FAQ
Wasserstoff im Gasnetz- Pilotprojekt Schopsdorf
Allgemeines
Anlässlich des 2°C-Klimaziels bis 2050 gilt es zur Treibhausgasneutralität im Gassektor unseren Teil beizusteuern. Dies wollen wir auf lange Sicht mit regenerativ erzeugtem Wasserstoff bewerkstelligen. Die Weichen an Infrastruktur und Technik sind bereits gelegt, sodass wir mit der Power-to-Gas-Technologie dazu in der Lage sind, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu nutzen, um sauberes Gas in unsere Netze einzuspeisen. Das Pilotprojekt ist daher ein wichtiger strategischer Baustein zur Vermeidung von CO2.
Das Pilotprojekt ist Teil der E.ON-Initiative „Grünes Gas aus Grünem Strom“. Schwerpunkt bildet dabei die Wasserstofftechnologie.
Weil grünes Gas zukünftig eine immer stärkere Rolle spielen wird, wollen wir unser Gasverteilnetz für eine möglichst hohe Wasserstoffbeimischung rüsten.
Anlässlich des 2°C-Klimaziels bis 2050 gilt es zur Treibhausgasneutralität im Gassektor unseren Teil beizusteuern. Dies wollen wir auf lange Sicht mit regenerativ erzeugtem Wasserstoff bewerkstelligen. Das Pilotprojekt ist daher ein wichtiger strategischer Baustein zur Vermeidung von CO2 und zur Gestaltung der Energiewende. Sie erhalten eine kostenfreie Qualitätsbeurteilung der eigenen Gasanlagen sowie eine Wartungsgutschein über 100 EUR, den Sie für eine Wartung Ihrer Gastherme nutzen können.

Wasserstoff (H2) ist das erste und somit leichteste Element des Periodensystems der Elemente. Auf die Masse bezogen hat Wasserstoff von allen Brennstoffen den höchsten Energiegehalt und damit ein enormes Potenzial als Energielieferant.
Neben seinen zahlreichen vorteilhaften Eigenschaften bietet Wasserstoff ein besonders positives Attribut – beim Verbrennen von Wasserstoff entstehen keine CO2 – Emissionen, sondern nur Wasserdampf.
Im ausgewählten Verteilnetz befinden sich weniger als 400 Kunden, die Teil des Projektes sind. Zudem sind keinerlei Industriebetriebe in diesem Netzabschnitt angeschlossen. Das Gewerbegebiet in Schopsdorf wird von einer separaten Gasstation versorgt.
Folgende Orte/Ortsteile sind beteiligt: Schopsdorf, Magdeburgerforth, Reesdorf, Ringelsdorf, Drewitz, Dörnitz und Lübars
Im vierten Quartal 2020 sind die Überprüfungen der Gasanlagen gestartet und sind Ende September 2021 abgeschlossen worden. Die erste Beimischung ist Ende 2021 gestartet mit 10 Volumenprozent Wasserstoff (H2). Der Wasserstoffanteil wurde auf 15 Volumenprozent und im Frühjahr 2022 auf 20 Volumenprozent erhöht. Ende 2022 wurde die vierte Phase der Beimischung gestartet. Mitte 2023 wird das Projekt voraussichtlich abgeschlossen. Anschließend wird es wieder eine Versorgung mit 100 Volumenprozent Erdgas geben.
Im ersten Quartal 2020 ist der Start der Untersuchung der Gasanlagen geplant. Die Untersuchungen werden im Herbst 2020 fortgeführt. Dafür werden alle bei den Kunden verbaute Gasgeräte betriebs- und sicherheitstechnisch überprüft. Zusätzlich werden alle Bauteile im Netzabschnitt inklusive der gesamten Installation bei den Kunden bis zum Abgasstutzen aufgenommen und in Abstimmung mit den Geräteherstellern auf Wasserstoffverträglichkeit geprüft. Parallel dazu laufen die technischen Planungen für die Wasserstoffbeimischung. Die Testphase soll nach jetzigem Planungsstand Ende 2021 beginnen und im Frühjahr 2023 enden.
Dieser Netzabschnitt eignet sich vor allem deshalb für das Projekt, weil die dort verbaute Netzinfrastruktur repräsentativ für das gesamte Avacon-Gasverteilnetz ist und die Ergebnisse somit übertragbar sind.
Mit der Beimischung von Wasserstoff wird am Gaszähler ein höherer Verbrauch angezeigt (Volumen in m³). Dies resultiert aus der Tatsache, dass Wasserstoff einen niedrigeren Brennwert hat, als das bisher bezogene H-Gas. Da die Abrechnung jedoch in verbrauchter Energiemenge (kWh) erfolgt, ändert sich bei gleichem Verbraucherverhalten nichts an den Kosten.
Beispiel für einen angenommenen Energieverbrauch von 100 kWh:

Kein Kunde wird sich ein neues Gasgerät kaufen müssen! Also werden dafür keine Kosten anfallen!
Die zulässige Gasbeschaffenheit von Erdgas ist im DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit" festgelegt. (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – Dies ist der technisch-wissenschaftlicher Verein aus dem Branchenverbund der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft). Das Verfahren wie der Abrechnungsbrennwert zu ermitteln ist, sowie die Energiemengenaufteilung innerhalb eines Abrechnungszeitraums, ist im DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung" beschrieben.
Die zulässige Gasbeschaffenheit von Erdgas ist im DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit" festgelegt. (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – Dies ist ein technisch-wissenschaftlicher Verein aus dem Branchenverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft). Das Verfahren wie der Abrechnungsbrennwert zu ermitteln ist, sowie die Energiemengenaufteilung innerhalb eines Abrechnungszeitraums, ist im DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung" beschrieben.
Grundsätzlich gilt, dass alle Gasgeräte, überprüft und getestet werden. Sollte Ihr Nachbar keinen Gasanschluss haben, so ist dieser von der Maßnahme nicht betroffen.
Alle Gasgeräte werden überprüft und mit Gasen getestet. Dies gilt auch z.B. für Gasherde.
Unter Gasgerät, auch Gasverbrauchsgerät, wird ein Gerät verstanden, welches mit gasförmigem Brennstoff betrieben wird. Dies sind z.B. Heizkessel, Heiz-/Brennwerttherme, Gasherde, Gaskamine etc.
Alle im Netz der Avacon eingetragenen Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU), die im beteiligtem Netzgebiet zuständig sind, sind informiert worden. Gleiches gilt für den zuständigen Schornsteinfeger. Sollte Ihr VIU oder Schornsteinfeger nicht ausreichend informiert sein, kann sich dieser gerne an uns wenden.
Power-to-Gas beschreibt das Verfahren, bei welchem Wasser (H2O) mithilfe von Strom per Elektrolyse in Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O2) aufgespalten wird. Die Idee hinter solchen Power-to-Gas Anlagen ist, überschüssigen Strom (vorzugsweise aus regenerativer Quelle) in gasförmiger Form effizienter zu speichern. Bei Bedarf kann das produzierte Gas wieder in Strom, ins Gasnetz eingespeist oder auch in Treibstoffe umgewandelt werden.
Nein. Durch die Beimischung von Wasserstoff werden keine Schäden oder Störungen verursacht. Sie werden keinen Unterschied an Ihrer Energieversorgung bemerken. Sollten Sie dennoch Funktionsbeeinträchtigungen haben, wählen Sie 0800-4 28 22 66, diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Da Erdgas geruchslos ist, wird es standardmäßig mit einem Geruchsstoff (Odormittel) versehen. Dieser Geruch ist bekannt, so dass Leckagen von Kunden sofort erkannt und gemeldet werden können bzw. müssen. Durch die Zumischung von Wasserstoff wird diese Odorierung nachweislich nicht beeinflusst.
Wasserstoff ist 14-mal leichter als Luft, weder giftig, noch ätzend oder radioaktiv, entzündet sich nicht selbst und verbrennt mit farbloser Flamme rückstandsfrei.
Da Erdgas geruchslos ist, wird es standardmäßig mit einem Geruchsstoff versehen. Dieser Geruch ist bekannt, so dass Leckagen von Kunden sofort erkannt und gemeldet werden können bzw. müssen. Durch die Zumischung von Wasserstoff wird diese Odorierung nachweislich nicht beeinflusst. Demnach merken Sie als Kunde den Anteil von Wasserstoff am Erdgas nicht.
Selbstverständlich werden Bau und Betrieb der Wasserstoffbeimischanlage an der Gasstation in Schopsdorf nach den aktuellen Regeln der Technik gebaut und abgenommen. Dies umfasst ein Brandschutzkonzept, in das auch die Feuerwehr mit eingebunden ist. Da die Kundenanlagen alle im Rahmen der bestehenden Regeln betrieben werden, ist keine zusätzliche Einbindung der Feuerwehr notwendig.
Alle Mitarbeiter unserer Projektpartner melden sich bei der zuständigen Polizeidienststelle vor Ort an.
Power-to-Gas beschreibt das Verfahren, bei welchem Wasser (H2O) mithilfe von Strom per Elektrolyse in Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O2) aufgespalten wird. Die Idee hinter solchen Power-to-Gas Anlagen ist, überschüssigen Strom (vorzugsweise aus regenerativer Quelle) in gasförmiger Form effizienter zu speichern. Bei Bedarf kann das produzierte Gas wieder in Strom oder auch in Treibstoffe umgewandelt werden.
In der Testphase wird sog. grauer Wasserstoff verwendet. Anders als Wasserstoff, welcher durch Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird (sog.) grüner Wasserstoff, ist dieser hier nicht emissionsfrei hergestellt worden. Im Projekt sollen ganz bewusst der Test einer Wasserstofferzeugung vom Test der Wasserstoff-Verteilung getrennt werden, um frei die Mengen und Zeiträume der Einspeisung testen zu können. Da eine Wasserstoffherstellung mit Hilfe der Power-to-Gas-Methode wetterbedingt ist, wird in diesem Projekt auf eine durchgängig verfügbare Quelle zurückgegriffen.
Das langfristige Ziel ist es für das gesamte Gasnetz, überschüssige Energie aus der Windkraft oder Sonnenenergie zu nutzen, um mittels Power-to-Gas-Anlagen grünen Wasserstoff ins Gasnetz einzuspeisen.
Im Projekt sollen maximal bis zu 20 Volumenprozent Wasserstoff zum Erdgas beigemischt werden.
Im Projekt ist ein Rückbau der Wasserstoffbeimischanlage nach Beendigung der Testphase vorgesehen. Wenn ein weiteres Projekt mit lokal erzeugtem Wasserstoff geplant und finanziert werden sollte, kann bei frühzeitiger Absprache über die Übernahme von Anlagenteilen verhandelt werden.
Unser Netzkundenservice 0 53 51‐3 99 69 09 ist für Sie telefonisch für jegliche Fragen zu dem Thema unter unserer Servicenummer zu erreichen. Für dieses Projekt haben wir eine eigene Mailadresse eingerichtet: wasserstoff@avacon.de
Nein. Durch die veränderte Zusammensetzung des Brenngases wird sogar lokal geringfügig weniger Kohlenstoffdioxid CO2 erzeugt und mit dem Abgas an die Atmosphäre abgegeben.
Ablauf des Projektes
Sofern Sie Teil des Projekts der „Wasserstoffbeimischung in der Region Fläming“ sind, erhalten Sie von uns als Netzbetreiber frühzeitig eine Benachrichtigung, in welcher Sie über alle relevanten Informationen und das weitere Vorgehen aufgeklärt werden.
Zur Aufnahme aller vorhandenen Gasgeräte in den beteiligten Orten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte unterstützen Sie die Mitarbeiter unseres Projektpartners bei der Geräteerfassung, indem Sie die Terminvereinbarungen einhalten oder rechtzeitig alternative Termine vereinbaren. Ihre Gasgeräte sollten in einem gewarteten und ordnungsgemäßen Zustand sein. Die Untersuchungen der Gasleitungen und Gasanlagen ist im vierten Quartal 2020 gestartet und weitestgehend abgeschlossen. Aus Qualitätszwecken werden bei einem Teil der Gasgeräte Stichprobenüberprüfungen durchgeführt. Um eine gute Auswahl an Geräten hinsichtlich Alter, Gerätetyp und Hersteller zu haben, wird diese Stichprobe nur bei einem Teil der Gasgeräte durchgeführt.
Bei jeder Stichprobe erfolgt eine Abgasmessung bei Vollast- und Teillastbetrieb. Dies wird jeweils rund 30 min dauern.
Als Dankeschön erhalten Sie von uns einen 50 EUR-Online-Universal-Gutschein. Nach der Stichprobenmessung werden wir Ihnen diesen Gutschein per Brief senden. Diesen können Sie in diversen Online-Shops einlösen.
Zur Aufnahme aller vorhandenen Gasgeräte in den beteiligten Orten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte unterstützen Sie unsere Kollegen bei der Geräteerfassung, indem Sie die Terminvereinbarungen einhalten oder rechtzeitig alternative Termine vereinbaren. Ihre Gasgeräte sollten in einem gewarteten und ordnungsgemäßen Zustand sein. Weiterhin sollten die Gasgeräte gut zugänglich sein.
Alle von Avacon beauftragten Firmen bzw. Partner und deren Mitarbeiter sind verpflichtet, sich auszuweisen. Dies geschieht mit einem von Avacon ausgestellten Firmenausweis und zusätzlich mit dem Personalausweis. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit, notieren Sie den Namen und fragen Sie telefonisch bei unserem Netzkundenservice 0 53 51-3 99 69 09 nach, bevor Sie den Zugang gewähren.
Personen, die sich nicht als Mitarbeiter oder Partner der Avacon Netz GmbH ausweisen können bzw. sollten Sie den Zutritt verweigern. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit, notieren Sie den Namen und fragen Sie telefonisch bei unserem Netzkundenservice 0 53 51-3 99 69 09 nach, bevor Sie den Zugang gewähren. Das ist Ihr gutes Recht.
Folgende Aufgaben werden durchgeführt:
- Sichtkontrolle Ihrer Gasleitungen und Erfassung der Gasgeräte
- Prüfung des Gerätes mit dem Gas aus dem Versorgungsnetz und einem Prüfgas aus der Gasgerätezertifizierung. Dieses Prüfgas enthält bereits Wasserstoff
- Prüfung der Gasinstallation mit dem Gas aus dem Versorgungsnetz
Ausschließlich qualifizierte Fachfirmen dürfen an Gasgeräten arbeiten. Die Firmen, welche die Überprüfung durchführen, durchlaufen daher ein Qualifizierungsverfahren durch den DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). Da Arbeiten an Gasverbrauchsgeräten nicht zu den Aufgaben eines Netzbetreibers zählen, setzt die Avacon Netz GmbH dafür qualifizierte und zertifizierte Partner ein.
Eine Überprüfung der Geräte ist absolut notwendig, um im Vorfeld eine vollständige Bestandsaufnahme zu machen.
Zur Sicherstellung eines störungsfreien und sicheren Betriebes der Gasgeräte mit Wasserstoff müssen mangelhaft gewartete Geräte, Geräte mit Defekten o.ä. vor der Beimischung von Wasserstoff durch Ihren Installateur in einwandfreien Zustand versetzt werden.
Sollte unser Projektpartner im Rahmen der Geräteerfassung feststellen, dass Ihr Gerät mangelhaft ist, erhalten Sie eine sogenannte Mängelkarte, der Sie entnehmen können, was beanstandet wird. Bitte setzen Sie sich anschließend mit Ihrem Installateur in Verbindung, um den Mangel beheben zu lassen. Nach der Behebung des Mangels informieren Sie bitte uns. Die Partner der Avacon führen grundsätzlich keine Wartungen oder Behebungen von Mängeln an Ihren Gasgeräten aus.
Allerdings bieten wir, im Zuge dieses Innovationsvorhabens, eine finanzielle Unterstützung bei der Behebung von Mängeln an!
Sollte unser Projektpartner feststellen, dass Ihr Gerät nicht für eine Beimischung von Wasserstoff geeignet ist, erhalten Sie ein neues Gasgerät.
Sofern der sichere Betrieb Ihrer Gasgeräte nicht gewährleistet ist und dadurch Rückwirkungen auf das Gasversorgungsnetz oder Einrichtungen Dritter entstehen, wird Avacon Netz GmbH zur Beseitigung der Mängel auffordern. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 1 NDAV (Niederdruckanschlussverordnung). Werden Mängel festgestellt, die Ihre Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist Avacon Netz GmbH nach § 15 Abs. 2 NDAV berechtigt, die Anschlussnutzung zu unterbrechen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit die Mängel fristgerecht durch Ihren Installateur beheben zu lassen und uns dies schriftlich durch Ihren Installateur bestätigen lassen. Es ist nicht in unserem Interesse Gasanschlüsse zu sperren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Partner grundsätzlich keine Wartungen oder Behebungen von Mängeln an Ihren Gasgeräten ausführen werden, da durch diese keine Aufträge von Privatpersonen angenommen werden dürfen. Dies ist die Aufgabe Ihres Installateurs.
Die Sperrung dient ausschließlich Ihrer Sicherheit. Wir bieten eine finanzielle Unterstützung bei der Behebung von Mängeln an! Siehe Frage 4.3.
Bitte teilen Sie uns so zeitnah wie möglich mit, dass Sie ein neues Gerät bekommen. Wir werden unseren Partner informieren, der sich wiederum mit Ihnen in Verbindung setzt, um einen Termin zur Überprüfung auszumachen.
Sollte Ihnen der vorgeschlagene Termin zur Geräteerfassung zeitlich nicht passen, können Sie mit unserem Partner einen anderen Termin vereinbaren.
Sofern der Mieter nach mehreren Versuchen nicht erreichbar ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie als Eigentümer uns persönlich den Zugang gewähren, oder eine durch Sie bevollmächtigte Person bitten, den Zugang zu gewähren.
An der Abrechnung für den Zeitraum des Projektes ändert sich für Sie als Kunde nichts. Die Abrechnung ergibt sich aus der verbrauchten Energiemenge. Diese setzt sich aus dem Brennwert des Gases multipliziert mit dem Volumen zusammen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Durch die Wasserstoffbeimischung und den geringeren Brennwert, erhöht sich das Gasvolumen, welches bei Ihnen als Kunden ankommt. Da der Energiegehalt, bei gleichem Verbrauch aber identisch bleibt, ändert sich auch nichts an den Kosten für das Gas.
Der Abrechnung Ihres Gasverbrauchs liegt stets der jeweils gelieferte Brennwert des Gases zu Grunde. Um eine saubere Mengenabgrenzung zu gewährleisten, erhalten Sie von uns eine Zählerkarte zur Ablesung des Zählerstands vor der ersten Wasserstoffbeimischung. Für die Gasabrechnung richten wir uns nach dem Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ des DVGW.
Der gesamte Vorgang der Erfassung und Prüfung wird einen Zeitraum von ca. 2 Stunden in Anspruch nehmen. Hinweis: Das Gerät wird aber nicht diesen gesamten Zeitraum außer Betrieb genommen, sondern wird für die Vermessung mit Erdgas und mit dem Prüfgas für einige Zeit betrieben.
Durch die Beimischung von Wasserstoff wird diese Odorierung nachweislich nicht beeinflusst.
Alle Geräte wurden überprüft und die Daten anonym an die jeweiligen Hersteller zur Beurteilung gegeben. Alle Geräte sind für die Beimischung von Wasserstoff geeignet.
5 Geräte sind auf Wunsch des jeweiligen Herstellers ausgetauscht worden. Zusätzlich wurde 1 Gerät getauscht aufgrund thermoakustischer Merkmale.
Es gab keine sicherheitsrelevanten Mängel. Die Geräte wurden nur auf Wunsch der Hersteller getauscht, da diese zu wenige Unterlagen zur Bewertung der Geräte vorliegen hatten.
Die Kosten für das Gerät sowie Inbetriebnahme und Demontage des Altgeräts haben die Hersteller und Avacon übernommen. Die Kunden haben keine Rechnungen erhalten.
Die Geräte gehen in das Eigentum der Kunden über. Dies ändert sich nicht nach dem Projektabschluss, d.h. die Geräte verbleiben dort und werden nicht wieder ausgebaut.
Die ausgetauschten Geräte werden von den Herstellern für Untersuchungen im Labor weiterverwendet.
Reiner Wasserstoff ist leicht entzündlich. Gleichzeitig ist er aber auch sehr leicht und verflüchtigt sich daher schnell in der Umgebung. Aus diesem Grund ist er in der Umgebung kaum nachweisbar. Werden technische Anlagen mit reinem Wasserstoff genutzt, so sind dennoch klar definierte Auflagen für einen sicheren Umgang mit Wasserstoff zu erfüllen. Voraussichtlich wird CO2-frei erzeugter, sog. Grüner Wasserstoff in Zukunft zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen eingesetzt werden. Gerade in diesem Anwendungsbereich gibt es seit langem bestehende technische Regelwerke (u. a. des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs, DVGW), Einsatzregeln für Feuerwehren und unabhängige Prüfverfahren, die bereits heute die Verwendung und den Transport von Wasserstoff in vielen Industriebereichen mit einer sehr hohen Sicherheit ermöglichen. Im Jahr 2020 verwendete die deutsche Industrie so bereits konventionellen Wasserstoff mit einem Energiegehalt von mehr als 50 Terrawattstunden zur Herstellung von Ammoniak, Methanol und Raffinerieprodukten.
Die Beimischung von Grünem Wasserstoff zu herkömmlichem Erdgas birgt nun zusätzlich die große Chance, den CO2-Fußabdruck von bspw. Gasheizungen zu reduzieren. Gegenwärtig untersuchen verschiedene Forschungsprojekte wissenschaftlich und praktisch, ob eine Beimischung von bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff zum heutigen Erdgas ohne Veränderung des vorhandenen Gasnetzes und der Endgeräte möglich ist. Auch Avacon beteiligt sich mit diesem Projekt aktiv daran. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden die Basis für zukünftige Regelwerke sein. Das Erdgas-Wasserstoff-Gemisch mit einem Wasserstoffanteil von bis zu 30 Vol.-% liegt hinsichtlich seiner Explosionsgefahr im gleichen Gefahrenbereich wie das heutige reine Erdgas. Im Übrigen bewegen wir uns hier im Projekt deutlich unterhalb der Wasserstoffanteile von bis zu 50 Vol.-%, die in der Vergangenheit im Stadtgas flächendeckend üblich waren.
Vor diesem Hintergrund sind die Verwendung und der Transport von Wasserstoff hinsichtlich der Sicherheit unter Beachtung der technischen Regeln insgesamt vergleichbar mit heute allgegenwärtigen Energieträgern wie Erdgas oder Benzin. Im Gegensatz zu den genannten Energieträgern kann grüner Wasserstoff allerdings zukünftig klimafreundlich erzeugt und bereitgestellt werden.
Wir konnten nachweisen, dass die Gasgeräte weniger CO2-Emissionen aufweisen gegenüber Erdgas.
Im Netz sind keine Störungen aufgetreten. Erste Ergebnisse sind bereits in das Regelwerk des DVGW (Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e.V.) eingeflossen.
An den Gasgeräten sind keine Störungen aufgrund der Beimischung von Wasserstoff entstanden.
Bonus
Jeder Kunde erhält einen Gutschein im Wert von 100 EUR für eine zukünftige Wartung. Dieser ist 12 Monate gültig ab dem Zeitpunkt der Erfassung der Gasanlage. Die Mitarbeiter unseres Partners, das GWI, bringen diesen Gutschein zum Termin der Geräteprüfung mit. Diesen füllen Sie aus und reichen ihn zusammen mit der Rechnung Ihres Installateurs und weiteren Nachweisen bei uns per Post oder per Mail ein. Sowohl die Postadresse als auch die Mailadresse befinden sich auf dem Gutschein. Wir überprüfen Ihre eingereichten Unterlagen und veranlassen eine Überweisung auf ihr Konto. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem eingereichten Antrag haben, werden Sie von uns kontaktiert.
Unser Projektpartner, das GWI, wird Ihnen diesen Gutschein mitbringen und Ihnen aushändigen bei der Erfassung Ihrer Gasanlage. Dieser Wartungsgutschein ist 12 Monate gültig ab dem Zeitpunkt der Erfassung der Gasanlage. Diesen füllen Sie aus und reichen ihn zusammen mit der Rechnung Ihres Installateurs und weiteren Nachweisen bei uns per Post oder per Mail ein. Sowohl die Postadresse als auch die Mailadresse befinden sich auf dem Gutschein. Wir überprüfen Ihre eingereichten Unterlagen und veranlassen eine Überweisung auf ihr Konto. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem eingereichten Antrag haben, werden Sie von uns kontaktiert.
Sollten im Zuge der Geräteprüfung bei Ihnen vor Ort Mängel an Ihrer Anlage identifiziert werden, bieten wir Ihnen eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der festgestellten Mängel an. Bitte beauftragen Sie Ihren Installateur, um den Mangel beseitigen zu lassen. Unsere Partner dürfen keine Behebung von Mängeln durchführen! Nachdem Ihr Installateur den Mangel beseitigt hat, können Sie das Formular „Kostenerstattung von Mängeln“ ausfüllen. Dieses erhalten Sie zusammen mit der Mängelkarte vom Mitarbeiter unseres Partners und reichen Sie per Post oder per Mail zusammen mit den notwendigen Nachweisen, bei uns ein. Die Adresse bzw. Mail‐Adresse befinden sich auf dem Formular. Eine Aufzählung der notwendigen Nachweise ist dort ebenfalls zu finden. Wir überprüfen Ihren Antrag und veranlassen eine Kostenerstattung auf ihr Konto. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem eingereichten Antrag haben, werden Sie von uns kontaktiert.
Sollten im Zuge der Geräteprüfung bei Ihnen vor Ort Mängel an Ihrer Anlage identifiziert werden, bieten wir Ihnen eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der festgestellten Mängel. Bitte beauftragen Sie Ihren Installateur, um den Mangel beseitigen zu lassen. Nachdem Ihr Installateur den Mangel beseitigt hat, können Sie das Formular „Kostenerstattung von Mängeln“, welches Sie zusammen mit der Mängelkarte vom Mitarbeiter unseres Partners erhalten haben, ausfüllen und bei uns per Post oder per Mail zusammen mit den notwendigen Nachweisen, einreichen. Die Adresse bzw. Mail‐Adresse befinden sich auf dem Formular. Eine Aufzählung der notwendigen Nachweise ist dort ebenfalls zu finden. Wir überprüfen Ihren Antrag und veranlassen eine Kostenerstattung auf ihr Konto. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem eingereichten Antrag haben, werden Sie von uns kontaktiert.
Achtung: Die Avacon oder Ihre Dienstleister dürfen keine Mängel beheben. Die Dienstleister der Avacon nehmen auch keine Beauftragung für die Beseitigung von Mängeln vor.
Haftung
Schäden oder Störungen der Gasanlage werden durch die Beimischung von Wasserstoff in der Projektphase nicht verursacht. Sie werden deshalb keinen Unterschied an Ihrer Energieversorgung bemerken. Sollte es während der Projektphase wider Erwarten dennoch zu einer Störung oder einem Schaden in Ihrer Gasanlage kommen, steht Avacon für die Behebung des Schadens bereit.
Durch die Beimischung von Wasserstoff ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Komponenten Ihrer Gasanlage, welche zu Langzeitschäden führen könnten.
Schäden oder Störungen der Gasanlage werden durch die Beimischung von Wasserstoff in der Projektphase nicht verursacht. Sollten Sie dennoch Funktionsbeeinträchtigungen haben, wählen Sie 0800‐4 28 22 66, diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar. Für die Behebung von Gerätestörungen können Sie sich an Ihren Installateur wenden. Alle im Netzgebiet tätigen Installateure sind über das Projekt informiert. Im Projektteam prüfen wir, die Avacon und die Projektpartner, ob die Störungen oder Defekte auf Wasserstoff zurückzuführen sind. Wenn dies der Fall ist, übernehmen wir (Avacon) die Kosten für die Behebung der Störung und ggf. des Defektes.
Achtung: Die Avacon oder Ihre Dienstleister dürfen keine Mängel beheben. Die Dienstleister der Avacon nehmen auch keine Beauftragung für die Beseitigung von Mängeln vor.
Aufgrund der Erfahrungen erwarten wir keine Häufung von Störungen. Ziel des Projektes ist es, einen störungsfreien Betrieb mit Wasserstoff nachzuweisen. Sollten dennoch an bestimmten Geräten gehäuft ungewöhnliche Störungen auftreten, wenden Sie sich an Ihren Installateur oder an die Meldestelle der Avacon 0800‐4 28 22 66, diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Alle im Netzgebiet tätigen Installateure sind über das Projekt informiert. Im Projektteam prüfen wir, die Avacon und die Projektpartner gemeinsam, ob die Störungen auf Wasserstoff zurückzuführen sind. Wenn dies der Fall ist, übernehmen wir (Avacon) die Kostenerstattung für die Behebung der Störung.
Achtung: Die Avacon oder Ihre Dienstleister dürfen keine Mängel beheben. Die Dienstleister der Avacon nehmen auch keine Beauftragung für die Beseitigung von Mängeln vor.
Die zuverlässige Versorgung der Kunden, der zuverlässige Gerätebetrieb hat oberste Priorität.
Die Meldestelle der Avacon 0800‐428 22 66 ist rund um die Uhr erreichbar.
Projektpartner
Die Beimischung eines Wasserstoffanteils von bis zu 20 Volumenprozent ins Erdgasnetz ist ein Pilotprojekt, welches darauf hinzielt, langfristig eine „saubere“ Gasversorgung zu etablieren. Dieses Projekt setzt Maßstäbe, da es bislang einzigartig in Deutschland ist. Daher arbeiten wir mit dem DVGW zusammen. Die Ergebnisse des Projekts werden in das Regelwerk des DVGW einfließen. Hierbei geht es sowohl um einen Zusammenschluss von Kompetenzen und Erfahrungen, als auch um eine finanzielle Förderung seitens des DVGW.
Die DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut (EBI) betreut den Versuch wissenschaftlich. Das Gas- und Wärme-Institut Essen e.V. (GWI) ist Projektpartner und wird im Projekt die Überprüfung der Bestandsanlage übernehmen.
Das Handwerk, Ihre Installateure vor Ort, sind ebenfalls unsere Partner.
Ja, aber es werden ausschließlich erforderliche Daten erhoben, gespeichert, die für eine erfolgreiche Überprüfung Ihrer Gasgeräte und Gasanlagen notwendig sind.
Alle Daten werden nur so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Vorschriften erlauben. Zur ordentlichen Umsetzung des Projektes erfolgt, in erforderlichen Fällen, ein Datenaustausch zwischen dem Netzbetreiber und den Partnern. Bei allen Überprüfungen, Transfers und Speicherungen werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die beteiligten Netzbetreiber, deren beauftragten Partnern und involvierte Behörden (Bundesnetzagentur, kurz: BNetzA) eingehalten. Wo dies möglich und sinnvoll ist, werden Daten anonymisiert gespeichert und verarbeitet. Sofern Sie keine entsprechende Einwilligung erteilt haben, ist es sowohl dem Netzbetreiber als auch weiteren beauftragten Firmen untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken zu nutzen.