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Entschädigung

Entschädigung

Ihr Recht auf Entschädigung

Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Netz- und Systemsicherheit. Die bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement wurden zu den Vorgaben zum Redispatch 2.0 in das EnWG überführt. Für Regelungen der Einspeiseleistung setzt Avacon Netz daher ab 1. Oktober 2021 in der Regel Maßnahmen des Redispatch 2.0 ein. Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie hier.

Bei Netzengpassen wird die Stromeinspeisung Ihrer Anlage mittels Einspeisemanagementmaßnahme (EMM) durch uns reduziert (§ 14 EEG 2021).

Fragen zu Entschädigungen

Wurde die Stromeinspeisung wegen eines Netzengpasses mittels Einspeisemanagementmaßnahme (EMM) im Sinne von § 14 EEG 2017 reduziert, ist der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, gemäß § 15 Abs. 1 EEG 2017, verpflichtet betroffenen Anlagenbetreiber für den nicht eingespeisten Strom zu entschädigen.

Hinweise zu Ihrem Entschädigungsanspruch