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Mieterstrommodell mit virtuellem Summenzähler

Mieterstrommodelle sind eine Form von Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG. Eine Kundenanlage entsteht, wenn über eine kundeneigene Energieanlage Letztverbraucher angeschlossen sind und diese Anlage mit einem Summenzähler vom Netz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt ist.

Diese Abgrenzung kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 20 1d EnWG auch virtuell erfolgen. Das bedeutet, dass die physische Übergabemessung entfällt.

Wichtige Information

Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-293/23 entschieden, dass die Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG nicht mit den europarechtlichen Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) vereinbar ist. Diese Entscheidung wird voraussichtlich Auswirkungen auf zahlreiche Infrastrukturen haben, die bisher Ausnahmen von der Regulierung für sich beansprucht haben. Eine Bewertung des Urteils und Umsetzung ins nationale Recht stehen noch aus.

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