FAQ
110kV-Leitung Stendal/West – Güssefeld
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die geplante Leitung leistet einen Beitrag zur gesellschaftlich geforderten Energiewende.
In der Altmark wird gegenwärtig siebenmal mehr Strom (Wind-, Solarenergieanlagen und Bio-masse) erzeugt, als verbraucht wird. Berechnungen zeigen, dass im Jahr 2027 voraussichtlich xx so viel Strom erzeugt werden wird, wie regional verbraucht werden kann. Dieser Über-schuss kann nur über eine Verstärkung des Verteilnetz langfristig gesichert aufgenommen und in das Übertragungsnetz (380-kV) eingespeist werden.
Gleichzeitig erhöht sich die Versorgungssicherheit in der Region. Die neue Leitung bindet im Ringschluss die UW Güssefeld und Osterburg in das Netz ein. Bisher existierte jeweils nur ei-ne Stichleitung. Die vorhandene 10-kV-Leitung Gardelegen-Salzwedel war im Jahre 2016 zu 150 % ausgelastet, die 110-kV-Leitung Stendal-Osterburg zu 200%. Dies führte im Raum Osterburg zu 107 sog. EISMAN-Eingriffen, d.h. es wurden Windparks vom Netz genommen oder gedrosselt, weil die erzeugte elektrische Energie über die vorhandenen Leitungen nicht transportiert werden konnte.
Die für Avacon verbindliche Rechtsgrundlage für den Netzausbau ist das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträg-liche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht sowie die Sicherung eines leistungsfähigen und zuverlässigen Stromnetz-Betriebs.
Im § 43 h des EnWG ist geregelt, dass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen grund-sätzlich unterirdisch verlegt werden müssen, sofern die Gesamtkosten für Errichtung und Be-trieb eines Erdkabels maximal 2,75-mal so hoch sind wie für eine technisch vergleichbare Freileitung und naturschutzfachlichen Belange (wie beispielsweise die Querung eines Feuchtbiotops) einer Erdverkabelung nicht entgegenstehen. Ist der Gesamtkostenfaktor höher, so kann eine Freileitung beantragt werden.
Grundsätzlich unterscheidet man elektrische von magnetischen Feldern.
Elektrische Felder entstehen immer dann, wenn eine elektrische Spannung anliegt. Die Größe des elektrischen Feldes wird von dem Ladungsunterschied bestimmt, der in Volt/Meter ange-geben wird.
Magnetische Felder entstehen immer dann, wenn sich elektrische Ladungen bewegen, also wenn Strom fließt. Und je größer der Stromfluss, desto höher sind auch die magnetische Fluß-dichte, die in Tesla bzw. Mikrotesla angegeben wird.
Die Ursache für ein elektrisches Feld ist Spannung, die zwischen zwei Punkten anliegt. Je hö-her die Spannung ist, desto größer ist das elektrische Feld.
Elektrische Felder entstehen überall dort, wo Stromleitungen oder elektrische Geräte an das Stromnetz angeschlossen sind. Verbindet man ein elektrisches Gerät mit der Steckdose, ent-steht ein elektrisches Feld – auch dann, wenn das Gerät nicht eingeschaltet ist. Das heißt: Alle Geräte im Haushalt, die über das Netzkabel dauerhaft mit der Steckdose verbunden sind, auch dann, wenn sie nicht genutzt werden (Kaffeemaschine, Mikrowelle, Brotschneidemaschine, Radio, Fernseher, PC etc.), umgibt ein elektrisches Feld. Vergleichbar also mit dem Wasser-druck in einem Gartenschlauch, der angeschlossen, aber nicht aufgedreht ist.
Gemessen wird die elektrische Feldstärke bei niederfrequenten Feldern meist in Kilovolt pro Meter (kV/m).
Die Ursache für das magnetische Feld ist fließender Strom. Schalten Sie den Fön, das Bügel-eisen, Ihren Fernseher, den Computer oder das Licht ein, entsteht zusätzlich zum elektrischen ein magnetisches Feld.
Das magnetische Feld umgibt das Gerät und den Leiter, durch den Strom fließt – also z.B. das Kabel des Föns, Bügeleisens, Fernsehers, Computers oder der Lampe. Für das magnetische Feld wird repräsentativ als physikalische Größe die „magnetische Flussdichte“ betrachtet. Die-se wird bei niederfrequenten Feldern meist in Mikrotesla (µT) gemessen. Ein Mikrotesla ist ein Millionstel Tesla.
Wie hoch sind die Grenzwerte?
Für durch elektrische Anlagen erzeugte elektrischen und magnetischen Felder legt die aktuelle Fassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) aus dem Jahr 2013 Grenzwerte fest: Sie betragen 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder und 5 Kilovolt pro Meter für niederfrquente (50 Hz) elektrische Anlagen der Energieversorgung.
Der Baubeginn erfolgt frühestens im Jahr 2020.
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Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und der Planfeststellung ermitteln beauftragte Ex-perten die Auswirkungen der geplanten Leitung auf Menschen, Natur und Umwelt. Daraus ab-geleitet werden Maßnahmen definiert, die mögliche Konflikte und Schäden vermeiden oder vermindern. Die Genehmigungsbehörde kann zusätzliche, vom Vorhabenträger vorzunehmen-de Maßnahmen (z.B. Minimierung des Baulärms) festlegen.
Im Raumordnungsverfahren und im darauf folgenden Planfestellungsverfahren sind umfang-reiche Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen.
Neben den gesetzlich vorgesehenen und mit klaren Vorgaben und Fristen geregelten formel-len Beteiligungsmöglichkeiten bietet Avacon Informationsveranstaltungen an, um Interessen, Hinweise und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig kennnen zu lernen.
Die konkreten Planungen für Stromtrassen und ihre notwendige Systembauwerke wie Um-spannwerke erfolgt in zwei Schritten: In der Raumordnung und im Planfeststellungsverfahren.
Nach Antragsstellung durch den Vorhabenträger Avacon lädt die Genehmigungsbehörde zur Antragskonferenz, bei der Betroffene, Umweltverbände, Behörden, aber auch Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen und Belange, aber auch alternative Trassenvorschläge eingeben können. Dieser Verfahrensschritt kann durch eine Landesplanerische Beurteilung ersetzt werden, die ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Für das Leitungsvorhaben Stendal/West-Güssefeld er-folgte die landesplanerische Feststellung durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde 2015, weil diese Leitung Bestandteil es Landesentwicklungsplanes 2010 des Landes Sachsen-Anhalt ist (LEP2010 LSA).
Für den Abzweig zum Umspannwerk Osterburg wurde ein Raumordnungsverfahren mit der Untersuchung mehrerer Varianten durchgeführt.
Im Planfeststellungsfverfahren werden die Details der geplanten Leitung untersucht. Auf einer Antragskonferenz wird von der Genehmigungsbehörde ein Untersuchungshaben als Aufgabe für den Vorhabenträger festgelegt. Nachdem die geforderten Unterlagen vorliegen, besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.
Abschließend entscheidet die Genehmigungsbehörde detailliert und rechtsverbindlich über die Ausführung der Stromtrasse (Verlauf, technische Ausstattung).
Als „Raumwiderstand“ werden Hindernisse wie Siedlungen, Schutzgebiete oder Militärgebiete bezeichnet. Die Qualität des Raumwiderstandes wird jeweils gesondert für einzelne „Schutzgüter“ beschrieben. Ein hoher Raumwiderstand bedeutet nicht, dass ein Trassenbau hier grund-sätzlich unmöglich ist.
Infrastrukturmaßnahmen haben fast immer Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Intensität dieser Auswirkungen hängt insbesondere von der technischen Ausführung (Freileitung oder Erdkabel) und der Dimensionierung der neuzubauenden Leitungen ab. Neben den objektiv be-stimmbaren Auswirkungen (elektromagnetische Felder, Bodenschutz, Vogelschlag, etc.) gibt es auch eher subjektive Auswirkungen wie zum Beispiel die Auswirkungen des Netzausbaus auf das Landschaftsbild.
Ziel muss es sein, den Netzausbau nach den geltenden Gesetzen des Verbraucherschutzes sowie des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes unter der bestmöglichen Berücksichtigung zu realisieren. Dafür ist die möglichst frühzeitige Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hilfreich und zielführend, denn sie kennen die besondere Situation vor Ort am besten.
Gelingt es bei der Planung neuer Stromleitungen nicht, negative Wirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Nach der Inbetriebnahme müssen bei der Instandhaltung von Leitung und Trasse naturschutzfachli-che Vorgaben berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann ein Trassenmanagement nach öko-logischen Gesichtspunkten nicht nur dabei helfen, die Auswirkungen von Stromleitungstrassen zu reduzieren, sondern sogar einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leis-ten.
Die Stromleitung wird in der Regel über das Grundeigentum Dritter geführt. Dafür benötigt Avacon eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Für das dauernde Recht auf dem Grundstück eines Dritten Maste der Freileitung zu bauen oder Erdkabel zu verlegen, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Dieser Ausgleich ist keine Entschädigung – Grund und Boden verbleiben ja beim Eigentümer. Die Zahlung gleicht den Nachteil aus, dass der Eigentümer durch den Eintrag ins Grundbuch nicht in Gänze unbeschränkt über sein Bodeneigentum verfügen kann.
Die Zahlungen richten sich nach den jeweiligen Bodenverkehrswerten und landwirtschaftlichen Roherträgen.