Der Netzausbauplan nach §14d EnWG
Die Avacon Netz GmbH ist einer der größten deutschen Hochspannungsnetzbetreiber. Mehr als 14 Milliarden Kilowattstunden erneuerbarer Energie wurden im Jahr 2016 über unsere Hochspannungsnetze aufgenommen und verteilt. Das entspricht etwa einem Sechstel der Leistung aus erneuerbaren Energien in ganz Deutschland. Fast 40.000 dezentrale Erzeugungsanlagen sind an unsere Netze in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Damit steht Avacon im Zentrum der Energiewende.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Netzgebiet von der Nordseeküste bis Südhessen schreitet weiter voran. Um diese Energien zu verteilen und die hier lebenden rund 16 Millionen Menschen weiterhin zuverlässig und nachhaltig mit Energie zu versorgen, bauen wir unsere Netze kontinuierlich und bedarfsbezogen aus.
Mit unserem Netzausbauplan stellen wir die Weichen für die Optimierung, die Verstärkung und den Ausbau unseres Netzes in den kommenden zehn Jahren. Wir laden Sie herzlich ein, sich auf diesen Seiten über unsere Planungen zu informieren!
Die gesetzliche Grundlage für unseren Netzausbauplan ist das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In 2021 wurde das EnWG umfangreich novelliert und ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27.07.2021 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, sowie die Sicherung eines leistungsfähigen und zuverlässigen Stromnetzbetriebs.
Nach § 14d des Energiewirtschaftsgesetzes müssen alle Hochspannungsnetzbetreiber, also auch Avacon Netz GmbH, alle zwei Jahre einen Plan für ihr jeweiliges Elektrizitätsverteilernetz vorlegen (Netzausbauplan).
Der Netzausbauplan enthält u.a. folgenden Angaben:
Eine Netzkarte des Hochspannungsnetzes und der Umspannstationen auf Mittelspannung mit den Engpassregionen des jeweiligen Netzes, die zugehörigen Planungsgrundlagen einschließlich gesonderter Angaben zum Anschluss neuer dezentraler Erzeugungskapazitäten sowie von Lasten und Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, für die in den nächsten fünf Jahren, im Hochspannungsnetz in den nächsten zehn Jahren, zu erwartenden Ein- und Ausspeisungen. Ferner eine detaillierte Darlegung der engpassbehafteten Leitungsabschnitte und der jeweilig geplanten Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen.
Bei der Planung unseres 110-kV-Netzes legen wir verschiedene Leitlinien zugrunde. Um Sie bestmöglich über den Netzausbau der Avacon Netz GmbH zu informieren, stellen wir Ihnen hier unsere Planungsleitlinien vor.
Leitlinie 1: Enge Abstimmung mit unseren verbundenen Netzbetreibern
Unser Hochspannungsnetz mit 110 Kilovolt Nennspannung ist auf der einen Seite verbunden mit den untergelagerten Netzen vor Ort bis hin zum Niederspannungsnetz (400 und 230 Volt), das der Stromversorgung „aus der Steckdose“ dient. Auf der anderen Seite schließt es an das übergelagerte Übertragungsnetz an, das mit 380 und 220 Kilovolt betrieben wird und dem „Ferntransport“ der Energie dient. Deshalb wird unser Netz nicht autark geplant, sondern in Abstimmung mit den angeschlossenen Netzebenen.
Im aktuell gültigen Netzentwicklungsplan haben die beiden Übertragungsnetzbetreiber im Avacon-Netzgebiet – TenneT und 50Hertz Transmission – eine Vielzahl an Netzausbau- und Netzverstärkungsmaßnahmen benannt, die auch vorhandene Engpässe im Hochspannungsnetz der Avacon beseitigen könnten. Diese Planungen sind unter www.netzentwicklungsplan.de sowie über die Websites von TenneT und 50Hertz abrufbar.
Wie viele Leitungen wir tatsächlich verstärken oder neu bauen müssen, kann daher immer erst dann abschließend beurteilt werden, wenn sich die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber in der Region konkretisiert haben.
Genauere Informationen liegen etwa vor,
- sobald der aktuelle Netzentwicklungsplan in das Bundesbedarfsplangesetz überführt worden ist,
- wenn sich die Netzbetreiber in einzelnen Höchstspannungsprojekten für bestimmte Trassenkorridore und Umspannwerksstandorte entschieden haben,
- oder wenn die zuständigen Behörden weitere 380-kV-Vorhaben mit Raumordnungs- und Planfeststellungsbescheiden abgeschlossen haben.
Natürlich findet umgekehrt auch eine Abstimmung mit den Betreibern der nachgelagerten Mittel- und Niederspannungsnetze statt, um die Planungen der unterschiedlichen Netzebenen zu koordinieren.
Leitlinie 2: Auslegung unserer Stromnetze
Die Stromnetze werden so ausgelegt, dass sie in jedem ungestörten Betriebsfall für alle Anforderungen unserer Kunden uneingeschränkt funktionieren. In den äußerst seltenen Fällen einer Netzstörung (sie tritt an einer Leitung im Schnitt einmal in 25 Jahren für wenige Stunden ein) müssen möglichst schnell möglichst viele Kunden wieder mit Strom versorgt werden können. Und auch eine Erzeugungsanlage soll, auch wenn sie bis zur Behebung einer Störung unterbrochen werden kann, so schnell wie möglich wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Wann Stromnetze richtig dimensioniert sind, wird durch Netzberechnungen ermittelt. Dafür sind insbesondere zwei Extremsituationen wichtig:
- „Starklastfall“: Hier wird überprüft, ob das Netz auch dann noch zuverlässig funktioniert, wenn der maximal denkbare Stromverbrauch eintritt, also zum Beispiel an einem grauen, dunklen Winter-Werktag bei voller, auch industrieller Produktion.
- „Erzeugungsfall“: Das gleiche Netz muss aber auch dann sicher funktionieren, wenn zum Beispiel an einem sonnigen und windreichen Pfingstmontag in den Vormittagsstunden reichlich Solar- und Windstrom produziert, aber fast überhaupt kein Strom verbraucht wird. Hier besteht die Herausforderung darin, den gesamten erzeugten Strom jederzeit sicher abtransportieren zu können.
Dafür ist es entscheidend, sowohl den größten denkbaren Stromverbrauch als auch die maximale Stromerzeugung sicher zu kennen. Ein Großteil unseres Netzgebiets ist eher ländlich geprägt. Hier wird häufig viel mehr Strom erzeugt als verbraucht. Deshalb wird der „Erzeugungsfall“ immer wichtiger für die Netzauslegung.
Leitlinie 3: Stromverbrauch – in der Summe konstant
In weiten Teilen unseres ländlich geprägten Netzgebiets ist aufgrund der demografischen Entwicklung und des verstärkten Einsatzes energieeffizienterer Technik ein deutlich sinkender Stromverbrauch zu erwarten. Dieser Rückgang kann wiederum durch die zunehmende Verbreitung von Wärmepumpen und die künftige Entwicklung der Elektromobilität ausgeglichen oder sogar überkompensiert werden. Das Zusammenspiel beider Effekte wird derzeit durch umfangreiche Studien abgeschätzt. Bis zum Abschluss dieser Untersuchungen gehen wir über die nächsten Jahre vereinfachend von einem konstanten Stromverbrauch aus. Das ist nach allen bisher durchgeführten Analysen bis Ende der 2020er Jahre hinreichend genau.
Leitlinie 4: Stromerzeugung – Fokus auf die regionale Situation
Als Basis für einen langfristig angelegten und nachhaltigen Netzausbau hat Avacon mehrere Potenzialstudien zur künftigen Produktion erneuerbarer Energien in Auftrag gegeben. Die Studien kommen in der Grundtendenz zu ähnlichen, immer aber zu regional differenzierten Ergebnissen. Das spiegelt die Vielfalt unseres großen Netzgebiets mit seinen ganz unterschiedlichen Regionen wider. Avacon hat daher nicht einfach pauschal einen einheitlichen Prognose-Ansatz auf das gesamte Netzgebiet angewendet, sondern je nach Region die genauen Antragslagen für neue Erzeugungsanlagen, die Quartalszahlen für die Erzeugung erneuerbarer Energien und andere regionale Informationen einbezogen, um ein differenziertes Bild zu erhalten.
Leitlinie 5: Nutzung der Ungleichzeitigkeit von Wind- und Sonnenstrom
Das Avacon-Netzgebiet zeichnet sich aus durch eine große Anzahl dezentral verteilter Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Da die Stromproduktion von Windenergie- und Photovoltaikanlagen direkt mit dem Wetter – also mit der Windstärke und der Sonneneinstrahlung – zusammenhängt, erzeugen viele Anlagen der gleichen Erzeugungsart ihre Energie in sehr ähnlichen Zyklen. Allerdings liegen zwischen Wind und Sonne erhebliche Zeitunterschiede. Deshalb addieren wir bei der Netzauslegung beides nicht einfach aufeinander, sondern gewichten die Erzeugungsformen. Das reduziert den Netzausbaubedarf.
Leitlinie 6: Das NOVA-Prinzip
Um den Netzausbau so bürgerfreundlich und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten, wendet Avacon das auch von der Bundesnetzagentur favorisierte „NOVA“ (lateinisch: neu)-Prinzip an. Die Abkürzung NOVA steht dabei für „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau“. Wir versuchen also zunächst, den aktuellen Netzbetrieb zu optimieren (z. B. durch kleine, äußerlich unscheinbare Maßnahmen zur Erhöhung der Transportfähigkeit der heute vorhandenen Leitungen), danach betrachten wir eine mögliche Verstärkung der vorhandenen Leitungen, und erst, wenn beides nicht ausreicht, wird das Netz mit neuen Leitungen ausgebaut.
Leitlinie 7: Freileitungsmonitoring reduziert den Netzausbau
Ein besonders leistungsfähiges, wirtschaftliches, raum- und umweltverträgliches Verfahren der Netz-Optimierung ist das Freileitungsmonitoring. Die Übertragungskapazität von Freileitungen wird durch die maximale Betriebstemperatur des Leiterseils begrenzt. Hierfür nutzte man bislang zumeist grobe Schätzwerte, die die Kühlung des Leiterseils durch Wind außen vor ließen. Das Freileitungsmonitoring macht sich den Umstand zu Nutze, dass starker Wind häufig nicht nur die Rotorblätter ankurbelt und so für eine hohe Netzauslastung sorgt, sondern auch die Leiterseile von außen kühlt. So kann bei Einhaltung aller Grenzwerte bis zu 60 Prozent mehr Strom transportiert werden. Durch dauerhaftes Freileitungsmonitoring sichern wir eine effiziente Nutzung der Netzressourcen und tragen dazu bei, den notwendigen Netzausbau so gering wie möglich zu halten.
Leitlinie 8: Reserveleistung – ein (n-1)-sicheres Netz
Die Avacon Netz GmbH betreibt ihre Hochspannungsnetze (n-1)-sicher, wie man im technischen Sprachgebrauch sagt. Das bedeutet: Selbst wenn es zur Störung eines Leitungssystems kommt, ist sofort ein anderes Leitungssystem verfügbar und kann die Aufgaben des ausgefallenen Systems übernehmen. Damit wird selbst im Störungsfall eine sichere Energieversorgung garantiert.
Leitlinie 9: Immer offen für neue Technologien
Um den Netzausbau so verträglich wie möglich für die Menschen vor Ort zu gestalten, ist Avacon Netz GmbH immer offen für neue technologische Entwicklungen, die dabei helfen, neue Leitungsbauten zu vermeiden. Dafür prüfen wir gemeinsam mit vielen Forschungseinrichtungen permanent innovative technische und planerische Lösungen für ein zukunftsfähiges Netz, das auch die Belange der Bürgerinnen und Bürger in der Region berücksichtigt.
Engpassregionen: Die Vorhaben auf einen Blick
Erläuterungen zur kartografischen Darstellung
Zum Verständnis der kartografischen Darstellung sind die folgenden Definitionen erforderlich:
- „Überlastete Leitungen“: Planerische Engpässe des Istnetzes (2022) sind als rote Leitungen dargestellt.
- „Engpassregionen“: konkret geplante, vorgesehene oder im Bau befindliche Maßnahmen, die zur Beseitigung von Überlastungen oder zur effizienten Netzoptimierung mit einem Zeithorizont von 10 Jahren notwendig sind.
Überlastete Leitungen, deren Überlastung bis 2032 durch eigene Baumaßnahmen behoben werden, sind in der Grafik überlagert als „Überlastete Leitungen“ und „Engpassregionen“ dargestellt.
Überlastete Leitungen, deren Überlastung bis 2032 nicht durch eigene Baumaßnahmen, sondern durch Ausbaumaßnahmen der ÜNB behoben werden, sind in der Grafik ausschließlich als „Überlastete Leitungen“ dargestellt.
Dieser Netzausbauplan dient der Darstellung der so genannten Engpassregionen im Zusammenhang mit dem nach § 14d EnWG zu erstellenden Netzausbauplan. Hinsichtlich der Lage der Betriebsmittel und künftiger Baumaßnahmen besitzt er keine Verbindlichkeit.
Download: Netzausbauplan der Avacon Netz GmbH
Details zu der vorstehenden interaktiven Karte des Netzausbauplans mit seinen einzelnen Maßnahmen finden Sie hier:
Fragen und Antworten
Die Bundesregierung treibt die Energiewende weiter voran: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis 2020 mindestens 35 Prozent und bis 2050 rund 80 Prozent betragen. Mit fast 40.000 angeschlossenen dezentralen Erzeugungsanlagen und mehr als 14 Mrd. Kilowattstunden erneuerbarer Energie in unseren Netzen spielt Avacon dabei eine wichtige Rolle.
Allerdings ist unser derzeitiges Stromnetz noch nicht ausgelegt auf die steigenden Strommengen aus erneuerbaren Energien. Um die rund 16 Millionen Verbraucher in unserem Netzgebiet in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen auch künftig verlässlich mit Strom zu versorgen, müssen wir unser Netz optimieren, verstärken und ausbauen.
Ein leistungsstarkes und bedarfsgerechtes Hochspannungsnetz ist das Rückgrat der erfolgreichen Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung. Daran arbeiten wir!
Der Netzausbauplan (kurz: NAP) benennt unsere Planungen für die Optimierung, Verstärkung und den Ausbau unseres mit 110 Kilovolt (kV) betriebenen Stromnetzes in den kommenden zehn Jahren. Dabei unterscheiden wir zwischen Maßnahmen, die in den kommenden fünf Jahren konkret geplant sind, sowie weiteren vorgesehenen Maßnahmen im Zeitraum der nächsten zehn Jahre.
Der Netzausbauplan trägt bei zu einem transparenten Planungsprozess und zur besseren Koordination der Maßnahmen im Übertragungs- und Verteilnetz.
Die gesetzliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, sowie die Sicherung eines leistungsfähigen und zuverlässigen Stromnetz-Betriebs.
Einzelheiten zum Netzausbauplan nach § 14d finden Sie hier.
Der Netzausbauplan (NAP) benennt die geplanten Maßnahmen für das mit 110 Kilovolt betriebene Hochspannungsnetz. Im Netzentwicklungsplan (NEP) hingegen notieren die vier Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW ihre Planungen für das Höchstspannungsnetz (220 oder 380 Kilovolt).
Das Höchstspannungsnetz, auch Übertragungsnetz genannt, wird mit 220 oder 380 Kilovolt (kV) betrieben. Hier werden große Strommengen über weite Strecken transportiert.
Das üblicherweise mit 110-kV betriebene Hochspannungsnetz gilt als Verteilnetz. Die 110-kV-Leitungen bringen Strom in Ballungszentren, zu Umspannwerken oder großen Industriebetrieben.
Das Mittelspannungsnetz verteilt elektrische Energie vor allem an regionale Ortsnetzstationen, die wiederum mit dem Niederspannungsnetz verbunden sind.
Über das Niederspannungsnetz werden dann Endkunden wie private Haushalte, Gewerbe-, Büro- oder kleinere Industriebtriebe mit Strom versorgt.
Die Planungen im Verteil- und Übertragungsnetz sind eng miteinander verzahnt. Es kann etwa sein, dass durch den Bau einer neuen Höchstspannungsleitung der Bedarf einer geplanten Hochspannungsleitung entfällt.
Um den Netzausbau insgesamt so gering wie möglich zu halten, stimmen wir uns daher kontinuierlich mit den Übertragungsnetzbetreibern im Avacon-Netzgebiet ab. Auch die parallel erfolgende Erarbeitung von Netzentwicklungs- und Netzausbauplan trägt zur zielgerechten Koordination beider Planungsebenen bei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie u.a. auf den folgenden Seiten:
- Informationsportal der Übertragungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan
- Bürgerdialog Stromnetz - eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Initiative
Der Netzausbauplan (kurz: NAP) fasst unsere Planungen für die kommenden zehn Jahre zusammen. In einem so dynamischen Feld wie der Energieversorgung ist das ein langer Zeitraum, in dem sich mache der heute zugrunde gelegten Planungsparameter ändern können. Das betrifft beispielsweise die die Einführung neuer technischer Verfahren, die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber in unserem Netzgebiet oder die Entwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Netzausbauplan soll daher von nun an jedes Jahr überprüft und aktualisiert werden.
Hochspannungsleitungen wurden in der Vergangenheit zumeist als oberirdische Freileitung gebaut. In den letzten Jahren wurden einzelne 110-kV-Leitungen auch als unterirdisch verlaufende Erdkabel realisiert. Doch das Hochspannungsnetz der Avacon Netz GmbH – das zweitgrößte in Deutschland – besteht weiterhin zu über 99 Prozent aus Freileitungen, da diese im Vergleich zu Erdkabeln deutliche technische und wirtschaftliche Vorteile aufweisen.
Wird heute eine Stromleitung in einer neuen Trasse gebaut, ohne dass hier oder in der unmittelbaren Nähe bereits eine Leitung steht, handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Neubau. Gemäß § 43 h des EnWG müssen Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen grundsätzlich unterirdisch verlegt werden, sofern die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb eines Erdkabels maximal 2,75-mal so hoch sind wie für eine technisch vergleichbare Freileitung und naturschutzfachlichen Belange, wie beispielsweise die Querung eines Feuchtbiotops, einer Erdverkabelung nicht entgegenstehen. Ausnahmsweise kann die Behörde aber auch in diesen Fällen die Errichtung einer Freileitung genehmigen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Ist der Gesamtkostenfaktor höher, besteht keine (grundsätzliche) gesetzliche Pflicht zur Verkabelung.
Avacon Netz GmbH entscheidet bei jedem Projekt nach einer gründlichen Einzelfallprüfung, ob ein Erdkabel oder eine Freileitung beantragt wird. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die Ziele des § 1 des EnWG: Danach ist „eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität“ zu gewährleisten.
Allgemeine Informationen zur Avacon Netz GmbH können Sie hier auf unserer Website entnehmen: Zur Startseite. Hier finden Sie unter anderem einen Erklärfilm zur Arbeit eines Netzbetreibers beim Unternehmensporträt.
Wenn Sie weitere Anliegen oder Fragen zu konkreten Leitungsprojekten haben, freuen wir uns, von Ihnen zu hören: Schreiben Sie einfach eine E-Mail an pr@avacon.de. Wir melden uns dann bei Ihnen!