Ihr Recht auf Entschädigung
Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Netz- und Systemsicherheit. Die bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement wurden zu den Vorgaben zum Redispatch 2.0 in das EnWG überführt. Für Regelungen der Einspeiseleistung setzt Avacon Netz daher ab 1. Oktober 2021 in der Regel Maßnahmen des Redispatch 2.0 ein. Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie hier.
Bei Netzengpassen wird die Stromeinspeisung Ihrer Anlage mittels Einspeisemanagementmaßnahme (EMM) durch uns reduziert (§ 14 EEG 2021).
Fragen zu Entschädigungen
Wurde die Stromeinspeisung wegen eines Netzengpasses mittels Einspeisemanagementmaßnahme (EMM) im Sinne von § 14 EEG 2017 reduziert, ist der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, gemäß § 15 Abs. 1 EEG 2017, verpflichtet betroffenen Anlagenbetreiber für den nicht eingespeisten Strom zu entschädigen.
Hinweise zu Ihrem Entschädigungsanspruch
Unsere Rubrik „Veröffentlichungen“ gibt einen Überblick darüber, bei welcher Anlage der Strom reduziert oder gar nicht eingespeist wurde.
Nutzen Sie zur Identifizierung Ihren Anlagenschlüssel. Diesen finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
Sie besitzen eine Einspeise-Anlage und deren Schlüssel wurde unter den veröffentlichten Regelungen aufgeführt?
Das kann zwei Gründe haben:
- EEG-Maßnahme, beispielsweise aufgrund eines Netzengpasses wegen zu hoher Einspeisung während eines noch nicht abgeschlossenen Netzausbaus (§14 EEG)
- EnWG-Maßnahme, beispielsweise aufgrund einer Wartung oder Instandhaltung
Der Netzbetreiber muss dann finanziell entschädigen, wenn die Einspeiseleistung aufgrund einer EEG-Maßnahme reduziert oder ausgesetzt werden musste (§ 15 EEG). In diesen Fällen wurde in der Tabelle zu abgeschlossenen Maßnahmen die Entschädigungspflicht mit „ja“ gekennzeichnet.
Hauptbestandteil der Entschädigung ist die elektrische Arbeit, die aufgrund des Einspeisemanagements nicht eingespeist werden konnte. Für die Ermittlung der Ausfallarbeit hat die Bundesnetzagentur zwei Verfahren im Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement beschrieben.
Sie können eines der beiden Verfahren wählen:
- das Pauschalabrechnungsverfahren,
- das Spitzabrechnungsverfahren und
- das Spitz-Light-Verfahren (im Redispatch 2.0).
Sie können das Verfahren einmal im Kalenderjahr ändern.
Bei dem Pauschalabrechnungsverfahren wird die Anlagenleistung der letzten Viertelstunde pauschal für die Zeit der Regelung angesetzt. Beim Spitzabrechnungsverfahren wird hingegen der hypothetische Einspeiseverlauf anhand von Wetterdaten ermittelt und abgerechnet.
Zur Ermittlung des hypothetischen Einspeiseverlaufs werden bei Windkraftanlagen die gemessenen Windstärken oder bei Photovoltaikanlagen die Einstrahlmesswerte herangezogen.
Beim Spitz-Light-Verfahren stammen die Wetterdaten nicht direkt von der Erzeugungsanlage, sondern von einem Wetterdienstleister.
Wird Ihre Einspeiseanlage das erste Mal reduziert oder abgeschaltet? Dann erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem wir Sie über die erste Regelung Ihrer Erzeugungsanlage informieren.
Als Anlagenbetreiber haben Sie anschließend zwei Alternativen zur Erhebung der Entschädigungshöhe. Sie können eine eigene Rechnung stellen oder unser kostenfreies Gutschriftverfahren nutzen. In beiden Verfahren kann die Entschädigungshöhe über das Pauschal- oder Spitzabrechnungsverfahren ermittelt werden.
Wir sollen die Berechnung der Entschädigung für Sie kostenfrei übernehmen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail unter Angabe der Vertragskontonummer und des gewünschten Abrechnungsverfahrens (Einspeisung.Abrechnung@avacon.de).
Wenn Sie selbst eine Rechnung stellen möchten, dann legen Sie mit der ersten Rechnung das Pauschal- oder Spitzabrechnungsverfahren fest.
Wir ermitteln Ihre jeweilige Entschädigung nach dem pauschalisierten Verfahren und die Gutschrift wird im Folgemonat ausgezahlt. Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
- Sie müssen im Regelungsfall keine Rechnung stellen
- Die Entschädigungszahlung erfolgt wie bei der EEG-Vergütung automatisch im Folgemonat per Gutschrift. Die erforderlichen Informationen zur Einspeisemanagement-Maßnahme sind in der Abrechnung enthalten.
- Eine individuelle Nachverfolgung der veröffentlichten Regeldaten ist nicht mehr notwendig. Die Kontrollmöglichkeit anhand der Veröffentlichungen bleibt erhalten.
- Die Anforderung und das Bereitstellen der Lastgangdaten für den Regelzeitraum entfallen.
Sie bevorzugen das Spitzabrechnungsverfahren?
Dann senden Sie uns einfach die Wetterdaten über das Postfach einsman_wetterdaten_ava@avacon.de. Nutzen Sie dafür gern diese befüllte Excel-Datei.
Sie hatten zusätzliche Aufwendungen durch die Einspeisemanagement-Maßnahme?
Dann befüllen Sie die folgende Vorlage und schicken Sie an das Postfach einsman@avacon.de
Sie möchten selbst die Rechnungen erstellen? Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Rechnung die folgenden Hinweise:
- Stellen Sie bitte pro Einsatz des Einspeisemanagements eine separate Rechnung.
- Teilen Sie uns alle erforderlichen Informationen mit. Sie helfen uns, Ihre Rechnung schnell zu bearbeiten, wenn Sie folgende Punkte berücksichtigen:
1. Seite: Rechnungsdeckblatt
- Vollständiger Name und die aktuelle Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Korrekter Adressat (ohne Postfach)
- Steuernummer oder die erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Rechnungsnummer - einmalig vergebene Zahlenreihe (ohne Leer- oder Sonderzeichen, max. 32 Zeichen)
- aktuelles Vertragskontonummer laut EEG-Rechnung
- Ansprechpartner für Rückfragen zur Rechnung – mit Kontaktdaten
- Abrechnungsverfahren und Energieart
- IBAN - ohne Leerzeichen - in eine separate Zeile
- Rechnungsbetrag
- Gesamte Ausfallmenge – max. zwei Nachkommastellen
- Messlokation / Zählpunkt
- Hinweisfeld: (Bsp. Stall-Anlagen, negative Börsenpreise, Referenzzeitraum verschoben, Nachtabsenkung, usw.)
2. Seite: Positionsdaten in tabellarischer Form
- Anlagenschlüssel der EEG-Anlage
- Einsatz-ID ((Bezeichnung aus den Veröffentlichungen)
- Ausfallarbeit [kWh]
- Vergütungssatz der Anlage [ct/kWh] mit maximal fünf Nachkommastellen
- Angabe zur Härtefallberechnung [95 oder 100 Prozent]
- Entschädigungsbetrag [€] - korrekte Darstellung je Härtefallberechnung 95% / 100%
Hinweis: Die Entschädigungsleistung wird nicht versteuert, da diese Schadensersatzcharakter hat und nicht auf einem gegenseitigen Leistungsaustausch beruht. Ein Ausweis der Umsatzsteuer auf den Rechnungen zur Entschädigung ist daher nicht möglich.
Tabellarische Darstellung – eine Zeile pro Anlage (Nach Möglichkeit nur Schwarz / Weiß verwenden.)
Weitere Seiten: Berechnungsgrundlagen und Nachweise
- Regeldaten – Regeldatum und Regelstufen
- Korrekturfaktoren / Qualitätsfaktor - für alle Anlagen gesondert ausgewiesen inkl. Berechnungsgrundlage
- Referenzzeitraum – ggf. mit Begründung abweichender Referenzzeitraum
- Berechnungsweg der Ausfallarbeit - viertelstundenscharf
- Aufzeichnungen der Windgeschwindigkeiten bzw. Strahlungsleistung aller Anlage
- Leistungskennlinien je nach „Betriebsmodus“ - nur Windkraftanlagen bei Spitzabrechnungen
- Sondervereinbarungen (z.B. abweichende Regelstufe bei BIO)
- Wartungsnachweise
- Stall-Anlagen Vereinbarungen (nur bei Windenergieanlagen)
- Nachweis Direktvermarktungsvertrag (für den Abrechnungszeitraum)
Hinweis: Bei monats- bzw. jahresübergreifenden Einsätzen muss mit dem jeweils zughörigen Vergütungssatz monatsscharf in einer Rechnung abgerechnet werden. Die Berechnungsgrundlagen sind entsprechend anzupassen. Auf der Seite zwei der Rechnung sollten zwei Zeilen (EEG-Anlagenschlüssel, EinsatzID etc.) mit unterschiedlichen Vergütungsätzen angedruckt werden.
Senden Sie die Rechnung als eine PDF-Datei an das Postfach Rechnung.Entschaedigungsmanagement@avacon.de
Bitte schicken Sie dabei alle Unterlagen gemeinsam in einer Datei (keine Trennung der Berechnungsdatei vom Rechnungsdeckblatt). Ein zusätzlicher Versand der Rechnung per Post ist dann nicht erforderlich.
Bitte senden Sie jede Rechnung (als PDF) einzeln und nur per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:
Rechnung.Entschaedigungsmanagement@avacon.de
Rechnungsempfänger im Dokument ist die:
Avacon Netz GmbH
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Wichtig:
- Eine Trennung von Berechnungsgrundlage und Rechnungsdeckblatt ist nicht erforderlich.
- Wenn Sie die Rechnung per Mail senden, ist ein zusätzlicher Postversand nicht notwendig.
- Die Avacon Netz GmbH behält sich vor, die Höhe der Entschädigungszahlung durch einen Fachkundigen prüfen zu lassen. Gleiches gilt für die Verifizierung von Angaben des Anlagenbetreibers im Rahmen der Ermittlung der Entschädigungshöhe.
- Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG bzw. KWKG vorliegen.
Bitte schicken Sie uns Ihre Rechnung möglichst kurz nach einem Einspeisemanagement-Einsatz. So können wir Ihre Entschädigung schnell auszahlen. Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnung bis zu drei Jahre nach einem Einspeisemanagement-Einsatz bei uns einreichen.
Ja, Sie können die Rechnungen zu einer Monatsrechnung bündeln.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Rechnungen monatlich zusammenfassen, denken Sie bitte daran die EEG-Anlagenschlüssel den jeweiligen Einspeisemanagement-Einsätzen zuzuordnen.
Nein, die Entschädigung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Ihre Lastgangdaten finden Sie, ebenso wie die Vertragsdaten, im Kundenportal.
Nein, entgangener Eigenverbrauch wird grundsätzlich nicht entschädigt.