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Generell ist eine Kaskadenmessung für Photovoltaik plus Wärmepumpe möglich. Dies ist jedoch in den Kontext der Anforderungen Intelligente Messsysteme (§ 29 Messstellenbetriebsgesetz i.V.m. § 14a Energiewirtschaftsgesetz) zu stellen.
Das bedeutet, dass Zählermieten von mehr als 100,00 € pro Jahr und Zähler entstehen. Hier ist abzuwägen, ob dies dann wirtschaftlich sinnvoll ist.
Gern prüfen wir den individuellen Einzelfall nach Vorlage sämtlicher Antragsunterlagen. Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Installateur Ihrer Wahl.