Systemdienstleistungen
Um die Netz- und Systemsicherheit des Elektrizitätsnetzes und die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleisten zu können, werden betrieblich verschiedene Services benötigt.
Diese Services werden als Systemdienstleistungen bezeichnet und verteilen sich auf verschiedene Aspekte wie bspw. die Frequenzhaltung und die Betriebsführung. Weitere Systemdienstleistungen sind die sogenannten nichtfrequenten Systemdienstleistungen, wie bspw. die Spannungshaltung oder die Vorhaltung von Schwarzstartfähigkeit.
Der Bedarf des Netzes an Systemdienstleistung kann über verschiedene Wege gedeckt werden: Ein Grundbedarf wird durch die Anschlussnehmer bzw. ihre Anlagen abgedeckt. Die Anlagen sind über Mindestanforderungen dazu verpflichtet, bestimmte Fähigkeiten und Eigenschaften vorzuhalten und einzusetzen. Darüberhinausgehender Bedarf kann von Netzbetreibern bei Anlagenbetreibern oder Anschlussnehmern marktgestützt beschafft werden oder durch den Netzbetreiber selbst bereitgestellt werden.
Die Bedarfsdeckung hat nach einer Reihe, von rechtlichen und regulatorischen Vorgaben für die Netzbetreiber zu erfolgen. Insbesondere macht der Gesetzgeber in § 12h EnWG für die marktgestützte Beschaffung von nichtfrequenten Systemdienstleistungen Vorgaben, die durch Festlegungen der BNetzA weiter konkretisiert und bestimmt sind.
Für Avacon sind je nach Spannungsebene aktuell die folgende nichtfrequente Systemdienstleistungen relevant:
- Spannungshaltung/Blindleistungsmanagement
- Momentanreserve
Spannungshaltung/Blindleistungsmanagement
Die Spannungshaltung erfolgt in den verschiedenen Netzebenen im Wesentlichen durch den Einsatz von Blindleistung. Hierfür werden neben den Potenzialen aus angeschlossen Anlagen im Rahmen der Erfüllung ihrer Mindestanforderungen auch eigene Kompensationsanlagen von Avacon eingesetzt.
Aufgrund des vorhandenen und weiter ansteigenden Bedarfs an Blindleistung soll bei Avacon auch die Option zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung genutzt werden. Dies erfolgt auf Grundlage des "Beschaffungskonzept für die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“)" nach § 12h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. Abs. 5 EnWG und des Beschlusses BK6-23-072 der BNetzA vom 25.06.2024.
Zunächst ist eine Pilot-Ausschreibung von Blindleistung in einer einzelnen Beschaffungsregion vorgesehen. Den Überblick zur Pilotregion und den weitereren Beschaffungsregionen finden Sie nebenstehend.
Für Fragen und Anregungen stehen wir unter der Mail-Adresse systemdienstleistung.spannungshaltung@avacon.de gern zur Verfügung.
Momentanreserve
Hier finden Sie in Kürze Informationen zur Umsetzung der BNetzA-Festlegung zur "transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung (nfSDL) „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ (§ 12h Abs.1 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 EnWG (BK6-23-010))", umgangssprachlich auch "Momentanreserve" genannt.
Weiterführende Informationen der BNetzA finden Sie hier.