
Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG 2021
Betreiber von Solaranlagen auf Wohngebäuden können einen Mieterstromzuschlag erhalten für den von Mietern im gleichen Gebäude oder innerhalb dieses Quartiers (inkl. Nebengebäude und -anlagen) verbrauchten Strom.
Voraussetzung:
- die Solaranlage ist ab dem 25. Juli 2017 in Betrieb gegangen und
- die installierte Leistung ist ≤ 100 kWp pro Wohngebäude
Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist und vergütet werden.
Für Anlagenbetreiber, die den Mieterstromzuschlag schon vor dem 01. Januar 2021 beansprucht haben, gelten weiterhin die Regelungen aus dem EEG 2017. Der Mieterstromzuschlag ist abhängig von der PV-Einspeisevergütung je Anlagengröße abzüglich eines monatlichen Abschlages für den Photovoltaik-Zubau.
Für Anlagenbetreiber , die den Mieterstromzuschlag ab 01. Januar 2021 beanspruchen, ergibt sich je Anlagengröße ein Mieterstromzuschlag mit separater Vergütungskategorie (§ 48a EEG 2021).
Die Förderung ist auf einen jährlichen Zubau von 500 MW installierter Leistung begrenzt.
Damit wir Ihnen den Zuschlag ausbezahlen können, benötigen wir von Ihnen das Formular "Nachweis zum Anspruch auf Mieterstromzuschlag".
Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular nach Inbetriebnahme der PV-Anlage an kundenservice@avacon.de.
Ergänzende Hinweise
- Für Mieter entfallen bei Bezug von Mieterstrom einige Kostenbestandteile (Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe) im Vergleich zum Bezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung .
- Wenn Anlagenbetreiber den Mieterstromzuschlag beanspruchen, ergeben sich Meldepflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 74a EEG 2021) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Die Bundesnetzagentur informiert zu diesem Thema.
- Weitere Informationen zum Thema Kundenanlagen im Sinne des §3 Nr. 24 a und b EnWG, welche oft auch als "Mieterstrommodelle" bezeichnet werden, finden Sie hier.
- Die Unterscheidung zwischen Mieterstrommodellen/ Kundenanlagen und dem „Mieterstromzuschlag“ finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
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