110-kV-Leitung Twistetal - Paderborn/Süd
Der Ausbau regenerativer Stromerzeugung für die Energiewende und als Beitrag zum Klimaschutz erfordert einen Aus- und Umbau der Stromnetzinfrastruktur. Hierzu erneuern wir gemäß unserem gesetzlichen Auftrag die 60 Jahre alte 110-Kilovolt (kV)-Leitung Twistetal - Paderborn. So kann die vermehrt in der Region erzeugte Windenergie in das Höchstspanungsnetz übertragen und die Leitung langfristig betriebssicher gehalten werden.

Eine sichere Versorgung mit elektrischer Energie ist der gesetzliche Auftrag der Avacon Netz GmbH. Um das Verteilnetz der 110-kV-Ebene betriebssicher zu halten sind regelmäßige Modernisierungen im Netz erforderlich. Dies gilt auch für die Leitung zwischen Twistetal und Paderborn, bei der nach 60 Jahren Betrieb die Maste sowie die Beseilung ersetzt werden. Dieser sogenannte Ersatzneubau wird weitgehend trassengleich geplant. Das bedeutet, dass sich die neue Leitung eng am Verlauf der bestehen orientiert. Nur an wenigen Stellen werden geringfügige Optimierungen einzelner Maststandorte vorgenommen.
Die 47 Kilometer lange Leitung verläuft vom hessischen Twistetal, Nähe Korbach, ins nordrhein-westfälische Paderborn. Die Strecke in Hessen verläuft auf einer Länge von neun Kilometern durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Großteil von 38 Kilometern zieht sich durch den Hochsauerlandkreis sowie den Landkreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere durch die Einbindung der in der Region bereits bestehenden und noch entstehenden Windkraftanlagen ist auch die 110-kV-Leitung von Hessen bis nach Nordrhein-Westfalen Teil der Energiewende.
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Da in das Umspannwerk Paderborn/Süd nicht nur unsere Leitung eingeführt wird, sondern dieses ein wichtiger Knotenpunkt des zukünftigen Stromnetzes in der Region ist, sollen die Bauarbeiten für unseren Ersatzneubau hier beginnen. Für diesen nördlichen Leitungsabschnitt, in dem auch das Umspannwerk liegt, befinden wir uns derzeit auf der Zielgeraden des Planfeststellungsverfahrens. Um die Energiewende bestmöglich voranzubringen, stimmten wir mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Detmold, einen vorzeitigen Baubeginn ab.
Im nördlichsten Teilabschnitt startet damit der Bau der ersten neuen Strommasten des Ersatzneubaus. Die von uns beauftragten Bauunternehmen werden die Baustellen vorbereiten, indem sie etwa Bauzäune aufstellen, temporäre Zufahrtswege zu den Maststandorten anlegen und Lagerplätze für die benötigten Materialien einrichten.
Derweil freuen wir uns, dass für den südlichen Abschnitt der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Kassel bereits seit Ende 2023 vorliegt. Dieser Planfeststellungsbeschluss stellt den erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit all seinen Rechtswirkungen dar. Durch diese sogenannte Konzentrationswirkung vereint er alle für den Bau erforderlichen Genehmigungen. Auch das Verfahren im mittleren Abschnitt in Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg macht große Fortschritte. Hier liegt nun ebenfalls der Beschluss vor. Die Baumaßnahmen in diesen Abschnitten sollen jedoch erst frühestens 2025 beginnen, sobald die die Arbeiten südlich von Paderborn abgeschlossen sind.

Die geplante 110-kV-Leitung wird als Doppelleitung mit zwei 110-kV-Systemen errichtet. Zu einem Stromsystem gehören in diesem Fall zwei Leiterseile. Zum Vergleich: Die Bestandsleitung, die ursprünglich als 220-kV-Leitung geplant wurde, transportierte bisher ebenfalls zwei Systeme.
Die neuen Maste, im sogenannten Donaumastprofil, werden mit feuerverzinktem Stahl errichtet. Die durchschnittliche Höhe beträgt rund 35 Meter. Die Höhe der einzelnen Maste richtet sich jedoch nach dem Geländeverlauf und kann daher variieren. Da die bestehende Leitung ursprünglich als 220-kV-Leitung geplant wurde, konnten wir bei unseren Planungen teilweise sogar eine im Vergleich zu der Bestandstrasse schmalere Mastvariante prüfen.
Um auch den Anforderungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter den Leiterseilen Rechnung zu tragen, planen wir unsere Leitung zudem mit einem Mindestbodenabstand von 8,50 Meter. Darüber hinaus erfolgt an zahlreichen Stellen die Einbindung der regionalen Windkraftanlagen.
Start- und Endpunkt der Leitung bilden zum einen das Umspannwerk „Twistetal“ im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg, sowie zum anderen das Umspannwerk Paderborn-Süd im Süden der westfälischen Stadt.
Bei dem 380-/110-kV-Umspannwerk Twistetal handelt es sich um ein gemeinschaftliches Umspannwerk der Tennet TSO GmbH und der Avacon Netz GmbH. Es bildet damit einen Netzverknüpfungspunkt vom Hochspannungsnetz (110-kV-Netz) der Avacon zum Höchstspannungsnetz (380-kV-Stromnetz) der TenneT. Die 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn startet in dem 110-kV-Anlagenteil der Avacon. Im Rahmen des Leitungsersatzbaus sind hier nur kleine Umbaumaßnahmen notwendig.
Das Umspannwerk Paderborn-Süd, gelegen südlich der B 64 und östlich der Borchener Straße in Paderborn, ist ein 110-/20-kV-Umspannwerk von Avacon Netz GmbH und der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN). Es bildet einen wichtigen Knotenpunkt im 110-kV-Netz und eine wichtige Übergabestelle zum 20-kV-Mittelspannungsnetz der WWN. Avacon plant derzeit die Erneuerung der gesamten 110-kV-Anlage, etwas verschoben auf dem gleichen Grundstück.


Gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb und die Änderung von Hochspannungsfreileitungen einer Planfeststellung durch die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Durchführung des dazugehörigen Planfeststellungverfahrens richtet sich außerdem nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Durch den Verlauf der 47 Kilometer langen 110-kV-Leitung von Twistetal nach Paderborn/Süd ist in allen drei Landkreisen, durch den die Trasse verläuft, ein separates Planfeststellungsverfahren vorgegeben, die jeweils von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Jedes Planfeststellungsverfahren zielt auf die Feststellung eines Planes ab, durch den ein raumbezogenes Vorhaben mit rechtsgestaltender Wirkung für zulässig erklärt wird.
Jedes Verfahren beginnt mit dem entsprechenden Antrag durch die Avacon Netz. Hierzu hat der Vorhabenträger umfangreiche Unterlagen einzubringen, die das Vorhaben ausführlich durch unter anderem einen Erläuterungsberichte, Lagepläne und Grundstückverzeichnisse beschreibt. Ferner werden die Eingriffe in die Umwelt auf Basis der gesetzlichen Anforderungen und abhängig von den lokalen Gegebenheiten innerhalb unterschiedlicher Umweltunterlagen bewertet. Der Umfang der Unterlagen und des Untersuchungsrahmens wird bereits im Vorfeld mit den Planfeststellungsbehörden abgestimmt.
Innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch den Vorhabenträger veranlasst die zuständige Planfeststellungsbehörde die Auslage der vollständigen Unterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen für einen Zeitraum von einem Monat. Ab Beginn der Auslage besteht für jeden, dessen Belange durch die Planung berührt werden, bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, die Möglichkeit sich zum Vorhaben zu äußern. Einwendungen, die nach Überschreiten dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt beziehungsweise eingeklagt werden.
Gleichzeitig erfolgt im Ermessen der Planfeststellungsbehörde unter anderem die Beteiligung von Fachbehörden und anerkannten Naturschutzverbänden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden. Die Beteiligten müssen innerhalb des Zeitraums von maximal drei Monaten eine Stellungnahme einreichen. Die Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde gesammelt und dem Vorhabenträger zur Prüfung und Beantwortung vorgelegt.
Der Erörterungstermin, sofern erforderlich, erfolgt in der Regel spätestens drei Monate nach Ablauf der Einwendungsfrist. Zu der Erörterung wird von der Anhörungsbehörde der Vorhabenträger, die Genehmigungsbehörde, betroffene Behörden und Einwender eingeladen. Innerhalb des Erörterungstermines werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Einwendern erörtert. Sollten sich aufgrund der Erörterung Planänderungen ergeben, kann gegebenenfalls nochmals eine Beteiligung im Hinblick auf die Anpassungen der ursprünglich eingereichten Planfeststellungsunterlagen erfolgen.
Das Ergebnis des Erörterungstermins wird festgehalten und dient der Planfeststellungsbehörde letztendlich zur Abwägung aller im Verfahren zu berücksichtigenden Belange. Im Resultat wird durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss mit all seinen Rechtswirkungen erlassen. Die Planfeststellung hat hierbei Konzentrationswirkung und vereint die für den Bau erforderlichen Genehmigungen innerhalb einer Genehmigung, dem Planfeststellungsbeschluss. Etwaige Auflagen, die aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zwingend durch den Vorhabenträger für die Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen sind, finden sich innerhalb der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses.