FAQ
110kV-Leitung Twistetal - Paderborn/Süd
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die geplante Leitung leistet einen Beitrag zur gesellschaftlich geforderten Energiewende.
Eine sichere und kostengünstige Versorgung mit elektrischer Energie ist der gesetzliche Auftrag der Avacon Netz GmbH. Um das Verteilnetz der 110-kV-Ebene betriebssicher zu halten, sind regelmäßige Bau- und Wartungsarbeiten an Leitungen und Anlagen erforderlich.
Grundsätzlich unterscheidet man elektrische von magnetischen Feldern.
Elektrische Felder entstehen immer dann, wenn eine elektrische Spannung anliegt. Die Größe des elektrischen Feldes wird von dem Ladungsunterschied bestimmt, der in Volt/Meter angegeben wird.
Magnetische Felder entstehen immer dann, wenn sich elektrische Ladungen bewegen, also wenn Strom fließt. Und je größer der Stromfluss, desto höher sind auch die magnetische Flussdichte, die in Tesla bzw. Mikrotesla angegeben wird.
Die Ursache für ein elektrisches Feld ist Spannung, die zwischen zwei Punkten anliegt. Je höher die Spannung ist, desto größer ist das elektrische Feld.
Elektrische Felder entstehen überall dort, wo Stromleitungen oder elektrische Geräte an das Stromnetz angeschlossen sind. Verbindet man ein elektrisches Gerät mit der Steckdose, entsteht ein elektrisches Feld – auch dann, wenn das Gerät nicht eingeschaltet ist. Das heißt: Alle Geräte im Haushalt, die über das Netzkabel dauerhaft mit der Steckdose verbunden sind, auch dann, wenn sie nicht genutzt werden (Kaffeemaschine, Mikrowelle, Brotschneidemaschine, Radio, Fernseher, PC etc.), umgibt ein elektrisches Feld. Vergleichbar also mit dem Wasser-druck in einem Gartenschlauch, der angeschlossen, aber nicht aufgedreht ist.
Gemessen wird die elektrische Feldstärke bei niederfrequenten Feldern meist in Kilovolt pro Meter (kV/m).
Die Ursache für das magnetische Feld ist fließender Strom. Schalten Sie den Fön, das Bügel-eisen, Ihren Fernseher, den Computer oder das Licht ein, entsteht zusätzlich zum elektrischen ein magnetisches Feld.
Das magnetische Feld umgibt das Gerät und den Leiter, durch den Strom fließt – also z.B. das Kabel des Föns, Bügeleisens, Fernsehers, Computers oder der Lampe. Für das magnetische Feld wird repräsentativ als physikalische Größe die „magnetische Flussdichte“ betrachtet. Diese wird bei niederfrequenten Feldern meist in Mikrotesla (µT) gemessen. Ein Mikrotesla ist ein Millionstel Tesla.
Wie hoch sind die Grenzwerte?
Für durch elektrische Anlagen erzeugte elektrischen und magnetischen Felder legt die aktuelle Fassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) aus dem Jahr 2013 Grenzwerte fest: Sie betragen 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder und 5 Kilovolt pro Meter für niederfrquente (50 Hz) elektrische Anlagen der Energieversorgung.
Der Baubeginn erfolgt frühestens im Jahr 2020.
Gern können Sie uns per Mail kontaktieren. Wir werden so schnell wie möglich antworten.
Im Rahmen der Planfeststellung ermitteln beauftragte Experten die Auswirkungen der geplanten Leitung auf Menschen, Natur und Umwelt. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen definiert, die mögliche Konflikte und Schäden vermeiden oder vermindern. Die Genehmigungsbehörde kann zusätzliche, vom Vorhabenträger vorzunehmen-de Maßnahmen (z.B. Minimierung des Baulärms) festlegen.
Im Planfestellungsverfahren sind Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen.
Neben den gesetzlich vorgesehenen und mit klaren Vorgaben und Fristen geregelten formellen Beteiligungsmöglichkeiten bietet Avacon Informationsveranstaltungen an, um Interessen, Hinweise und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig kennnen zu lernen.
Die konkreten Planungen für Stromtrassen erfolgen im Planfeststellungsverfahren.
Im Planfeststellungsfverfahren werden die Details der geplanten Leitung untersucht. Auf einer Antragskonferenz wird von der Genehmigungsbehörde ein Untersuchungshaben als Aufgabe für den Vorhabenträger festgelegt. Nachdem die geforderten Unterlagen vorliegen, besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.
Abschließend entscheidet die Genehmigungsbehörde detailliert und rechtsverbindlich über die Ausführung der Stromtrasse (Verlauf, technische Ausstattung).
Als „Raumwiderstand“ werden Hindernisse wie Siedlungen, Schutzgebiete oder Militärgebiete bezeichnet. Die Qualität des Raumwiderstandes wird jeweils gesondert für einzelne „Schutzgüter“ beschrieben. Ein hoher Raumwiderstand bedeutet nicht, dass ein Trassenbau hier grundsätzlich unmöglich ist.
Infrastrukturmaßnahmen haben fast immer Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Intensität dieser Auswirkungen hängt insbesondere von der technischen Ausführung (Freileitung oder Erdkabel) und der Dimensionierung der neuzubauenden Leitungen ab. Neben den objektiv be-stimmbaren Auswirkungen (elektromagnetische Felder, Bodenschutz, Vogelschlag, etc.) gibt es auch eher subjektive Auswirkungen wie zum Beispiel die Auswirkungen des Netzausbaus auf das Landschaftsbild.
Ziel ist es, den Netzausbau nach den geltenden Gesetzen des Verbraucherschutzes sowie des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes unter der bestmöglichen Berücksichtigung zu realisieren. Dafür ist die möglichst frühzeitige Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hilfreich und zielführend, denn sie kennen die besondere Situation vor Ort am besten.
Gelingt es beim Bau einer Leitung nicht, negative Wirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Nach der Inbetriebnahme müssen bei der Instandhaltung von Leitung und Trasse naturschutzfachliche Vorgaben berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann ein Trassenmanagement nach ökologischen Gesichtspunkten nicht nur dabei helfen, die Auswirkungen von Stromleitungstrassen zu reduzieren, sondern sogar einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten.
Der Bau, Bestand und Betrieb von Hochspannungsfreileitungen sind nicht möglich, ohne private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Einige Grundstücke werden dabei dauerhaft durch Maste/Stützpunkte, Zuwegungen sowie Überspannungen und andere nur vorübergehend z.B. durch Baufahrzeuge genutzt. Diese Nutzung wird über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Avacon Netz GmbH in das Grundbuch eingetragen. Bei jedem Grundstück, dass durch das Vorhaben dauerhaft in Anspruch genommen werden muss, wird der Eigentümer für die Sicherung der Inanspruchnahme unabhängig bereits vorhandener Bestandsleitungsrechte im Grundbuch neu entschädigt. Entschädigt werden dabei alle durch das Vorhaben entstehenden Rechts- und Nutzungseinschränkungen. Damit ist gemeint, dass in diesem Zusammenhang Entschädigungen für Maststandorte, für die Überspannung der betroffenen Grundstücke sowie für die dauerhaften Zuwegungen gezahlt werden. Die Grundlagen für die Entschädigungshöhen richten sich bei Maststandorten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nach den sogenannten Mastkantenlängen und dem Rohertrag in €/ha. Als Berechnungsgrundlage dient das Gutachten von Jennissen / Wolbring Hochspannungsmast-Entschädigung 2016. Die Höhe der Entschädigung für die Überspannung des Grundstückes bzw. für die dauerhafte Zuwegung richtet sich nach dem Verkehrswert der jeweiligen Fläche. Dieser Wert wird über ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte festgestellt.