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Wärmepumpe

Wechsel netzorientierte Steuerung

Wechsel einer Bestandsanlage in die netzorientierte Steuerung

Sie haben eine steuVE, die bereits vor dem 01.01.2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchten in das neue Modell wechseln? Dann nutzen Sie unten stehendes Antragsformular.

Ob sich ein Wechsel lohnt oder welches Modul für Sie in Frage kommt, hängt von ihrem individuellen Verbrauch ab. Kontaktieren Sie hierzu ihren Energieberater oder Elektroinstallateur.

Bitte beachten Sie: Nach dem Wechsel ist eine Rückkehr in die bisherige Regelung nicht mehr möglich.

Für die netzorientierte Steuerung ist in der Regel eine Anpassung der Gerätesteuerung durch den Betreiber erforderlich.

Antragsformular

Anrede

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Bitte tragen Sie den Ort Ihrer Anlage ein.

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Bitte geben Sie ihre Telefonnummer ohne Leerzeichen ein.

Bitte geben Sie Ihre Marktlokation ein.

Ihre Marktlokation finden Sie auf der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromanbieters (beginnt mit 504...).

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.


Bitte geben Sie die Vertragskontonummer (12-stellig, 2x6xxxxxxxxx) ein. Beachten Sie, dass die erste Ziffer eine „2“ und die dritte Ziffer eine „6“ sein muss. Die Vertragskontonummer finden Sie auch auf Ihrer letzten Ablesekarte der Avacon Netz GmbH.
Art der Verbrauchsanlage *

Bitte geben Sie den Hersteller des Gerätes an.

Bitte geben Sie den Hersteller des steuerbaren Gerätes an.

Bitte geben Sie Ihre Gerätenummer ein.

Bitte geben sie die Nummer an, die Sie auf Ihrem steuerbaren Gerät finden.

Bitte geben Sie die Nummer Ihres Zählers an.

Bitte geben sie die Nummer Ihres Zählers an, der den Bezugsstrom Ihres steuerbaren Gerätes misst.

Bitte geben Sie den Typ Ihres Gerätes an.

Bitte geben Sie den Typ Ihres steuerbaren Gerätes an.

Bitte geben Sie Ihre Bezugsleistung Ihres Gerätes ein.

Bitte geben Sie die maximale Leistung Ihres steuerbaren Gerätes ein.
Steuerungsart *
Bitte geben Sie an wie die Steuersignale bei Ihnen umgesetzt werden.
Form der Netzentgeltreduzierung *
Bitte wählen Sie eine der beiden Optionen. Hinweis: Für Modul 2 ist eine separate Messung der Energiemenge der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erforderlich
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Gerät unter die Ausschlusskriterien der BNetzA fällt? *

Erforderliches Feld. Nur wenn Sie nicht unter die Ausschlusskriterien fällen, kann der Antrag gestellt werden.

Ausgeschlossen sind: (1) Ladepunkte für Elektromobile, die von Institutionen betrieben werden, die gemäß § 35 Absätze 1 und 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen (2) Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht der Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, sondern die zu gewerblichen betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden (3) Wärmepumpen und Klimaanlagen bei Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (etwa bei Krankenhäusern)
Bitte geben Sie an, ob Ihr Gerät schon vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb gegangen ist. *

Erforderliches Feld. Nur wenn Ihre Anlage vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen ist, können Sie den Antrag stellen.

Zustimmungspflicht *

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