
Alles zum Netzanschluss Gas in unseren Netzen
Auf dieser Seite bietet Ihnen die Avacon Netz GmbH die Verordnungen zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung, die Ergänzenden Bedingungen sowie das Preisblatt zum Herunterladen und Ausdrucken an.
Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteuer für neue Gashausanschlüsse aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung für Leistungen im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt wurde.
Die Umsatzsteuer ist abhängig vom Leistungszeitraum.
Die im Preisblatt angegebene Umsatzsteuer ist noch mit 19% angegeben. Sollten Sie ein Anschlussbegehren Gas stellen und liegt der Leistungszeitraum in dem oben genannten Zeitraum, wird die Umsatzsteuer in der Rechnung auf 7% reduziert.
Netzanschlüsse und Baustromanschlüsse: zum Preisblatt mitgeltende Bedingungen/ Definitionen
Standardnetzanschlüsse in der Niederspannung
Die im Preisblatt angegebenen Preise gelten für die Netzanschlüsse zu den angegebenen Konditionen!
Anschlüsse außerhalb dieser Konditionen gelten nicht als Standardanschluss, sie werden gesondert betrachtet.
Haushaltsstandardanschluss für Kleingewerbe und haushaltsnahe Kundenanlagen
Dieser Anschluss beginnt an der Ortsnetzleitung (Netzverknüpfungspunkt) und endet, je nach Anschlusswunsch, im Hausanschlussraum oder in einer Zähleranschlusssäule oder einer Anschlusssäule auf Ihrem privaten Grundstück.
Gewerbestandardanschluss
Der Netzverknüpfungspunkt beginnt auf der Niederspannungs-Sammelschiene der Station, des Kabelverteilerschrankes oder falls möglich mit der Muffe auf der Ortsnetzleitung. Er endet, je nach den örtlichen Gegebenheiten, an oder auf der Hauptverteilung der Kundenanlage.
Besonderer Hinweis zum Gewerbestandardanschluss:
Die Netzverknüpfung am Netzanschlusspunkt muss ohne zusätzliche Maßnahmen möglich sein.
Sind technisch bauliche Maßnahmen ( wie z. B. Sammelschienenerweiterung oder ein separater Anschlussschrank usw.) zusätzlich notwendig, so werden diese gesondert betrachtet und als Mehrkosten berechnet.
Baustromanschlüsse
Baustromanschlüsse sind keine Daueranschlüsse und daher für die Dauer von 12 Monaten begrenzt.
In Absprache mit unseren Betriebsstandorten kann eine Verlängerung abgestimmt werden. Nach Ablauf der Frist erteilen wir Ihnen Angebot auf Umwandlung in einen Daueranschluss in einer Zähleranschlusssäule an Ihrer Grundstücksgrenze. Danach erfolgt die Demontage.
Besonderer Hinweis zum Baustromanschluss/ vorverlegter Teil des Netzanschlusses:
Bei fehlendem Anschlusspunkt wird dieser durch Verlegung einer Anschlussleitung auf das Grundstück geschaffen. Diese Leitung ist bereits ein Teil vorverlegter Netzanschluss. Die Abrechnung dafür erfolgt mit der Enderstellung Ihres Netzanschlusses.
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