Was sind „technische Einrichtungen“ nach § 9 EEG 2014?
Technische Einrichtungen gemäß § 9 EEG 2014 sind sowohl Funkrundsteuerempfänger (FRE) als auch Fernwirktechnikanlagen (FWA). Dies sind fernsteuerbare Einrichtungen, die es ermöglichen, Signale zur Reduzierung der Einspeiseleistung an Ihre Erzeugungsanlage zu senden. Welche technische Einrichtung Sie benötigen, erfahren Sie im Rahmen des Anschlussprozesses Ihrer Erzeugungsanlage.
Grundsätzlich gilt:
•PVA < 30 kWp FRSE oder 70% Einspeiseleistung
•Neuanlagen (PVA > 30 kWp) sonstige ab 100 kW bis 500 kW ⇒ FRSE
•Neuanlagen größer gleich 500 kW ⇒ FWA
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
- Ja
- Nein