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Demontage Netzanschluss

Rückbau/Demontage/Stilllegung Hausanschluss bzw. Kündigung des Netzanschlussverhältnisses (§25 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV))

"Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. [...]"  [§25 Abs. 1 NAV/NDAV]

"[...] Netzanschlüsse werden ausschließlich vom Netzbetreiber unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. [...] Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vornehmen oder vornehmen lassen." [§8 Abs. 1 NAV/NDAV]

 

Bitte sprechen Sie vorab mit einem bei uns eingetragenen Installateur. Nur er kann Ihren Zähler zum Ausbau anmelden und gegebenenfalls den Anschlussrückbau beantragen.

Ihr Anliegen stellen Sie bitte über unser Antragsportal oder übergeben den gesamten Prozess an Ihren Installateur.

Bei der Demontage erfolgt eine permanente Trennung Ihres Strom- bzw. Gasanschlusses von unserem Versorgungsnetz.

Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme – der Netzanschluss ist nach der Trennung nicht mehr nutzbar. Die reinen Demontagekosten sind vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen. Eine erneute Versorgung ist nur mit Erstellung eines Neuanschlusses möglich.

Wenn Sie ein Gebäude abreißen und für den Bau eines neuen Gebäudes Baustrom benötigen, geben Sie uns dieses bitte am Ende des Demontage-Onlineantrags an. Dort haben Sie die Möglichkeit, für den gleichen Auftragsort einen zusätzlichen Antrag für den Baustrom zu stellen.