Demontage Gasanschluss
Rückbau/Demontage/Stilllegung Hausanschluss bzw. Kündigung des Netzanschlussverhältnisses (§25 Niederdruckanschlussverordnung)
"Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. [...]" [§25 Abs. 1 Niederdruckanschlussverordnung]
"[...] Netzanschlüsse werden ausschließlich vom Netzbetreiber unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. [...] Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vornehmen oder vornehmen lassen." [§8 Abs. 1 Niederdruckanschlussverordnung]
Bitte reichen Sie Ihre Kündigung über unser Onlineportal ein:
Bei der Demontage erfolgt eine permanente Trennung Ihres Strom- bzw. Gasanschlusses von unserem Versorgungsnetz.
Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme – der Netzanschluss ist nach der Trennung nicht mehr nutzbar. Die reinen Demontagekosten sind vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen. Eine erneute Versorgung ist nur mit Erstellung eines Neuanschlusses möglich.