Demontage Stromanschluss
Rückbau/Demontage/Stilllegung Stromanschluss bzw. Kündigung des Netzanschlussverhältnisses (§25 Niederspannungsanschlussverordnung)
"Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. [...]" [§25 Abs. 1 Niederspannungsanschlussverordnung]
"[...] Netzanschlüsse werden ausschließlich vom Netzbetreiber unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. [...] Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vornehmen oder vornehmen lassen." [§8 Abs. 1 Niederspannungsanschlussverordnung]
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Wenn Sie ein Gebäude abreißen und für den Bau eines neuen Gebäudes Baustrom benötigen, geben Sie uns dieses bitte am Ende des Demontage-Onlineantrags an. Dort haben Sie die Möglichkeit, für den gleichen Auftragsort einen zusätzlichen Antrag für den Baustrom zu stellen.