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Strom

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Informationen zum Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (steuVE)

Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors nimmt immer mehr zu. Der wachsende Zubau von Wärmepumpen und Ladeinfrastrukturen für E-Mobility stellen für die regionalen Stromnetze eine große Herausforderung dar. Netzbetreiber müssen stets das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sicherstellen, um das Netz optimal auszulasten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde daher nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen zur Integration von steuVE zu treffen. Die Festlegungen der BNetzA wurden am 27. November 2023 veröffentlicht und sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Regelungen bilden ein wichtiges Notfallinstrument zur Gewährleistung der Netzstabilität. Für die Möglichkeit einer netzorientierten Steuerung profitieren die Betreiber von steuVE im Gegenzug von einer Netzentgelt-Reduzierung.

Auf dieser Seite erhalten unsere Kunden, Installateure und Marktpartner alle wesentlichen Informationen zu den Regelungen für steuVE.

Wer ist von der Regelung betroffen?

Unter den Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ fallen Speicher, Wärmepumpen, Klimageräte und nicht öffentliche Ladepunkte (auch mobile Ladeeinrichtungen über CEE-Steckdose), die in der Niederspannung angeschlossen sind und eine Netzbezugsleistung von über 4,2 kW aufweisen.

Für Wärmepumpen und Klimageräte gilt eine Besonderheit:
Sofern hinter einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte angeschlossen sind, ist die Summe der Bezugsleistungen maßgeblich. Liegt die Summe über 4,2 kW, so müssen die Einzelanlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer steuVE rechnerisch zusammengefasst werden.

Die Teilnahme zur netzorientierten Steuerung ist sowohl für Betreiber als auch für alle Netzbetreiber verpflichtend.

Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE)

Sie möchten eine neue steuVE anschließen, eine bereits bestehende steuVE melden oder eine technische Änderung (z. B. Änderung Steuerungsart, Austausch oder Demontage) anzeigen?

Dann nutzen Sie zusammen mit einem Elektroinstallateur unser mein.Auftragsportal (mAP).

Wechsel einer Bestandsanlage in die netzorientierte Steuerung

Sie haben eine steuVE, die bereits vor dem 1.1.2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchten in das neue Modell wechseln? 

Dann nutzen Sie unser Antragsformular „Wechsel einer Bestandsanlage in die netzorientierte Steuerung“

Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung

Sie erhalten bereits reduzierte Netzentgelte nach dem neuen Modell seit dem 1.1.2024 und möchten das bisher gewählte Modul der Netzentgeltreduzierung ändern?

Dann nutzen unser Antragsformular „Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung“.

Fragen und Antworten