Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu allen Funktionen
Meine Nachrichten
Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit Ihre Korrespondenz auf Online umzustellen.
Nach erfolgreicher Registrierung öffnet sich ein Fenster, Sie haben damit die Möglichkeit Ihre gesamte Korrespondenz mit nur einem Klick umzustellen.
Selbstverständlich können Sie die Korrespondenz auch manuell und individuell für jede Vertragskontonummer unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ -> „Kommunikation“ -> „Nachrichten“ sowie „Ableseschreiben“ umstellen.
Dazu haben Sie die Auswahlmöglichkeit „Per Post“ oder „Per E-Mail und über Ihr Kundenportal“.
- Wählen Sie „Per Post“, dann bekommen Sie wie gewohnt die Unterlagen oder das Ableseschreiben per Post zugestellt
- Wählen Sie „Per E-Mail und über Ihr Kundenportal “ bekommen Sie eine E-Mail mit der Information das Unterlagen im Kundenportal für Sie bereitgestellt wurden oder eine Aufforderung Ihren Zählerstand im Kundenportal mitzuteilen.
Wenn Sie die E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation ändern möchten, melden Sie sich im Kundenportal an und klicken Sie im Menüpunkt „Meine persönlichen Daten“ auf den Reiter „E-Mail-Adresse“ -> „Bearbeiten“ (Stift-Symbol).
Die Änderung der E-Mail-Adresse für die Kommunikation hat keine Auswirkungen auf die E-Mail-Adresse für Ihren Kundenportal Account.
Dann erhalten Sie den Großteil der Schreiben und Kommunikation zukünftig in Ihr Kundenportal und nicht mehr per Post zugestellt. Einige Schreiben kommen weiterhin per Post, wie z.B. Mahnungen.
Mein Zähler
Ja, Sie können unter einem Account mehrere Vertragskontonummern verwalten.
Klicken Sie dazu auf der Einstiegsseite in Ihrem Kundenportal auf „Meine persönlichen Daten“ -> „Vertragskonto hinzufügen“.
Hier geben Sie dann einfach die entsprechende Vertragskontonummer und die Geschäftspartnernummer ein und klicken auf "weiter".
Die Verbrauchshistorie wird erst mit Vorliegen der ersten Abrechnung angezeigt, da in der Übersicht nur abgerechnete Verbrauchszeiträume angezeigt werden.
Die Eingabe des Zählerstandes können Sie im Kundenportal unter dem Menüpunkt "Zählerstandserfassung" vornehmen oder über das Symbol der Zählerstandseingabe.
Neben den angezeigten Ableseterminen für die Jahresrechnung können Sie auch jederzeit einen Zwischenzählerstand mitteilen. Dieser wird dann auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.
Ihre Zählerstände finden Sie unter dem Menüpunkt „Mein Zähler“ -> „Verbrauchshistorie“ -> jetzt den gewünschten Zähler auswählen und weiter über „Details einsehen“.
Das Zählerinformationsblatt steht Ihnen im Kundenportal als PDF-Datei im Menüpunkt "Zählerstandserfassung" zur Verfügung.
Sollten Sie Probleme bei der Anzeige oder beim Öffnen des Dokuments haben, prüfen Sie bitte, ob Ihr Computer, Tablet oder Smartphone über ein Programm oder eine Funktion zur Anzeige von PDF-Dokumenten verfügt.
Die Auslesung der Geräte erfolgt erst am Folgetag (nach 00:00 Uhr) für den kompletten gestrigen Tag. Daher können Sie die Messwerte vom heutigen Tag erst Morgen einsehen.
Bei der Jahresablesung erstellen wir als Netzbetreiber eine Abrechnung an Ihren Energieanbieter. Der Energieanbieter kann diese Ablesewerte verwenden, um Ihnen die verbrauchte Energie in Rechnung zustellen. Ihr Energieanbieter kann jedoch zusätzlich Zählerstände einholen und zu einem anderem Zeitraum abrechnen als wir.
Bei Einspeisekunden erstellen wir mit Hilfe der Jahresablesung die Abrechnung für die eingespeisten und/oder erzeugten Strommengen.
Bei der Zwischenablesung erfolgt vom Netzbetreiber keine Abrechnung mit Ihrem Energieanbieter. Wir leiten Ihren abgelesenen Zählerstand jedoch trotzdem an Ihren Energieanbieter weiter.
Bei Einspeisekunden vermerken wir die Zwischenablesung, die Sie anschließend auf der Jahresabrechnung wiederfinden.
Wir benötigen den Zählerstand genau zu diesem Datum von Ihnen. Beispielsweise zum 31.12. jeden Jahres für die Jahresabrechnung für Einspeiseanlagen.
Die Lücken entstehen dadurch, dass keine Messwerte geliefert werden können. Dies kann z. B. bei einer Zählerstörung vorkommen. Sobald wir wieder Messwerte vom Gerät erhalten, werden diese automatisch auch wieder in der Lastgangvisualisierung sichtbar sein.
Die Verbrauchshistorienansicht erfolgt immer zum vorab ausgewählten Vertragskonto.
Mit einem Klick auf den Button „Excel Download“ haben Sie die Möglichkeit, den Status jedes einzelnen Messwertes einzusehen. Eine Bedeutung der einzelnen Status ist ebenfalls in der Excel Datei mit enthalten.
Für die Jahresrechnung benötigen wir einen aktuellen Zählerstand. Dieser Zählerstand muss nach der letzten Ablesung liegen.
Nein, nachdem Sie den Zählerstand erfolgreich im Kundenportal eingegeben haben, können Sie das Ableseschreiben vernichten.
Wenn Sie sich im Kundenportal vollständig registrieren und die Kommunikation auf online umstellen, dann erhalten Sie künftig eine E-Mail anstelle eines Ableseschreiben per Post.
Haben Sie zu diesem fehlenden Zähler ein Ableseschreiben erhalten?
JA: Bitte überprüfen Sie, ob die Vertragskontonummer im Kundenportal registriert ist.
NEIN: Es kann sein, dass Ihr Zähler nicht für die Kundenselbstablesung zugelassen ist. Diese Zähler werden von uns entweder fernausgelesen oder durch unsere Mitarbeiter vor Ort abgelesen.
Sie können bei Strom, Ihre ¼-h Werte, sowie bei Gas, Ihre 1-h Werte in kWh einsehen.
Sie haben eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch? Wie sie wissen, wird der Eigenverbrauch nicht von einem Zähler gemessen, sondern er errechnet sich aus zwei Zählern. Die Differenz aus der Einspeisung und der Lieferung ist ihr Eigenverbrauch und darum weisen wir beide Zähler aus, aus denen der Eigenverbrauch errechnet wird.
Wir zeigen Ihnen in der Detailansicht alle abrechnungsfähigen Zählerstände an. Nicht angezeigt werden unplausible Zählerstände, die von uns erst freigegeben oder berichtigt werden müssen.
Nein, in der Verbrauchshistorienübersicht wird der Gesamtverbrauch aus HT und NT angezeigt.
Bei Gaszählern müssen die jeweiligen Gasbeschaffenheitsdaten (Brennwert, Z-Zahl) monatlich für jedes Bezirk ermittelt werden. In der Regel können Sie Ihre abrechnungsrelevanten Messwerte ab dem 8. WT in der Lastgangvisualisierung einsehen.
Sie haben zwei oder mehrere Photovoltaikanlagen, die über den gleichen Zähler einspeisen. In der Verbrauchshistorie zeigen wir Ihnen zu jeder Photovoltaikanlage die Verbrauchshistorien an.
Das ist aktuell leider nicht möglich, aber Sie können uns Ihren Zählerstand gerne über unsere bekannten Kanäle mitteilen. Die Korrektur übernehmen wir gerne für Sie.
Das intelligente Messsystem (iMSys) besteht aus einem neuen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Damit kann das iMSys die Messwerte sicher und verschlüsselt übertragen. Für Sie heißt das, Sie müssen den Zähler nicht mehr ablesen, denn das Gerät übermittelt uns Ihre Werte automatisch.
In Kombination mit unserem Kundenportal haben Sie alles im Blick und können zum Beispiel Ihren Verbrauch (und ggf. die Einspeisung) auf Wunsch einsehen. Das kann Ihnen beim Sparen helfen.
Wichtig: Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Verbindung. Mehr erfahren Sie hier.
Beispielbild: Intelligentes Messsystem (iMSys)*
* Hersteller kann abweichen
Als Netzbetreiber bereiten wir uns intensiv auf die gesetzlich vorgesehene Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor. Basis für die Vorbereitung der Einführung ist das Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vom 29. August 2016. Um dies umzusetzen, wird in den nächsten Jahren ein Austausch von konventionellen Zählern gegen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme erfolgen.
Folgende Kunden erhalten demnach ein intelligentes Messsystem:
•Bezugsanlagen > 6.000 kWh
•Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gem. EnWG § 14a
•Einspeiseanlagen > 7 kW Peak
Alle anderen Kunden erhalten eine moderne Messeinrichtung.
Der sukzessive Einbau der modernen Messeinrichtungen startete in 2017 bei Neubauten. Der Wechsel vorhandener Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme erfolgt ab 2018.
Bei diesen beiden Kennziffern, handelt es sich um eine im Energiemarkt gebräuchliche Definition des Zählwerks auf dem Strom Zähler. Mit Hilfe dieser Kennzahlen können Sie den abgelesenen Zählerstand in dem Ableseschreiben oder im Kundenportal richtig erfassen.
1.8.0 Summe von HT und NT
1.8.1 HT Verbrauch
1.8.2 NT Verbrauch
2.8.0 Summe von HT und NT
2.8.1 HT Einspeisung
2.8.2 NT Einspeisung
Welche Zählwerke abgelesen und abgerechnet werden, hängt vom Gerätetyp ab.
"HT" (Hochtarif) und "NT" (Niedertarif) bezeichnen die Zählwerke Ihres Doppeltarifzählers.
Das HT-Zählwerk misst dabei die Energie, die Sie tagsüber verbrauchen - das NT-Zählwerk Ihren Energieverbrauch in der Nacht.
Kurz zusammengefasst:
HT= Hochtarif = Verbrauch am Tag
täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr HT
NT = Niedertarif = Verbrauch in der Nacht
täglich von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr NT.
Diese Zeiten gelten auch an gesetzlichen Feiertagen.
Meine Rechnungen
Wenn ja, dann haben wir für Sie den Dezemberabschlag bereits in Ihrer Abrechnung für das Jahr 2017 berücksichtigt.
Sie erhalten somit keinen separaten Abschlag für Dezember.
Ab dem 15. Februar 2018 zahlen wir Ihnen die Abschläge für den jeweiligen Vormonat wie gewohnt aus.
Die Auszahlungstermine finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
Ja, Sie können unter einem Account mehrere Vertragskontonummern verwalten.
Klicken Sie dazu auf der Einstiegsseite in Ihrem Kundenportal auf „Meine persönlichen Daten“ -> „Vertragskonto hinzufügen“.
Hier geben Sie dann einfach die entsprechende Vertragskontonummer und die Geschäftspartnernummer ein und klicken auf "weiter".
In unserem neuen Kundenportal werden Guthaben in grün dargestellt. Forderungen sind schwarz.
Wir unterscheiden zwischen dem Status „offen“, „storniert“ und „erledigt“.
Ist der Rechnungsbetrag noch nicht beglichen = Status „offen“
Musste die Rechnung aufgrund eines Fehlers storniert werden = Status „storniert“
Ist die Rechnung bei uns finalisiert, aber noch nicht zwangsläufig bezahlt = Status „erledigt“
Mein Einspeisemanagement
Die Auslesung der Geräte erfolgt erst am Folgetag (nach 00:00 Uhr) für den kompletten gestrigen Tag. Daher können Sie die Messwerte vom heutigen Tag erst Morgen einsehen.
Die Lücken entstehen dadurch, dass keine Messwerte geliefert werden können. Dies kann z. B. bei einer Zählerstörung vorkommen. Sobald wir wieder Messwerte vom Gerät erhalten, werden diese automatisch auch wieder in der Lastgangvisualisierung sichtbar sein.
Mit einem Klick auf den Button „Excel Download“ haben Sie die Möglichkeit, den Status jedes einzelnen Messwertes einzusehen. Eine Bedeutung der einzelnen Status ist ebenfalls in der Excel Datei mit enthalten.
Sie können bei Strom, Ihre ¼-h Werte, sowie bei Gas, Ihre 1-h Werte in kWh einsehen.
Ja, das können Sie. Durch Klicken und Ziehen im Diagrammbereich kann die Ansicht auf die kleinste Zeiteinheit verändert werden. Wenn Sie einen Touchscreen verwenden, können Sie ganz einfach mit den Fingern über die Grafik fahren und die Ansichtsgröße verändern.
Der gewünschte Bereich ist zudem auch über eine entsprechende Eingabe in den Feldern „Zeitraum von“ und „Zeitraum bis“ bestimmbar.
Bei Gaszählern müssen die jeweiligen Gasbeschaffenheitsdaten (Brennwert, Z-Zahl) monatlich für jedes Bezirk ermittelt werden. In der Regel können Sie Ihre abrechnungsrelevanten Messwerte ab dem 8. WT in der Lastgangvisualisierung einsehen.
Meine Daten
Um die E-Mail-Adresse für Ihren Kundenportal-Account zu ändern, melden Sie sich im Kundenportal an und klicken im Menüpunkt „Meine persönlichen Daten“ auf den Reiter „Zugangsdaten“ -> „Bearbeiten“
Bitte achten Sie auf eine korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse, wenn sie diese ändern. Sie erhalten von uns nach erfolgter Änderung eine Bestätigungs-Mail. Sollte diese nicht ankommen, haben sie möglicherweise die E-Mail-Adresse nicht korrekt eingegeben. Dann wiederholen Sie diesen Vorgang. Solange Sie die Bestätigungs-Mail nicht validieren, wird Ihnen die bisherige E-Mail-Adresse angezeigt.
Sie können im Kundenportal im Menüpunkt "Meine Accountdaten" Ihren Namen, der im Kundenportal erscheint ändern.
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Änderung nur für das Kundenportal gilt und wir die Namensänderung nicht in unser System übernehmen.
Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit Ihre Korrespondenz auf Online umzustellen.
Nach erfolgreicher Registrierung öffnet sich ein Fenster, Sie haben damit die Möglichkeit Ihre gesamte Korrespondenz mit nur einem Klick umzustellen.
Selbstverständlich können Sie die Korrespondenz auch manuell und individuell für jede Vertragskontonummer unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ -> „Kommunikation“ -> „Nachrichten“ sowie „Ableseschreiben“ umstellen.
Dazu haben Sie die Auswahlmöglichkeit „Per Post“ oder „Per E-Mail und über Ihr Kundenportal“.
- Wählen Sie „Per Post“, dann bekommen Sie wie gewohnt die Unterlagen oder das Ableseschreiben per Post zugestellt
- Wählen Sie „Per E-Mail und über Ihr Kundenportal “ bekommen Sie eine E-Mail mit der Information das Unterlagen im Kundenportal für Sie bereitgestellt wurden oder eine Aufforderung Ihren Zählerstand im Kundenportal mitzuteilen.
Wenn Sie die E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation ändern möchten, melden Sie sich im Kundenportal an und klicken Sie im Menüpunkt „Meine persönlichen Daten“ auf den Reiter „E-Mail-Adresse“ -> „Bearbeiten“ (Stift-Symbol).
Die Änderung der E-Mail-Adresse für die Kommunikation hat keine Auswirkungen auf die E-Mail-Adresse für Ihren Kundenportal Account.
Dann erhalten Sie den Großteil der Schreiben und Kommunikation zukünftig in Ihr Kundenportal und nicht mehr per Post zugestellt. Einige Schreiben kommen weiterhin per Post, wie z.B. Mahnungen.
Sie können nur eine Telefonnummer als Standard definieren. Unter dieser Nummer werden wir sie bei Bedarf kontaktieren. Zudem können Sie unbegrenzt, weitere Rufnummern eingeben. Sowohl Handy- als auch Festnetznummern. Bitte geben Sie keine Faxnummern an. Die Ländervorwahl +49 wird automatisch vor Ihre eingegebene Rufnummer gesetzt.
Wenn Sie uns keine Steuernummer mitteilen und diese im Kundenportal hinterlegen, müssen Sie die Steuer aus den Erlösen durch Ihre eingespeiste Energie anderweitig ausweisen bzw. an das Finanzamt abführen.
Die Steuernummer ist eine Kennziffer, unter der Personen bei ihrem Wohnsitzfinanzamt geführt werden. Mit Einführung des ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen wurde der Aufbau der Steuernummer bundesweit vereinheitlicht. Seitdem setzen sich alle neu vergebenen Steuernummern aus 13 Ziffern zusammen. Da es sich bei der Steuernummer um die Kennziffer einer Person bei einem bestimmten Finanzamt handelt, ändert sich die Steuernummer entsprechend, wenn sich bspw. durch einen Umzug auch das zuständige Finanzamt ändert.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der Europäischen Union im umsatzsteuerlichen Sinne.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beginnen immer mit einem Präfix bestehend aus zwei Großbuchstaben. Dieses Präfix wird aus dem zweistelligen Ländercode desjenigen EU-Landes gebildet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Auf den Ländercode folgen bis zu zwölf alphanumerische Zeichen, abhängig vom jeweiligen EU-Land. In Deutschland kommen nach dem DE neun Ziffern (Beispiel: DE123456789).
Folgendes sollten Sie bei der Eingabe der Steuernummern im Kundenportal (Typ DE4) beachten:
- Die Steuernummer besteht aus 3 Ziffernblöcken
- Sie besteht nur aus Ziffern und den Trennzeichen
- Zulässige Trennzeichen sind „ / “, „ \ “, „ - “ oder Leerzeichen
- Die 3 Ziffernblöcke dürfen jeweils nur eine gewisse Länge haben:
- 1. Block: 2 - 4 Ziffern
- 2. Block: 3 - 4 Ziffern
- 3. Block: 4 - 5 Ziffern
- Eine Schreibweise komplett ohne Aufteilung in einzelne Blöcke ist zulässig
Bei der Nutzung von Trennzeichen ist es erforderlich, dass immer 3 Blöcke definiert werden. Wenn nur ein Trennzeichen genutzt wird, so entstehen nur zwei Ziffernblöcke und dies führt zum Abbruch bei der Abrechnung.
Wir als Netzbetreiber übernehmen für Sie die Rechnungslegung und erstellen eine Gutschrift. Da bei diesem Verfahren die gleichen steuerrechtlichen Regelungen wie bei einer Rechnungsstellung anzuwenden sind, benötigen wir Ihre Steuernummer. Hierzu können Sie uns wahlweise Ihre bereits vorhandene oder eine neue Steuernummer mitteilen. Eine neue Steuernummer erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
An dieser Stelle wird nur dann Ihre Steuernummer aufgeführt, wenn Sie uns verbindlich und schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Umsatzsteuergesetz verzichtet haben. Wenn Sie uns Ihre Steuernummer geben, wird auf Erlöse aus Einspeisung grundsätzlich die Umsatzsteuer berechnet, die Sie an Ihr Finanzamt abführen müssen.
Die Registrierung in Ihrem Kundenportal ist ganz einfach und schnell erledigt. Über den Button "Jetzt registrieren" öffnet sich ein Formular zum Ausfüllen.
Folgende Daten werden dazu benötigt: Vertragskontonummer, Geschäftspartnernummer, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Die Einwilligung zur Datenschutzerklärung ist für die Registrierung zwingend notwendig. Diese können Sie aber zu jeder Zeit widerrufen.
Hier geht es direkt zur Registrierung für Ihr Kundenportal
Bei der Passwortvergabe müssen Sie folgende Regeln beachten:
- Das Passwort muss mindestens acht Stellen haben und sich aus Buchstaben und Ziffern zusammensetzen
- Die Buchstaben müssen mind. einen Groß- und einen Kleinbuchstaben enthalten
- Sie dürfen nicht Ihren Vor- oder Nachnamen als Passwort verwenden
- Das Passwort muss sich von den letzten 10 Passwörtern für das Kundenportal unterscheiden
Meine Abschläge
Ja, Sie können unter einem Account mehrere Vertragskontonummern verwalten.
Klicken Sie dazu auf der Einstiegsseite in Ihrem Kundenportal auf „Meine persönlichen Daten“ -> „Vertragskonto hinzufügen“.
Hier geben Sie dann einfach die entsprechende Vertragskontonummer und die Geschäftspartnernummer ein und klicken auf "weiter".
Sie können insgesamt drei Änderungsvorgänge pro Abschlagsplan (Kalenderjahr) vornehmen.
Ob Sie dabei den Abschlagsplan für das gesamte Jahr oder einzelne Monate (auch mehrere Monate pro Vorgang möglich) anpassen, ist dabei nicht relevant.
Sie können entweder einzelne Monate auswählen und für diese den Abschlag anpassen, oder Sie ändern den gesamten Abschlagsplan ab.
Generell ist eine Änderung nur in 5 Euro Schritten und nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag möglich.
Der Maximalbetrag ist dabei der Betrag, den Sie von uns ursprünglich erhalten haben.