Netzentgelte Strom 2020
Die zu entrichtenden Entgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt richtet sich nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie aus dem Netz der Avacon Netz GmbH. Das Entgelt wird für Vorhaltung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Stromverteilungsanlagen entrichtet. Des Weiteren sind das Entgelt für die Nutzung der vorgelagerten Netze sowie die bei der Übertragung von elektrischer Energie entstehenden Verluste und die Systemdienstleistungen zur Gewährleistung des Netzbetriebes im Netznutzungsentgelt enthalten.
Entgelt für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung)
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) richten sich nach den technischen Anforderungen an der Entnahmestelle entsprechend der Stromnetzzugangsverordnung.
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der Avacon Netz GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
Mehrkosten durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Die Mehrkosten durch das KWKG werden zusätzlich in Rechnung gestellt
Umsatzsteuer
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (seit 1.1.2007 19%) auf die Summe der vom dritten Unternehmen bzw. Netzkunden zu entrichtenden Entgelte hinzugerechnet.
endgültige Netzentgelte 2020 der Avacon Netz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2019 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2020 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 13. Dezember 2019 hat die Avacon Netz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2020 erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2020 entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern der Avacon Netz GmbH. Die Preisblätter 2020 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2020.
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Avacon Netz GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten.
Die Avacon Netz GmbH hat die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten je Netzanschlussebene ermittelt.
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss (BK4-13-739) vom 11.12.2013 die Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (BK4-12-1656) vom 12.12.2012 für Vereinbarungen individueller Netzentgeltenach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV mit erstmaliger Wirkung ab dem 01.01.2014 geändert.
Darüber hinaus hatte sich die Regulierungsbehörde mittels eines Widerrufsvorbehalts die Möglichkeit eingeräumt, zukünftig auch für bereits bestehende individuelle Netzentgeltvereinbarungen Festlegungen zu treffen.
Anträge zur Erstellung einer Vereinbarung für ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV richten Sie bitte an das Postfach:
sonderentgelt@avacon.de