Das Gesetz definiert die Rahmenbedingungen für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Stromversorgung. Es ist die Grundlage und Ermächtigung für die Verordnungen, die die rechtlichen Vorgaben für uns als Netzbetreiber bestimmen.
Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Die Verordnung enthält die wesentlichen Bestimmungen zur Ermittlung der Erlösobergrenze aus der wir berechnen, welche Netzentgelte für unsere Kunden anfallen.
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Die Verordnung regelt die Methoden nach denen wir die Entgelte für den Zugang zu unseren Stromnetzen berechnen.
Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Die Verordnung regelt die Bedingungen für die Einspeisung von elektrischer Energie in die Stromnetze sowie die zeitgleiche Entnahme von Strom an räumlich davon entfernten Entnahmestellen unserer Netze.
Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Die Verordnung regelt die Rahmenbedingungen und die Bemessung von Konzessionsabgaben, die wir an die Gemeinden und Landkreise für die Einräumung des Rechts zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege weitergeben müssen.