Informationen rund um den § 6 EEG 2023
Um die Akzeptanz von Windenergievorhaben und PV-Freiflächenanlagen zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer finanziellen Teilhabe für Kommunen an den Erträgen von Wind- und PV-Freiflächenanlagen geschaffen. Dabei sollen die Betreiber von Anlagen den Gemeinden, die entweder im Umkreis von 2,5 km der Windanlage liegen oder auf deren Boden eine Freiflächenanlage errichtet wurde, Beträge von 0,2 Cent pro kWh (ohne Umsatzsteuer) eingespeiste Strommenge anbieten.