
Veröffentlichungen der Einspeisemanagement-Maßnahmen
Prognosen
Ist eine Netzsicherheitsmaßnahme vorhersehbar, muss der Netzbetreiber den Betreibern von EEG-Anlagen spätestens am Vortag über den erwartenden Zeitpunkt, den Umfang und die Dauer der Maßnahme informieren.
Avacon veröffentlicht für definierte Gebiete eine Prognose über den Beginn, das Ende, die Dauer sowie die Stufung einer möglichen Einspeisemanagement-Maßnahme. Die tatsächlich eintretende Einspeisemanagement-Maßnahme kann davon abweichen. Daher haftet Avacon nicht für die veröffentlichten Informationen .
Spitzenkappung
Derzeit macht Avacon noch keinen Gebrauch von der Spitzenkappung (nach EnWG § 11 Abs. 2). Das kann sich aber in Zukunft ändern.
Bei der Spitzenkappung wird unser Energienetz nicht für seltene und kurze Spitzen in der Stromproduktion ausgebaut. Stattdessen gehen wir in unserer Netzplanung davon aus, dass die jährliche Stromerzeugungsmenge einer Anlage um bis zu drei Prozent reduziert werden darf. Dieses Vorgehen verringert die Kosten für den Netzausbau deutlich und folgt zugleich dem gesetzlichen Gebot der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Von dieser Neuerung betroffen sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Windenergie an Land oder solarer Strahlungsenergie.
Wird die Einspeiseleistung aufgrund von Spitzenkappung reduziert, werden Anlagenbetreiber wie bisher finanziell entschädigt (§ 15 EEG). Die Regelungen erfolgen analog zu den Einspeisemanagement-Einsätzen.
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