EEG Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.
Sachsen-Anhalt
HSN Magdeburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
HSN Magdeburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
ehem. E.ON Netz - Teilbetrieb Mitte
In nachfolgendem Link können folgende zu veröffentlichende Daten abgerufen werden:
Bitte beachten Sie:
- Wählen Sie den Netzbetreiber aus
- Wählen Sie als Leistungszeitraum das Jahr 2013
- Wechseln Sie von Jahresmeldung in Testat
HSN Magdeburg
Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009) zum 1. Januar 2009 sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (§ 52 Abs. 1 EEG) verpflichtet, die Angaben nach den §§ 45 bis 49 EEG 2009 sowie einen entsprechenden Bericht über die Ermittlung dieser Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Nachfolgend finden Sie die an die jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Jahresmeldungen zum 31. Mai 2013 gem. § 47 Abs. 1 Nr. 2 EEG der Netzgebiete Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie die entsprechenden Berichte für das Berichtsjahr 2012.
Die EEG Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für das Jahr 2012 wurden durch die Rechtsvorgängerin E.ON Avacon Netz GmbH vorgenommen. Das heißt, dass alle Dokumente vor der Umfirmierung zur Avacon Netz GmbH erstellt wurden.
Berichtsjahr 2012
Niedersachsen
- Übersicht - EEG Zusammenfassung / PDF (104 KB)
- Vermiedene Netzentgelte / PDF (6 MB)
- Anlagenstammdaten / PDF (17 MB)
- Bewegungsdaten / PDF (17 MB)
- Bericht gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG / PDF (183 KB)
- SysStabV - Kosten 2012 / PDF (28 KB)
- SysStabV - Bericht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG (Stand: 28. August 2013) / PDF (69 KB)
Sachsen-Anhalt
- Übersicht - EEG Zusammenfassung / PDF (104 KB)
- Vermiedene Netzentgelte / PDF (2 MB)
- Anlagenstammdaten / PDF (5 MB)
- Bewegungsdaten / PDF (9 MB)
- Bericht gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG / PDF (67 KB)
- SysStabV - Kosten 2012 / PDF (28 KB)
- SysStabV - Bericht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG (Stand: 28. August 2013) / PDF (69 KB)
Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009) zum 1. Januar 2009 sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (§ 52 Abs. 1 EEG) verpflichtet, die Angaben nach den §§ 45 bis 49 EEG 2009 sowie einen entsprechenden Bericht über die Ermittlung dieser Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Nachfolgend finden Sie die an die jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Jahresmeldungen zum 31. Mai 2012 gem. § 47 Abs. 1 Nr. 2 EEG der Netzgebiete Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie die entsprechenden Berichte für das Berichtsjahr 2011.
Berichtsjahr 2011