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Netzverluste

Nach § 10 StromNEV sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen  Beschaffungskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.