EEG-Umlage
Die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises. Durch sie wird die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien refinanziert und auf die Stromkunden verteilt. Von den Übertragungsnetzbetreibern wird die EEG-Umlage jährlich ermittelt und auf der gemeinsamen Internetplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht (i.d.R. am 15. Oktober für das Folgejahr). Hier finden Sie auch viele weitere Informationen zum Thema EEG-Umlage.
Übersicht Entwicklung der EEG-Umlage Strom
Jahr |
EEG-Umlagesatz in Cent/kWh |
verminderter EEG-Umlagesatz in Cent/kWh |
---|---|---|
2017 |
6,880 |
2,7520 (40 %) |
2018 |
6,792 |
2,7168 (40 %) |
2019 |
6,405 |
2,5620 (40 %) |
2020 |
6,756 |
2,7024 (40 %) |
2021 |
6,500 |
2,6000 (40 %) |
Schon nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird die EEG-Umlage auch für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom aus Stromerzeugungsanlagen erhoben. Dadurch sollen die Kosten der Energiewende minimiert und verursachergerecht verteilt werden (§ 61 EEG 2014). Die Regelungen werden im EEG 2017 in modifizierter Form fortgeführt.
Hier ein paar wichtige Informationen zur EEG-Umlage nach EEG 2017:
Der VBEW hat eine Übersicht für den Prozessablauf der EEG-Umlage bei Eigenversorgung erstellt. Dieser gibt Ihnen einen groben Überblick: