110-kV-Leitung Petersberg-Lauterbach
Die Energiewende mit dem Ausbau regenerativer Stromerzeugungsanlagen erfordert einen Aus- und Umbau von Netze und ihre Verknüpfungspunkten. Für das 110-Kilovolt (kV)-Netz sind langfristige Planungen erforderlich, um in der Region erzeugte regenerative Energie in das Höchstspannungsnetz übertragen.
Eine sichere und kostengünstige Versorgung mit elektrischer Energie ist der gesetzliche Auftrag der Avacon Netz GmbH. Um das Verteilnetz der 110-kV-Ebene betriebssicher zu halten, sind regelmäßige Bau- und Wartungsarbeiten an Leitungen und Anlagen erforderlich. Um den Betrieb der 70 Jahre alten Leitung zu gewährleisten, müssen Maste und Beseilung ersetzt werden.
Die 29 Kilometer lange Leitung verläuft vom Umspannwerk in der Stadt Petersberg bei Fulda zum Umspannwerk in Lauterbach. 19 Kilometer der Leitungstrasse befinden sich im Landkreis Fulda, etwa 10 Kilometer verlaufen von der Kreisgrenze südlich von Bad Salzschlirf bis zum Umspannwerk Lauterbach auf dem Gebiet des Vogelsbergkreises
Es ist vorgesehen, dass zwei Abschnitte der Leitung in Petersberg und Fulda, die in den vergangenen Jahren mit Wohngebäuden unterbaut wurden, als Erdkabel neu zu bauen.
Das Genehmigungsverfahren wird als Planfeststellungsverfahren vom Regierungspräsidium Kassel durchgeführt.
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Kartierungen und Erhebungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan
Um die Auswirkungen der Leitung sowohl durch den Bau als auch den Betrieb auf die Natur und Landschaft bewerten zu können, wird ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit landschaftspflegerischem Begleitplan erstellt, der Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen ist. Dabei handelt es sich um ein umweltfachliches Gutachten, in dem der Naturraum, in dem ein Projekt realisiert wird, beschrieben wird und die Auswirkungen des Vorhabens – im vorliegenden Fall einer Hochspannungsleitung – auf ihn ermittelt werden. In enger Abstimmung mit der technischen Planung können so frühzeitig Hinweise auf besonders sensible Bereiche berücksichtigt und eine umweltschonende Bauausführung vorbereitet werden.
Er umfasst auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen die Eingriffe des Vorhabens minimiert und kompensiert werden.
Grundlage dieses Gutachtens ist eine Erfassung und Kartierung des Naturraums mit allen Habitaten und der Flora und Fauna nach Art und Umfang im Einwirkungsbereich der Leitungstrasse.
Im Zeitraum März bis Oktober 2020 werden daher mehrfach Biologen im Bereich der Trasse zwischen Fulda und Lauterbach vor Ort sein, um die dort vorkommenden Tiere und Pflanzen zu kartieren. Für einige Untersuchungen ist es erforderlich, Hilfsmittel vor Ort zu installieren.
Zur Ermittlung der Arten und Anzahlen von Reptilien, die in Osthessen heimisch sind, werden gekennzeichnete schwarze Folien in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Trassenkorridors ausgelegt, die in der Reptilien-Aktivitätszeit kontrolliert werden. Sie erwärmen sich durch Sonneneinstrahlung stärker als die Umgebung und locken z.B. die Schlingnatter an, unter ihnen zu verweilen und sich aufzuwärmen.
Voraussichtlich ab April werden sogenannte Tubes in Sträuchern und Bäumen aufgehängt, die auf Besatz durch Haselmäuse überprüft werden.
Anhand der Spuren von Kot und Nestern können Rückschlüsse auf die Art, das Vorkommen und die Größe der Population gezogen werden. Die Tiere werden in diesen Röhren nicht gefangen.
Grundstückseigentümer, Anwohner und Bürger werden gebeten, die für die faunistischen Untersuchungen notwendigen Materialien vor Ort zu belassen. Alle Materialien werden selbstverständlich nach Abschluss der Untersuchungen wieder restlos aus dem Gelände entfernt.
Sollten einzelne Standorte bei der Grundstücksnutzung hinderlich sein, bitten wir um entsprechende Hinweise und würden sie versetzen.
Die Fledermaus-Kartierungen finden in warmen Sommernächten in der Dämmerung und nachts statt, vorrangig in Waldbereichen und an größeren Feldgehölzen. Die Jagdpächter nach Möglichkeit vorher informiert, um Störungen anzukündigen und Gefahren zu vermeiden.
Die geplante 110-kV-Leitung wird als Doppelleitung mit zwei 110-kV-Systemen mit je 3 Phasen trassengleich errichtet.
Es ist vorgesehen, dass zwei Abschnitte der Leitung in Petersberg und Fulda, die in den vergangenen Jahren mit Wohngebäuden unterbaut wurden, als Erdkabel neu zu bauen, und die Trasse der Freileitung im Bereich der Ortschaft Landenhausen (Gemeinde Wartenberg) zu verschieben, um den Abstand zur Wohnbebauung, die in der Vergangenheit an die Leitung herangerück ist, wieder zu vergrößern.
Die neuen Maste im sogenannten Donaumastprofil, werden mit feuerverzinktem Stahl errichtet. Die durchschnittliche Höhe beträgt rund 35 Meter. Die tatsächliche Höhe der einzelnen Maste richtet sich jedoch nach dem Geländeverlauf.
Wir planen unsere Leitung mit einem Mindestbodenabstand von 8,50 Meter, um den Anforderungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter den Leiterseilen Rechnung zu tragen.
Start- und Endpunkt der Leitung bilden zum einen das Umspannwerk „Petersberg“ in der Stadt Petersberg im osthessischen Landkreis Fulda, sowie zum anderen das Umspannwerk „Lauterbach“ im Vogelsbergkreis.
Das Umspannwerk Petersberg befindet sich im Eigentum der Avacon Netz GmbH. Es ist eine wichtige Netzknotenstation im osthessischen Hochspannungsnetz und dient der Verteilung der regenerativ durch Windkraft aber auch Solar- und Biogasanlagen im Raum Fulda und Vogelsbergkreis erzeugten elektrischen Energie. Über dieses Umspannwerk wird der Raum mit elektrischer Energie versorgt und überschüssige Energie aus der Region zum 380/110-kV-Umspannwerk Dipperz der TENNET geleitet.
Nachgelagerter Versorger, der die Verbraucher in Fulda und im gesamten osthessischen Raum versorgt ist die OsthessenNetz GmbH, die in dem Umspannwerk auch eigene Anlagen betreibt. Über das Umspannwerk Petersberg wird elektrische Energie in dessen Mittel- und Niederspannungsnetz eingespeist und in Fulda, Petersberg und dem Umland verteilt.
Das Umspannwerk Fulda/Nord, im Stadtteil Ascheberg in einer Parkanlage gelegen, ist ein Umspannwerk der OsthessenNetz GmbH.
Das Umspannwerk ist eine sogenannte Inhouse-Anlage, d.h. die gesamte technische Anlage einschließlich der Transformatoren ist in einem Gebäude installiert.
Die Osthessen Netz GmbH versorgt vom Umspannwerk Fulda/Nord her Teile des Stadtgebietes von Fulda und deren Umland.
Das Umspannwerk Großenlüder, nördlich des gleichnamigen Ortes an der L 3141 gelegen ist ebenfalls ein Umspannwerk der OsthessenNetz GmbH, die über dieses Umspannwerk mit elektrischer Energie durch die Avacon Netz GmbH zur Weiterverteilung an die Verbraucher in Großenlüder und Umgebung versorgt wird.
Das Umspannwerk Lauterbach, gelegen in einem Gewerbegebiet an der nordöstlichen Stadtgrenze an der B 254 gelegen, ist ein Umspannwerk der Avacon Netz GmbH. Es verbindet als wichtige Knotenstation im Hochspannungsnetz den Vogelsberg mit der Rhön.
Das Umspannwerk Lauterbach stellt auch eine Verbindung mit dem Netzbetreiber OVAG Netz GmbH her, der in dem Umspannwerk auch eigene Anlagen betreibt und Strom aus dem Hochspannungsnetz bezieht.
Gleichzeitig wird über das Umspannwerk Lauterbach immer dann, wenn die Menge des regenerativ vor Ort erzeugten Stromes den Bedarf übersteigt, dieser in das 110-kV-Netz der Avacon Netz GmbH eingespeist und über die Hochspannungsleitungen in Richtung Gießen und Dipperz weiteregeleitet.
Baumaßnahmen in den Umspannwerken
In den an der Leitung angeschlossenen Umspannwerken sind im Zuge des Leitungsneubaus kleinere Baumaßnahmen an den Schaltanlagen erforderlich, die aber ausschließlich innerhalb der Anlagen stattfinden werden.
Gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb und die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung ab 110 kV (ausgenommen Bahnstromfernleitungen) der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Planfeststellungsbehörde. Zudem richtet sich die Durchführung des Planfeststellungverfahrens nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Für die 30 Kilometer lange 110-kV-Leitung von Petersberg nach Lauterbach in den Regierungsbezirken Kassel und Gießen mit den Landkreisen Fulda und Vogelsbergkreis wird ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durch das Regierungspräsidium Kassel durchgeführt. Das Regierungspräsidium Gießen mit allen zuständigen Behörden ist am Verfahren für den Teild er Leitung in seinem Hoheitsgebiet beteiligt.
Das Planfeststellungsverfahren zielt auf die Feststellung eines Planes ab, durch den ein bestimmtes raumbezogenes Vorhaben mit rechtsgestaltender Wirkung für zulässig erklärt wird.
Ein Verfahren erfolgt mit dem Antrag des Vorhabenträgers, hier Avacon Netz. Hierzu hat der Vorhabenträger umfangreiche Unterlagen einzubringen, die das Vorhaben ausführlich z.B. an Hand eines Erläuterungsberichtes, Lageplänen und Grundstückverzeichnissen beschreibt. Ferner werden die Eingriffe in die Umwelt auf Basis der gesetzlichen Anforderungen und abhängig von den lokalen Gegebenheiten innerhalb unterschiedlicher Umweltunterlagen (LBP, UVS, FFH-VP) bewertet. Der Umfang der Unterlagen und des Untersuchungsrahmens erfolgen im Vorfeld in Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde.
Innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch den Vorhabenträger veranlasst die zuständige Planfeststellungsbehörde die Auslage der vollständigen Unterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen für einen Zeitraum von einem Monat.
Ab Beginn der Auslage besteht für jeden, dessen Belange durch die Planung berührt werden, bis für den Zeitraum von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, die Möglichkeit sich zum Vorhaben zu äußern. Einwendungen, die nach Überschreiten dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt bzw. eingeklagt werden.
Gleichzeitig erfolgt im Ermessen der Planfeststellungsbehörde u.a. die Beteiligung von Fachbehörden und anerkannten Naturschutzverbänden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden. Die Beteiligten müssen innerhalb des Zeitraums von maximal drei Monaten eine Stellungnahme einreichen.
Die Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde gesammelt und dem Vorhabenträger zur Prüfung und Beantwortung zur Verfügung gestellt.
Der Erörterungstermin, sofern erforderlich, erfolgt i.d.R. spätestens drei Monate nach Ablauf der Einwendungsfrist. Zu der Erörterung wird von der Anhörungsbehörde der Vorhabenträger, die Genehmigungsbehörde, betroffene Behörden und Einwender eingeladen.
(Aufgrund bundeslandspezifischer Unterschiede kann, aber muss nicht per se, die Planfeststellungsbehörde die Funktion der Anhörungsbehörde innehaben).
Innerhalb des Erörterungstermines werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Einwendern erörtert. Sollten sich aufgrund der Erörterung Planänderungen ergeben, kann gegebenenfalls nochmals eine Beteiligung im Hinblick auf die Anpassungen der ursprünglich eingereichten Planfeststellungsunterlagen erfolgen.
Das Ergebnis des Erörterungstermins wird festgehalten und dient der Planfeststellungsbehörde letztendlich zur Abwägung aller im Verfahren zu berücksichtigenden Belange. Im Resultat wird durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss mit all seinen Rechtswirkungen erlassen. Die Planfeststellung hat hierbei Konzentrationswirkung und vereint die für den Bau erforderlichen Genehmigungen innerhalb einer Genehmigung, dem Planfeststellungsbeschluss. Etwaige Auflagen, die aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zwingend durch den Vorhabenträger für die Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen sind, finden sich innerhalb der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses.
Download - Planfeststellungsverfahren
Download - Glossar
110-Kilovolt (kV)-Netz |
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1-systemig | Leitung mit einem Stromkreis. Bei Drehstrom sind dafür 3 Leiter(seile) oder Kabel notwendig. |
2-systemig | Leitung mit zwei Stromkreisen (Drehstrom gleich 6 Leiterseile oder Kabel) |
4-systemig | Leitung mit vier Stromkreisen (Drehstrom gleich 12 Leiterseile oder Kabel) |
Abspannabschnitt | Leitungsabschnitt zwischen zwei Winkelabspannmasten (WA) bzw. Winkelendmasten (WE) |
Abspannmast | Stahlgittermast zur horizontalen (waagerechten) Fixierung von Leitern im Zuge einer Leitung |
Ampere (A) | Maßeinheit für die elektrische Stromstärke |
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Planunterlagen des Projektes (Erläuterungsberichte, Gutachten, Karten, Pläne und Zeichnungen), die mit dem Antrag auf Planfeststellung beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden |
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Die Avacon Netz GmbH sorgt für die zuverlässige Bereitstellung der Strom- und Gasnetze für Kommunen, Industrie, Gewerbe und Haushalte. Der ländlich geprägte Flächennetzbetreiber steht mit fast 40.000 angeschlossenen dezentralen Erzeugungsanlagen und einer jährlichen EE-Einspeiseleistung von 13,5 Mrd. Kilowattstunden im Zentrum der Energiewende. Mit innovativen Technologien, erfahrenen und hoch qualifizierten Mitarbeitern arbeitet das Unternehmen an den modernen Energienetzen von heute und morgen. Energienahe Serviceleistungen wie beispielsweise Straßenbeleuchtung sowie Planung, Bau und Betrieb von Energienetzen und -anlagen runden das Angebot ab. Mit den rund 1.700 Mitarbeitern und etwa 180 Azubis stellt die Netzgesellschaft einen der größten Arbeitgeber und Ausbilder der Region und ist damit gleichzeitig ein relevanter Wirtschaftsfaktor. |
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BImSchG | Das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz dient dem Schutz der Menschen vor dauerhaft hohen Belastungen u.a. durch elektrische und magnetische Felder sowie von Geräuschen.
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BImSchV | In der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hat der Gesetzgeber Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei Hochspannungsleitungen festgelegt. Diese basieren auf Empfehlungen internationaler Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Europäischen Union und der Internationalen Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung der (ICNIRP) sowie von Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Für Hoch- und Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom gilt in Deutschland ein Grenzwert von 100 Mikrotesla für die magnetische Flussdichte. |
Blindleistung |
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Blitzschutzseile / Erdseil | nicht stromführendes Seil, das auf der Mastspitze geführt wird, es dient dem Blitzschutz und ist über den Mast geerdet
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Bündelleiter | Werden die Phasen eines Stromkreises zur Erhöhung der Übertragungsleistung mit 2 oder mehr Leiterseilen ausgeführt nennt man des Bündelleiter
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Cross-Bonding-Muffe | Spezialverbindungsmuffe in Hochspannungskabeln, bei der die Kabelschirmungen gekreuzt werden.
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EEG-Anlagen | Anlagen zur Erneuerbarer Energiegewinnung (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biogasanlagen).
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Eisman | Einspeisemanagement, zeitweilige Reduzierung der eingespeisten Strommenge z. B. bei Starkwind, zum Schutz der Netze und Betriebsmittel (z.B. Transformatoren, Isolatoren) vor Überlastung.
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Elektromagnetische Felder (EMF) | Grundsätzlich unterscheidet man elektrische und magnetische Felder. Elektrische Felder entstehen immer dann, wenn eine elektrische Spannung anliegt. Die Größe des elektrischen Feldes wird von dem Ladungsunterschied bestimmt, der in Volt/Meter angegeben wird. Magnetische Felder entstehen immer dann, wenn sich elektrische Ladungen bewegen, also wenn Strom fließt. Und je größer der Stromfluss, desto höher sind auch die magnetische Flussdichte, die in Tesla bzw. Mikrotesla angegeben wird. [Quelle BDS]
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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) | Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Trennung (Entflechtung) von Stromerzeugung und Verteilung. Die Stromerzeuger sollen diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen (Verteilnetz und Übertragungsnetz) haben. Ziel ist eine preisgünstige, effiziente, umweltverträgliche und sichere Versorgung mit Strom sowie mit Gas (Gasnetze).
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Energiewende | Der Begriff der Energiewende in Deutschland beschreibt den Übergang vom Energiesystem, das bisher fossilen (Kohle, Gas, Öl) Energieträgern und Kernenergie beruhte hin zu einem Energiesystem, das auf erneuerbaren Energien (Wind, Solar, Biomasse, Geothermie) beruht. Hierbei spielen auch Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen eine wichtige Rolle.
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Erdkabel | Stromleitungen, die unter die Erde gelegt werden, werden als Erdverkabelungen oder Erdkabel bezeichnet.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ (kurz EEG) regelt die Anschlusspflicht von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen sowie den Einspeisevorrang und die Vergütung für den erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien.
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Endmast | Tragwerk zur horizontalen (waagerechten) Befestigung von Leitern am Ende einer Leitung.
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Freileitung | Freileitungen sind Anlagen zum oberirdischen Stromtransport bestehend aus Masten, Isolatoren und Leitungsseilen.
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Genehmigungsbehörde | Genehmigungsbehörden sind die für die Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständigen Behörden, z.B. Regierungspräsidien, Wasser- oder Forstbehörden. Die Genehmigungsbehörde für das Leitungsbauvorhaben Stendal/West-Güssefeld ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVWA) in Halle/S
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Hochspannung | Spannungsbereich von 60 bis 110 kV (Verteilnetzebene). |
Höchstspannung | Spannungsbereich von 220 kV und höher (Übertragungsleitungen/Übertragungsnetz). |
ICNIRP | Internationalen Strahlen-Schutz¬kommission für nichtionisierende Strahlung. |
Kabelendmast | Übergangsbauwerk, an dem eine Freileitung in ein Erdkabel übergeht. |
Koronaentladung | Teildurchschläge in der Luftisolierung bei Freileitungen. Wird als „knistern“, besonders bei bestimmten Wetterlagen (Feuchte) wahrgenommen. |
Kilovolt/Meter (kV/m) | Maßeinheit für die elektrische Feldstärke. |
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) | In einem Landschaftspflegerischer Begleitplan werden die für ein Bauvorhaben notwendigen Eingriffe in Landschaft und Natur und die geplanten Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Der Landespflegerische Begleitplan ist zur Genehmigung eines Bauvorhabens erforderlich. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird er rechtsverbindlich. |
Landesplanerische Feststellung | In diesem Planungsschritt stellt die Genehmigungsbehörde – das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle/S. - verbindlich fest, dass der geplante Trassenverlauf den Zielen der Landesplanung nicht entgegensteht. Die Landesplanerische Feststellung für das Leitungsbauvorhaben Stendal/West-Güssefeld erfolgte 2015.
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Leiterseil | Seilförmiger Leiter, bei Freileitungen bestehend aus Aluminium-Stahl-Seilen. Häufig bilden mehrere Leiterseile (Bündelleiter) eine Phase. |
Leitungsringe | elektriche Versorgungsnetze können sternförmig („Stichleitungen“) oder Ringförmig aufgebaut werden. In Sachsen-Anhalt wurde das Hochspannungsnetz vornehmlich mit Stichleitungen gebaut. Ringe erhöhen die Versorgungssicherheit, weil eine Unterbrechung an einer Stelle ein UW nicht vom Netz trennt.
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Lichtwellenleiter-Erdseil
| Auf der Mastspitze geführtes Erdseil/Blitzschutzseil, in dem Glasfasern zur Informationsübetragung mitgeführt werden, dienst nehmen dem Blitzschutz auc der Informationsübertragung |
Megawatt | Maßeinheit für die elektrische Wirkleistung. Die Wirkleistung ist für die Umwandlung in andere Energieformen (Licht, Bewegung, Wärme) verfügbar.
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Mittelspannung | Spannungsbereich von 1 kV bis 30 kV. Häufig Anschlüsse für kleinere Industrie- und Gewerbebetriebe. |
Monitoring | Überwachung von Freileitungen mittes Wettermessstationen um witterungsabhängig in den Betrieb, d.h. die Durchleitung, einzugreifen.
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Netz | Das Gesamtsystem von miteinander verbundenen Einrichtungen (Leitungen, Umspannanlegen) zur Übertragung von elektrischer Energie. |
Netzverknüpfungspunkte |
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n-1-Kriterium | Kriterium zur Beurteilung der Netzsicherheit. Von jedem vorhandenen Betriebsmittel, z.B. Leitungen, Umspannwerke (n = Anzahl dieser Betriebsmittel) darf eines ausfallen, ohne die Netzsicherheit zu gefährden. Konkret bedeutet das: Fällt eine Leitung aus, müssen die verbliebenen Leitungen in der Lage sein, die gesamte Strommenge zu transportieren.
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Planfeststellungsverfahren | Das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Planunterlagen mit dem konkreten Streckenverlauf bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist die Beteiligung von Bürgern durch die öffentliche Auslegung der Pläne. [Quelle BDS]
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Querträger | seitliche Ausleger (Traverse) an einem Mast zur Befestigung der Leiterseile. |
Raumordnungsverfahren (ROV) |
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Regelzone | Ein Gebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve ein Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich ist.
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Sammelschiene | Teil einer Schaltanlage, die mehrere Abgänge (Leitungen, Transformatoren) miteinander verbindet.
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Schaltanlage | Einrichtung zum Verbinden von Leitungen und Transformatoren.
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Schaltfeld | Teil einer Schaltanlage, die alle Geräte zum Schutz, Schalten und Messen eines Abgangs beinhaltet. Vergleichbar mit einem Sicherungsabgang im Hausstromverteiler.
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Schutzbereich | siehe Schutzstreifen
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Schutzstreifen | Der Schutzstreifen ist die Fläche im Bereich einer Trasse, in der zum Schutz der Leitung Beschränkungen bestehen. Der Schutzstreifen einer Freileitung hat eine parabolische Form und wird definiert durch das Ausschwingen der Leiterseile zzgl. Eines Sicherheitszuschalges von 3,0 m. Im Freileitungsschutzstreifen gelten Beschränkungen für Bewuchs und Bauhöhen. Der Schutzstreifen für Kabel wird durch eine Parallele zur Leitungsachse begrenzt. In ihm dürfen keine keine Gebäude errichtet, Tiefbauarbeiten dürchgeführt oder tief wurzelnden Pflanzen gesetzt werden
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Spannfeld | Die durch die Leitung zwischen zwei Masten überspannte Fläche am Boden. In der Regel 300-350 Meter. |
Stichleitung | Einzige Leitungsverbindung zu einem UW, d.h. das UW ist nicht in einen Leitungsring eingebunden.
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Stromkreise (jeweils 3 Leiter) | Geschlossenes System vom Leitern, in dem elektrischer Strom fließen kann.
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System | Stromkreis einer Leitung.
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Tesla (T) | Maßeinheit für die magnetische Flussdichte (Magnetfeld). Die in der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) festgelegten Grenzwerte bei Stromleitungen liegen bei 100 Mikrotesla (µT = 100 /1.000.000 Tesla).
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Transformator | Transformatoren können eine Spannung von einer höheren in eine niedrigere und umgekehrt umwandeln. Fast jedes elektrische Gerät enthält einen Transformator. Auch an den Übergangspunkten zwischen den verschiedenen Netzspannungsebenen im Stromnetz und meistens auch an den Punkten, an denen Strom in das Netz eingespeist wird, werden Transformatoren benötigt. [Quelle BDS]
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Tragmast | Stützpunkt zur vertikalen (senkrechten) Befestigung von Leitern.
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Traverse | siehe Querträger. |
Übertragungsnetz | Im Übertragungsnetz wird Strom über weite Strecken transportiert. Nur etwa zwei Prozent der vorhandenen Leitungen in Deutschland entfallen auf das Übertragungsnetz. In den festgelegten Regelzonen ist es Eigentum der vier èÜbertragungsnetzbetreiber.
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Übertragungsnetzbetreiber | In Deutschland gibt es vier Regelzonen (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) in denen auf der Höchstspannungsebene 220kV und höher (in der Regel 380kV) der Strom großflächig von Ort der Erzeugung zum Ort des Verbrauchs transportiert wird. [Quelle BDS]
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Umspannwerk | Schaltanlagen mit Transformatoren zum Verbinden von Netzen verschiedener Spannungen. Als Teil der Strominfrastruktur dienen Umspannwerke als Schnittstellen zwischen Übertragungsleitungen unterschiedlicher Spannungsebenen. Im Umspannwerk wird die Spannung von einer höheren auf eine geringere umgespannt. Man sagt dazu auch "herunter transformieren". Das geschieht mithilfe der Transformatoren. [Quelle BDS]
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) | Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, Umweltauswirkungen von Planungsvorhaben zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, so dass diese bei Entscheidungen berücksichtigt werden können. [Quelle BDS] |
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
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In der UVS werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die umweltbezogenen Schutzgüter (einschl. des Menschen) beschrieben und bewertet.
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Versorgungsgebiet von Avacon
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Versorgungssicherheit | Versorgungssicherheit besteht, wenn jederzeit und dauerhaft an jedem Ort in Deutschland Strom zur Verfügung steht. Dafür nötig ist ausreichend produzierter Strom, der in einem stabilen Stromnetz bis zum Verbraucher transportiert werden kann.
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Verteilnetz | Das Verteilnetz sorgt für die Verteilung der elektrischen Energie zu den Verbrauchern. Es ist in Hochspannung (110 kV), Mittelspannung (bis 50 kV) und Niederspannung (400 V) unterteilt. Über 95 Prozent aller EE-Anlagen sind im Verteilnetz angeschlossen und speisen die regional erzeugte Energie ein. Die nicht vor Ort verbrauchte Energie gelangt vom Hochspannungsnetz über Umspannwerke ins Höchstspannungsnetz und wird dort zu verbrauchsstarken Regionen transportiert.
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Verteilnetzbetreiber (VNB) | Unternehmen, die Strom (oder Gas) an die Endverbraucher mittels eines eigenen Netzes liefern. In Deutschland gibt es ca. 800 Verteilnetzbetreiber.
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Volt (V) /Kilovolt (kV) | Maßeinheit für die elektrische Spannung.
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VPE | Bis 120 Grad temperaturbeständiges Isoliermaterial in modernen Hochspannungskabeln; vernetztes Polyethylen.
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Watt (W) | Maßeinheit für die elektrische Wirkleistung. Die Wirkleistung ist für die Umwandlung in andere Energieformen (Licht, Bewegung, Wärme) verfügbar. Siehe auch Megawatt.
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Wechselstrom | In Deutschland wird mehrheitlich Wechselstrom für den Stromtransport benutzt, da hier in einem insgesamt vermaschten Netz ein Wechsel der Spannungsebenen, z. B. von 380 auf 110 Kilovolt, leicht möglich ist. Wechselstrom ändert innerhalb einer Sekunde 100 Mal die Fließrichtung. Dies ergibt eine Frequenz von 50 Hertz. In Technik und Wissenschaft spricht man auch von Drehstrom. Die Übertragungsleitungen mit Wechselstrom werden deshalb als Hochspannungs-Drehstrom-Leitungen (HDÜ) bezeichnet. [Quelle BDS]
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WEA | Windenergieanlage
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WHO | Weltgesundheitsorganisation. Behörde der Vereinten Nationen (UNO) für das öffentliche Gesundheitswesen. |