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Anmeldung für Photovoltaikanlagen < 30 kW

Balkonkraftwerke

Den eigenen Sonnenstrom erzeugen und selbst verbrauchen?

Mit einem Balkonkraftwerk – auch Plug-In, Steckerfertige PV-Anlage oder Mini-PV genannt – geht das ganz einfach und ohne viel Bürokratie: Neue PV-Anlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer maximalen Modulleistung bis 2000 Watt müssen Sie nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden. Ist ein Zählerwechsel notwendig, kontaktieren wir Sie automatisch.

Zusätzliche Informationen zu den Balkonkraftwerken finden Sie auf der Internetseite des Verbands der Elektrotechnik Informationstechnik (VDE).

Marktstammdatenregister (MaStR)

Melden Sie Ihre Anlage über das Marktstammdatenregister der BNetzA an.

Registrierungshilfe für das Marktstammdatenregister

Die Bundesnetzagentur hat für Balkonkraftwerksbesitzer eine Registrierungshilfe für das MaStR erstellt.

Außerdem gibt es auch ein allgemeines Erklärungsvideo zu Registrierung.

 

Wichtiger Hinweis

Ihr Balkonkraftwerk überschreitet die Leistungsgrenze von 800 VA für die Wechselrichterleistung oder 2.000 Watt für die Gesamtleistung? Dann melden Sie Ihre Anlage bitte über unser Onlineportal: ein.Hausanschluss (mHA) an.

Informationen zur Anmeldung finden Sie unter der Seite : PV-Anlagen bis 30 kW.

Häufig gestellte Fragen

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