Auslaufende EEG-Förderung
Die gesetzliche EEG-Vergütung Ihrer Erzeugungsanlage läuft demnächst aus und Sie beschäftigen sich mit der Frage des Weiterbetriebs?
Welche Möglichkeiten zur Optimierung meines Eigenbedarfs gibt es?
Wie kann ich meine PV-, Bio- bzw. Windkraftanlage auch nach Ende der gesetzlichen Förderung (sogenannte Post-EEG-Phase) weiterhin betreiben?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantwortung dieser Fragen. Wir erklären Ihnen die möglichen Optionen für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage und bieten passende Produkte in unserem Webshop an.
In unserem Erklärvideo haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Regelungen je nach Anlagengröße.
Installierte Leistung bis 100 kW
Installierte Leistung von mehr als 100 kW
Alle Anlagen > 100 kW(p) müssen zwingend in die sonstige Direktvermarktung wechseln.
Dabei ist eine Überschusseinspeisung ebenso möglich wie eine Volleinspeisung.
Folgende Ausnahme ist vom Gesetzgeber vorgesehen:
- Anschlussförderung für Güllekleinanlagen (bei Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2004) einmalig für weitere 10 Jahre (EU-Genehmigung liegt vor)
Weitere Optionen unabhängig von der Anlagengröße
Bei Änderungen der Rechtslage wird dieser Internetauftritt angepasst.
Stand: 31. Mai 2022
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