Funkrundsteuerempfänger
Selbstparametrierung von Erzeugungsanlagen
Ab 1. März 2013 können Anlagenbetreiber ihre Erzeugungsanlagen direkt von ihrem Anlagenerrichter/Installateur mit einem Funk-Rundsteuerempfängern (FRE) ausstatten lassen.
Avacon folgt damit einem häufig geäußerten Wunsch seitens der Anlagenerrichter/Installateure zur Selbstparametrierung von Funk-Rundsteuerempfängern.
Rechtsgrundlage
Die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement sind in § 9 Abs. 1 - 3 EEG 2017 geregelt.
Seit 1. Januar 2013 werden auch Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit weniger als 100 Kilowatt Leistung in das Einspeisemanagement des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) einbezogen.
§ 9 Abs. 1 und 2 EEG 2017 regelt dabei, welche technischen Anforderungen PV-Anlagen erfüllen müssen. Dabei gelten mehrere PV-Anlagen ausschließlich zum Zwecke der Leistungsermittlung unter den Bedingungen des § 9 Abs. 3 EEG 2017 als eine Anlage.
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