen
Die in den nachstehenden Preislisten dargestellten Preise dienen ausschließlich der Information. Sie haben keine abrechnungsrelevante Bedeutung.
Sonderentgelte gemäß § 20 GasNEV
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV vereinbart.