
Information zu den derzeit stattfindenden Untersuchungen von
Heizstromanlagen

Derzeit werden Untersuchungen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet der Avacon durchgeführt.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können vom Netzbetreiber ferngesteuert werden, um das Netz optimal auszulasten. Hierzu gehören insbesondere Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen.
Mit der Untersuchung wird geprüft, ob die Anlage die Voraussetzungen zur Einstufung als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ erfüllt. Das ist der erste Schritt für den Rollout intelligenter Messsysteme. Diese müssen zukünftig nach § 29 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz für steuerbare Verbrauchseinrichtungen eingesetzt werden.
Voraussetzung für eine Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Die Anlagen müssen über einen separaten Zähler (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz) neben dem Zähler für den sonstigen (Haushalts-)Strombedarf verfügen. Dieser Zähler kann mit Hilfe eines Schaltgerätes flexibel durch den Netzbetreiber gesteuert werden.
So können zum Beispiel Heizstromanlagen jederzeit durch den Netzbetreiber unterbrochen werden, aber die normale Haushaltsversorgung (z.B. Licht und Steckdosen) bleibt bestehen. Das nennt man netzdienliche Steuerung.
Anschlusssituationen mit lediglich einem Doppeltarifzähler erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Regelung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und reduziertes Netzentgelt
Die Energiewende schreitet weiter voran und damit die Nutzung erneuerbarer Energien und auch der steigende Zubau von Ladeinfrastruktur für E-Autos. Das erfordert eine neue innovative Nutzung der Stromnetze, um das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sicherzustellen.
Daher dürfen steuerbare Anlagen bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes vollständig und zu jeder Zeit unterbrochen werden. Im Gegenzug profitieren Kunden mit steuerbaren Anlagen von reduzierten Netzentgelten, wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt.
Netzentgelte werden von jedem Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze („Netznutzung“) erhoben. Bei Haushaltskunden sind die Netzentgelte in der Regel in den Strompreis des jeweiligen Lieferanten integriert. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt dann zwischen Netzbetreiber und Lieferant.
Die aktuelle Untersuchung zeigt uns, ob Ihre Anlage die Voraussetzungen für eine netzdienliche Steuerung erfüllt und damit für ein reduziertes Netzentgelt berechtigt ist. Ist dies der Fall, erfolgt eine Abrechnung mit reduzierten Netzentgelten und die Verbrauchsanlagen werden für den Einbau intelligenter Messsysteme eingeplant.
Was können Sie tun, wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen nicht erfüllt und Sie damit kein reduziertes Netzentgelt erhalten?
Sie benötigen zwei getrennte Zähler für Haushalts- und Heizstrom.
Falls das bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie sich an einen Elektroinstallateur wenden. Dieser bereitet Ihre Hausinstallation vor und meldet einen zweiten Zähler bei uns an. Außerdem benötigt die Anlage ein Schaltgerät in Form eines Rundsteuerempfängers, welches jederzeit eine Unterbrechung der Stromversorgung ermöglicht. Die Anmeldung eines Rundsteuerempfängers erfolgt ebenfalls durch einen Elektroinstallateur.
Nachdem der zusätzliche Zähler und das Schaltgerät eingebaut sind, können Sie wieder von reduzierten Netzentgelten profitieren.