
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Beantragung eines Netzanschlusses für die Einspeisung
Hier finden Sie die einzelnen Schritte zur Anmeldung des Netzanschlusses Ihrer Einspeiseanlage aufgeteilt nach Spannungsebene und Sonderfällen.
Wichtige Unterlagen stehen Ihnen als Download für Sie bereit.
Die Anmeldung Ihrer Anlage erfolgt in unserem Anmeldeportal. Dort werden alle notwendigen Unterlagen und Angaben abgefragt und können dort eingereicht werden.
Für den Anschluss Ihrer Anlage an das Niederspannungsnetz (0,4 kV) müssen folgende Regelwerke eingehalten werden:
- Niederspannungsanschlussverordnung (Link: NAV.pdf)
- Technische Anschlussbedingungen - Niederspannung der Avacon Netz GmbH (inkl. der Beiblätter)
- VDE Regelwerke
In unserem Flyer "In 8 Schritten zum Niederspannungsanschluss" finden Sie alle Schritte zu Ihrer Anmeldung auf einen Blick.
Besondere Hinweise:
- Ab einer Leistung von 100 kW müssen die Erzeugungsanlagen am Redispatch 2.0 teilnehmen.
- Ab einer Leistung von 100 kW(p) müssen Sie an der Direktvermarktung teilnehmen
- Ab einer Leistung von 135 kW müssen die Einheitenzertifikate der Erzeugungsanlagen der VDE 4110 entsprechen.
- Die Steuerung für das Einspeisemanagement erfolgt über ein Funkrundsteuerempfänger.
Die Anmeldung Ihrer Anlage erfolgt in unserem Anmeldeportal. Dort werden alle notwendigen Unterlagen und Angaben abgefragt und können dort eingereicht werden.
Informationen für die Reservierung des Netzanschlusspunktes finden Sie auf unserer Seite: Reservierung Netzanschlusspunkt Einspeisung
Für den Anschluss Ihrer Anlage an Mittelspannung (über 1 kV bis 30 kV) müssen folgende Regelwerke eingehalten werden:
- Technische Anschlussbedingungen - Mittelspannung der Avacon Netz GmbH (inkl. der Beiblätter)
- VDE Regelwerke
- Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen („NELEV“),
- Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung („EAAV“)
In unserem Flyer "In 10 Schritten zum Mittelspannungsanschluss" finden Sie alle Schritte zu Ihrer Anmeldung auf einen Blick.
Besondere Hinweise:
- Ab einer Leistung von 100 kW müssen die Erzeugungsanlagen am Redispatch 2.0 teilnehmen.
- Ab einer Leistung von 100 kW(p) müssen Sie an der Direktvermarktung teilnehmen
- Die Steuerung für das Einspeisemanagement erfolgt über eine Fernwirkanlage.
- Ab einer Anschlusswirkleistung von 270 kW wird ein Anlagenzertifikat und eine Konformitätserklärung benötigt.
Anschlüsse an das Hochspannungsnetz (110 kV) durchlaufen folgende Schritte:
- Beratung und Beurteilung des Standort (zum Beispiel Erstellung von Ertragsgutachten bei Windenergieanlagen)
- Erstfestlegung der technischen Lösung
Beim Bauaufsichtsamt ist ein Antrag auf Bau- und Betriebsgenehmigung zu stellen. Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer 1 MW ist ein Antrag für eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.
Hinweis zur Baugenehmigung:
Bei Freiflächenanlagen wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt.
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage in Hochspannung anmelden wollen nutzen Sie bitte unsere Formulare für Wind- oder PV-Anlagen.
Sie wollen die Herstellung Ihres Netzanschluss nicht durch uns durchführen lassen?
Dann muss Ihre Baufirma bei der Herstellung des Anschlusses die geltenden DIN/VDE-Bestimmungen und unsere Technischen Anschlussbedingungen beachten.
Nachdem Ihr Installateur die Anlage fertiggestellt hat, können wir die Messeinrichtung einbauen und die Anlage in Betrieb nehmen.
Wir benötigen dazu von Ihnen die folgenden Unterlagen:
- Bescheinigung über die Erst-Inbetriebnahme
- Fertigmeldung der Anlage durch den Installateur
- Inbetriebsetzungsprotokoll
Sie erhalten dann von uns den Netzanschlussvertrag.
Auch konventionelle Öl- oder Gasanlagen arbeiten nach dem heutigen Stand der Technik energieeffizient und ressourcenschonend.
Der Anschluss von konventionellen Kraftwerken wird nach der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) erstellt
Hier finden Sie die einzelnen Schritte zum Anschlussverfahren mit alle notwendigen Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.
Der Antrag für eine konventionelle Erzeugungsanlage muss schriftlich erfolgen und mehrere zusätzliche Unterlagen enthalten.
Haben Sie Interesse an einem Netzanschluss? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung: industriekunden@avacon.de
Der Netzbetreiber prüft alle eingereichten Unterlagen in ca. 3 Monaten nach den Vorgaben des KraftNAV. Dafür müssen Sie bei Standardanfragen eine Prüfungsgebühr von 18.000 € zahlen. Bei einem positiven Prüfung erhalten Sie die Anschlusszusage.
Mit der Anschlusszusage wird Ihnen auch der technisch geeigneten Netzanschlusspunkt für Ihre Netzanschlussleistung mitgeteilt. Für die Reservierung des Anschlusspunktes müssen Sie innerhalb eines Monats eine nach KraftNAV festgelegte Reservierungsgebühr von 1000 €/MW Netzanschlussleistung zahlen. Nach Eingang der Zahlung ist die Anschlusszusage wirksam.
Parallel bieten wir Ihnen eine Prüfung Ihrer Last-, Netz- bzw. Einspeiseszenarien zur Bestimmung der Auslastung des Netzes und möglichen Einschränkungen der Übertragungsfähigkeit des Netzes an. Damit können Sie mögliche Einschränkungen bei der Einspeisung bewerten.
Zwischen Ihnen und dem Netzbetreiber wird ein Netzanschlussvertrag geschlossen. Darin werden Fristen und die technischen Daten der Anlage festgehalten.
Den allgemeinen Netzanschlussvertrag finden Sie als Muster im Downloadbereich. Dieser wird dann um die spezifischen Vorgaben des KraftNAV ergänzt.
Mit dem Abschluss des Netzanschlussvertrages erhalten Sie einen Realisierungsfahrplan über die zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zum Bau Ihrer Erzeugungsanlage und des Netzanschlusses.
Sie möchten eine Netzanschluss für die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz beantragen? Dann nutzen Sie dafür unser Datenerfassungsblatt für Biogas-Einspeiser: