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Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Wie beantrage ich vorzeitig eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?

Avacon Netz hat 2017 mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen (mME) und 2020 dem Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) begonnen. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab. 

Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt.


Sie haben jetzt schon Interesse an einer mME oder einem iMSys? Dann registrieren Sie sich schnell & einfach über unser Antragsformular. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Bekomme ich ein iMSys ? Machen Sie jetzt den Test!

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. Falls Sie nicht genau wissen, welchen Zähler Sie erhalten, können Sie es über folgenden Test herausfinden: 

Sie haben Interesse sich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem vor dem eigentlichen Pflichttermin einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich jetzt über unser Antragsformular an. 

Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau einmalig Mehrkosten auf Sie zukommen. Preise für den Zählerwechsel auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt.

Auszug aus dem Preisblatt

Preis je Messlokation
 

netto

brutto ¹


Zählerwechsel auf Wunsch mME 96,64 115,00
Zählerwechsel auf Wunsch iMSys bis 31.12.2024    

Verbrauch ² über 6.000 kWh/a bis einschließlich 100.000 kWh/a

96,64 115,00

Einspeiser über 7 kW bis einschließlich 25 kW

96,64 115,00

Verbrauch ² über 3.000 kWh/a bis einschließlich 6.000 kWh/a

441,18 525,00

          Einspeiser bis einschließlich 7 kW
 
441,18 525,00

Verbrauch ² bis einschließlich 3.000 kWh/a

672,27 800,00

¹ inkl. 19 % Umsatzsteuer  
² Durchschnittsjahresverbrauch der letzten 3 Jahre

Stand 1.1.2024

Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:

  • Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
  • Einspeiser mit einer Anlagenleistung > 1 ≤ 25 kWp

Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:

  • Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen
  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
  • Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
  • Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird

Antrag Zählerwechsel auf Wunsch

Auswahl der gewünschten Messung *

Ihre Adresse (Auftraggeber / Rechnungsanschrift)











Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.


Lage des Zählers *


Preise und sonstige Bedingungen

Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter: www.avacon-netz.de/messstellenbetrieb. Durch die Nutzung der modernen Messeinrichtung, bzw. des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter www.avacon-netz.de/messstellenbetrieb zur Verfügung. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.

Auftragserteilung

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes. Hinweise zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten finden Sie hier.

Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate.

Auftragserteilung *

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Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

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Service, Kontaktaufnahme, Fragen und Antworten

Avacon Netz GmbH
Messstellenbetrieb

Schillerstraße 3
38350 Helmstedt

Tel. 0 53 51-3 88-8 03 20

Servicezeiten: 
Montag - Freitag: 07:00 Uhr - 20:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

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Unter unseren FAQs finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten.

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