110-kV-Leitung Twistetal - Paderborn/Süd
Der Ausbau regenerativer Stromerzeugung für die Energiewende und als Beitrag zum Klimaschutz erfordert einen Aus- und Umbau der Stromnetzinfrastruktur. Hierzu erneuern wir gemäß unserem gesetzlichen Auftrag die 60 Jahre alte 110-Kilovolt (kV)-Leitung Twistetal - Paderborn. So kann die vermehrt in der Region erzeugte Windenergie in das Höchstspanungsnetz übertragen und die Leitung langfristig betriebssicher gehalten werden.

Eine sichere Versorgung mit elektrischer Energie ist der gesetzliche Auftrag der Avacon Netz GmbH. Um das Verteilnetz der 110-kV-Ebene betriebssicher zu halten sind regelmäßige Modernisierungen im Netz erforderlich. Dies gilt auch für die Leitung zwischen Twistetal und Paderborn, bei der nach 60 Jahren Betrieb die Maste sowie die Beseilung ersetzt werden. Dieser sogenannte Ersatzneubau wird weitgehend trassengleich geplant. Das bedeutet, dass sich die neue Leitung eng am Verlauf der bestehen orientiert. Nur an wenigen Stellen werden geringfügige Optimierungen einzelner Maststandorte vorgenommen.
Die 47 Kilometer lange Leitung verläuft vom hessischen Twistetal, Nähe Korbach, ins nordrhein-westfälische Paderborn. Die Strecke in Hessen verläuft auf einer Länge von neun Kilometern durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Großteil von 38 Kilometern zieht sich durch den Hochsauerlandkreis sowie den Landkreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere durch die Einbindung der in der Region bereits bestehenden und noch entstehenden Windkraftanlagen ist auch die 110-kV-Leitung von Hessen bis nach Nordrhein-Westfalen Teil der Energiewende.
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Das Projekt des Ersatzneubaus der 110-kV-Leitung von Twistetal nach Paderborn erreichte im Frühjahr und Sommer 2022 einen weiteren Meilenstein: Mit insgesamt drei Anträgen auf Planfeststellung reichte Avacon als Vorhabenträgerin die gesamte technische Planung bei den zuständigen Behörden ein. Da das Vorhaben durch drei Landkreise in zwei unterschiedlichen Bundesländern verläuft, sind insgesamt drei voneinander unabhängige Genehmigungsverfahren notwendig – je eines bei den Bezirksregierungen in Arnsberg und Detmold sowie dem Regierungspräsidium Kassel.
Die dabei eingereichten Planunterlagen sind das Ergebnis eingehender fachplanerischer Untersuchungen und Vermessungen sowie von Abstimmungen mit den zuständigen Behörden. Auch Vorschläge und Anregungen der Menschen aus der Region vor Ort haben wir geprüft und nach Möglichkeit in unsere Planungen aufgenommen. Die umfangreichen Unterlagen bestehen insbesondere aus Lageplänen, Beschreibungen der technischen Ausführung und Grundstückverzeichnissen. Ferner werden Baustellenflächen, Zufahrten und Wegenutzungspläne erläutert und im landschaftspflegerischen Begleitplan Eingriffe in Natur- und Landschaft ermittelt, bewertet und erforderliche Kompensations- bzw. Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Einen Überblick über die gesamten Unterlagen erhalten Sie anhand unserer Lesehilfe unter „Lesehilfe Genehmigungsunterlagen“.

So geht es weiter – Prüfung und Abschluss des Verfahren
Nach unserer Einreichung der Unterlagen konnten sich zu diesen im Rahmen des Verfahrens alle, deren Belange durch die Planung berührt werden, äußern. Gleichzeitig erfolgte im Ermessen der Planfeststellungsbehörde eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB), etwa Fachbehörden und anerkannten Naturschutzverbänden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.
Alle Stellungnahmen und Einwendungen wurden von der Planfeststellungsbehörde gesammelt und der Avacon aktuell zur Prüfung und Beantwortung zur Verfügung gestellt. Auch an dieser Stelle ist zu beachten, dass drei voneinander unabhängige Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, sodass die Prüfung für alle drei Abschnitte separat erfolgt. Die jeweiligen Genehmigungsbehörden können im Anschluss zu einem sogenannten Erörterungstermin einladen. Bei diesem werden alle eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen sowie unsere Planungen gegeneinander abgewogen. Im Ergebnis können die Behörden nachträgliche Anpassungen in den Planungsunterlagen anordnen – oder das Genehmigungsverfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss beenden.
Dieser Planfeststellungsbeschluss stellt den erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit all seinen Rechtswirkungen dar. Durch diese sogenannte Konzentrationswirkung vereint er alle für den Bau erforderlichen Genehmigungen, sodass mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden kann. Alle Informationen rund um die Ausführung und den Zeitplan finden Sie dann auf dieser Projektwebseite.

Die geplante 110-kV-Leitung wird als Doppelleitung mit zwei 110-kV-Systemen errichtet. Zu einem Stromsystem gehören in diesem Fall zwei Leiterseile. Zum Vergleich: Die Bestandsleitung, die ursprünglich als 220-kV-Leitung geplant wurde, transportierte bisher ebenfalls zwei Systeme.
Die neuen Maste, im sogenannten Donaumastprofil, werden mit feuerverzinktem Stahl errichtet. Die durchschnittliche Höhe beträgt rund 35 Meter. Die Höhe der einzelnen Maste richtet sich jedoch nach dem Geländeverlauf und kann daher variieren. Da die bestehende Leitung ursprünglich als 220-kV-Leitung geplant wurde, konnten wir bei unseren Planungen teilweise sogar eine im Vergleich zu der Bestandstrasse schmalere Mastvariante prüfen.
Um auch den Anforderungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter den Leiterseilen Rechnung zu tragen, planen wir unsere Leitung zudem mit einem Mindestbodenabstand von 8,50 Meter. Darüber hinaus erfolgt an zahlreichen Stellen die Einbindung der regionalen Windkraftanlagen.
Start- und Endpunkt der Leitung bilden zum einen das Umspannwerk „Twistetal“ im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg, sowie zum anderen das Umspannwerk Paderborn-Süd im Süden der westfälischen Stadt.
Bei dem 380-/110-kV-Umspannwerk Twistetal handelt es sich um ein gemeinschaftliches Umspannwerk der Tennet TSO GmbH und der Avacon Netz GmbH. Es bildet damit einen Netzverknüpfungspunkt vom Hochspannungsnetz (110-kV-Netz) der Avacon zum Höchstspannungsnetz (380-kV-Stromnetz) der TenneT. Die 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn startet in dem 110-kV-Anlagenteil der Avacon. Im Rahmen des Leitungsersatzbaus sind hier nur kleine Umbaumaßnahmen notwendig.
Das Umspannwerk Paderborn-Süd, gelegen südlich der B 64 und östlich der Borchener Straße in Paderborn, ist ein 110-/20-kV-Umspannwerk von Avacon Netz GmbH und der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN). Es bildet einen wichtigen Knotenpunkt im 110-kV-Netz und eine wichtige Übergabestelle zum 20-kV-Mittelspannungsnetz der WWN. Avacon plant derzeit die Erneuerung der gesamten 110-kV-Anlage, etwas verschoben auf dem gleichen Grundstück.


Gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb und die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung ab 110 Kilovolt (ausgenommen Bahnstromfernleitungen) der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Planfeststellungsbehörde. Zudem richtet sich die Durchführung des Planfeststellungverfahrens nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Durch den Verlauf der 47 Kilometer langen 110-kV-Leitung von Twistetal nach Paderborn/Süd ist auf Basis der Gebietsstruktur in allen drei Landkreisen ein separates Planfeststellungsverfahren vorgegebenen, die jeweils von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Jedes Planfeststellungsverfahren zielt auf die Feststellung eines Planes ab, durch den ein raumbezogenes Vorhaben mit rechtsgestaltender Wirkung für zulässig erklärt wird.
Das Verfahren beginnt mit dem entsprechenden Antrag durch die Avacon Netz. Hierzu hat der Vorhabenträger umfangreiche Unterlagen einzubringen, die das Vorhaben ausführlich durch unter anderem einen Erläuterungsberichte, Lagepläne und Grundstückverzeichnisse beschreibt. Ferner werden die Eingriffe in die Umwelt auf Basis der gesetzlichen Anforderungen und abhängig von den lokalen Gegebenheiten innerhalb unterschiedlicher Umweltunterlagen bewertet. Der Umfang der Unterlagen und des Untersuchungsrahmens wird bereits im Vorfeld mit den Planfeststellungsbehörden abgestimmt.
Innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch den Vorhabenträger veranlasst die zuständige Planfeststellungsbehörde die Auslage der vollständigen Unterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen für einen Zeitraum von einem Monat. Ab Beginn der Auslage besteht für jeden, dessen Belange durch die Planung berührt werden, bis zu dem Zeitpunkt zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, die Möglichkeit sich zum Vorhaben zu äußern. Einwendungen, die nach Überschreiten dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt beziehungsweise eingeklagt werden.
Gleichzeitig erfolgt im Ermessen der Planfeststellungsbehörde unter anderem die Beteiligung von Fachbehörden und anerkannten Naturschutzverbänden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden. Die Beteiligten müssen innerhalb des Zeitraums von maximal drei Monaten eine Stellungnahme einreichen. Die Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde gesammelt und dem Vorhabenträger zur Prüfung und Beantwortung zur Verfügung gestellt.
Der Erörterungstermin, sofern erforderlich, erfolgt in der Regel spätestens drei Monate nach Ablauf der Einwendungsfrist. Zu der Erörterung wird von der Anhörungsbehörde der Vorhabenträger, die Genehmigungsbehörde, betroffene Behörden und Einwender eingeladen. Innerhalb des Erörterungstermines werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Einwendern erörtert. Sollten sich aufgrund der Erörterung Planänderungen ergeben, kann gegebenenfalls nochmals eine Beteiligung im Hinblick auf die Anpassungen der ursprünglich eingereichten Planfeststellungsunterlagen erfolgen.

Das Ergebnis des Erörterungstermins wird festgehalten und dient der Planfeststellungsbehörde letztendlich zur Abwägung aller im Verfahren zu berücksichtigenden Belange. Im Resultat wird durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss mit all seinen Rechtswirkungen erlassen. Die Planfeststellung hat hierbei Konzentrationswirkung und vereint die für den Bau erforderlichen Genehmigungen innerhalb einer Genehmigung, dem Planfeststellungsbeschluss. Etwaige Auflagen, die aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zwingend durch den Vorhabenträger für die Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen sind, finden sich innerhalb der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses.
Mit unseren Anträgen auf Planfeststellung bei den zuständigen Behörden, namentlich bei den Bezirksregierungen in Arnsberg und Detmold sowie dem Regierungspräsidium Kassel, reichen wir alle erforderlichen Unterlagen für das Projekt ein (siehe Aktuelles).
Ein solches Planfeststellungsverfahren ist jedoch ein komplexer und aufwendiger Prozess. Meist kommen dabei mehrere Dutzend Aktenordner mit Studien, Karten und Berichten heraus. Das ist auch beim Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn der Fall. Damit Sie bei all den Unterlagen den Überblick behalten, haben wir Ihnen hier eine kleine Lesehilfe zusammengestellt. Mit der nachfolgenden Übersicht geben wir Ihnen eine Hilfe an die Hand, damit Sie sehen, welche Informationen Sie wo finden. Im Detail können die Unterlagen in den drei separaten Verfahren leicht variieren, die Grundstruktur ist jedoch in allen Fällen gleich.
Anlage | Ordner | Kapitel | Inhalt |
0 | 1 |
Leseanleitung |
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1 | 1 | Erläuterungsbericht | Grundlage für das gesamte Vorhaben ist der Erläuterungsbericht. Er beschreibt, wieso das Vorhaben überhaupt erforderlich ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für das Vorhaben und Genehmigungsverfahren gelten und definiert den Vorhabenumfang, inkl. Zusammenfassung UVP-Bericht und Immissionsbericht (s. u.). |
2 | 1 |
Übersichtspläne:
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Der Übersichtsplan hilft, einen Überblick über die Leitung zu erhalten. Auf dem Übersichtsplan sind die Blattschnitte eingezeichnet, so dass jeder Grundstücksbetroffene sich hier den Bereich heraussuchen kann, der für ihn von Interesse ist. |
3 | 1 |
Lagepläne, Maßstab 1:2000 |
Die Lagepläne zeigen einen Teilausschnitt der Gesamtleitung detailliert. So kann nachvollzogen werden, wo genau die Leitung verläuft, wo sich Maststandorte befinden und welche Flächen temporär (für den Bau) und dauerhaft für den Betrieb der Leitung benötigt werden. Auch Nebenbauwerke, die für die Errichtung der Leitung benötigt werden (z. B. Schlauchleitungen für das Abpumpen des Wassers aus den Baugruben oder Gerüste, die beispielsweise den Straßenverkehr beim Seilzug schützen) sind hier eingezeichnet. |
4 | 2 |
Längenprofile, Maßstab 1:2000/1:200 |
Längen- und Höhenprofile stellen die Längsachse, das Gelände sowie die Neigungsverhältnisse zeichnerisch dar und erläutern diese. |
5 | 3 |
Prinzipzeichnungen
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Die Mastprinzipzeichnungen zeigen die verschiedenen Modelle der Masten, die bei dem Leitungsprojekt eigesetzt werden. Die Skizzen beinhalten auch die Hauptabmessungen der Masten sowie die Mastnummern. Der Anhang bietet außerdem eine Übersicht über die möglichen Gründungsarten und Mastfundamente. |
6 | 3 | Bauwerksverzeichnis | Das Bauwerksverzeichnis listet alle neu zu errichtenden Anlagen(-teile) und Baumaßnahmen an Fremdanlagen auf, die von dem planfestzustellenden Vorhaben berührt sind. Ebenso werden für Kreuzungen notwendige Schutzgerüste dargestellt. |
7 | 3 |
Mastlisten |
Die Mastliste beinhaltet die tabellarische Auflistung der Leitungsstützpunkte (Maststandorte) unter Angabe von Bau-/ Mastnummern, Mastart, Gestänge (Tragwerk), Fußpunkt- und Spitzenhöhe der Masten. Des Weiteren werden der Leitungswinkel an den Knickpunkten und die Spannfeldlänge zwischen den einzelnen Masten aufgelistet. |
8 | 3 | Kreuzungsverzeichnisse |
Das Kreuzungsverzeichnis führt alle Objekte auf, die das Vorhaben kreuzt, also etwa weitere Strom- und Gasleitungen, Straßen und Gewässer. |
9 | 3 |
Immissionsbericht
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Der Immissionsbericht stellt die berechneten, von der Leitung ausgehenden Immissionen und Orte, an denen dabei besondere Schwerpunkte liegen. |
10 | 3 |
Verkehrswegekonzept
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Hier werden alle temporären sowie dauerhaften Wege und Straßen dargestellt, die zum Bau und Betrieb der Leitung notwendig sind bzw. genutzt werden. Die Informationen finden sich auch in Übersichtsplänen wieder. Auch wird ersichtlich, wo kommunale Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. |
11 | 4 |
Rechtserwerb/Dingliche Belastung
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Das Verzeichnis listet Grundstücke auf, bei denen eine Inanspruchnahme geplant ist, und zeigt die genaue Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Unterschieden wird zwischen Inanspruchnahme durch Maststandorte, Überspannungsbereiche, Arbeitsflächen und Zuwegungen. Das Verzeichnis ist anonymisiert und enthält keine Namen und Anschriften. Neben den Flächen für das Leitungsbauvorhaben selbst werden außerdem die Kompensationsflächen ausgewiesen. |
12 | 5, 6, 7 |
Umweltgutachten
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Das Umweltgutachten fasst die umweltschutzfachlichen Belange des Vorhabens zusammen, allen voran den Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht). Dazu gehören außerdem der Landschaftspflegerische Begleitplan sowie die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen zu FFH-Gebieten. Hinzu kommen außerdem die Fachbeiträge zum Artenschutz (AFB), der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Fachbeitrag Boden. Die forstrechtliche Unterlage umfasst neben einem Übersichtsplan auch eine Karte zu Rodungen sowie der Aufforstung. |