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Hausanschluss

Ihr Gasanschluss für Zuhause

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  • Schritt 1:

    Planung Ihres Bauvorhabens: Mit einem guten Plan fängt alles an. Denn damit werden bereits die wichtigsten Entscheidungen über den effizienten Umgang mit Strom und Energie getroffen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig den Rat von Experten einzuholen. In der Planungsphase getroffene Entscheidungen, lassen sich später nur mit erheblichem Aufwand rückgängig machen.

  • Schritt 2:

    Anmeldung Ihres Baustrom-/Hausanschlusses: Gehen Sie zur Anmeldung und führen Sie den Bestellprozess komplett durch.

     

     

     

     

  • Schritt 3:

    Bearbeitung Ihres Auftrages: Nach Eingang des Auftrages, werden wir Ihre Angaben prüfen und Ihnen eine Auftragsbestätigung und einen Netzanschlussvertrag in zweifacher Ausführung zusenden. Ebenso erhalten Sie Informationen zu unserem Montagedienstleister, welcher den Hausanschluss errichten wird. Dieser vereinbart anschließend mit Ihnen einen Termin für die Umsetzung. Bitte senden Sie uns ein Exemplar des Netzanschlussvertrages unterschrieben zurück. Die Abrechnung erfolgt nach der Herstellung des Netzanschlusses.

  • Schritt 4:

     

    Die Inbetriebsetzung: Der finale Anschluss an das Strom- und/oder Gasnetz erfolgt mit Einbau des Strom- und/oder Gaszählers. Ihr Installateur informiert uns dafür über die Fertigstellung der Elektroinstallation in Ihrem Neubau. Durch ihn wird die Anlage endgültig in Betrieb genommen, nachdem der Stromzähler in unserem Auftrag montiert wurde.

     

  • Schritt 5:

     

    Der finale Anschluss an das Strom- und/oder Gasnetz erfolgt mit Einbau des Strom- und/oder Gaszählers. Ihr Installateur wird dafür einen Auftrag für die Zählersetzung erstellen. Dies kann erst erfolgen, sobald Ihr Installateur die Anlage fertiggestellt hat.

     

Wichtiges zum Gasanschluss

Der Gas-Netzanschluss verbindet das örtliche Niederdrucknetz mit Ihrer Anlage (Kundenanlage). Er beginnt an der Anschlussstelle des Niederdrucknetzes und endet an der Hauptabsperreinrichtung, dem sogenannten Haupthahn. Nach Möglichkeit wird die kürzeste geradlinige Verbindung gewählt. Alle hinter der Hauptabsperreinrichtung befindlichen Bauteile, mit Ausnahme des Zählers und Reglers, gehören zur Kundenanlage.

Ihre Kundenanlage muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Daher darf sie nur von einer Installationsfirma errichtet, verändert und gewartet werden, die bei einem Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihr Haus nicht in jedem Fall an unser Gasnetz anschließen können. Voraussetzungen dafür sind, dass in Ihrem Ort oder Ortsteil keine Fernwärmepflicht besteht und dieser an unser Gasnetz angeschlossen ist. Wir prüfen außerdem, ob wir einen Standard Gashausanschluss aufgrund Ihrer individuellen Gegebenheiten vor Ort kostendeckend umsetzen können. Sollte dieses nicht der Fall sein, so erhalten Sie von uns ggf. ein individuelles Angebot.

Die Rolle von Erdgas bei der Energiewende

Erdgas wird zu einem großen Teil zur heutigen Energieerzeugung verwendet. Ca. die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizen derzeit mit Erdgas. Erdgas ist seit 2022 sogar von der Europäischen Union (EU) als nachhaltig eingestuft.

Entgegen den teils anderslautenden Medienberichten gibt es weder eine Austauschpflicht noch ein Einbauverbot für Gasheizungen. Ab 2024 sind weiterhin Gasheizungen erlaubt, wenn diese mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Und Erdgas selbst wird immer grüner: Aus dem Erdgas-Netz kommt neben konventionellem Gas immer mehr erneuerbares Biogas und synthetisches Erdgas zu Ihnen nach Hause. Dank innovativer Technologien ist Erdgas der ideale Partner der Erneuerbaren Energien, denn diese lassen sich problemlos einbinden, zum Beispiel mit Brennwert und Solar oder der Gas-Wärmepumpe.

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