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Hausanschluss

Allgemeine Bedingungen und Preise

Anschlussverordnungen, Preisblätter und mehr


Auf dieser Seite bietet Ihnen die Avacon Netz GmbH die Verordnungen zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern im Niederspannungsbereichs, die Ergänzenden Bedingungen sowie das Preisblatt zum Herunterladen und Ausdrucken an.

Alles rund um Ihren Netzanschluss

Anschlussverordnung für die Niederspannung

Hier finden Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung.

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung.

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen

Hier finden Sie das Preisblatt für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung.

Netzanschlüsse und Baustromanschlüsse: Zum Preisblatt mitgeltende Bedingungen/ Definitionen

Standardnetzanschlüsse in der Niederspannung:

Die im Preisblatt angegebenen Preise gelten für die Netzanschlüsse zu den angegebenen Konditionen!
Anschlüsse außerhalb dieser Konditionen gelten nicht als Standardanschluss, sie werden gesondert betrachtet.

 
Haushaltsstandardanschluss für Kleingewerbe und haushaltsnahe Kundenanlagen

Dieser Anschluss beginnt an der Ortsnetzleitung (Netzverknüpfungspunkt) und endet, je nach Anschlusswunsch, im Hausanschlussraum oder in einer Zähleranschlusssäule oder einer Anschlusssäule auf Ihrem privaten Grundstück.   

 
Baustromanschlüsse

Baustromanschlüsse sind keine Daueranschlüsse und daher  für die Dauer von 12 Monaten begrenzt.
In Absprache mit unseren Betriebsstandorten kann eine Verlängerung abgestimmt werden. Nach Ablauf der Frist erteilen wir Ihnen ein Angebot auf Umwandlung in einen Daueranschluss in einer Zähleranschlusssäule an Ihrer Grundstücksgrenze. Danach erfolgt die Demontage.

 
Besonderer Hinweis zum Baustromanschluss/ vorverlegter Teil des Netzanschlusses:

Bei fehlendem Anschlusspunkt wird dieser durch Verlegung einer Anschlussleitung auf das Grundstück geschaffen. Diese Leitung ist bereits ein Teil eines vorverlegten Netzanschlusses. Die Abrechnung dafür erfolgt mit der Enderstellung Ihres Netzanschlusses.

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