110-kV-Leitung Kunrau-Tylsen
Die nordwestliche Altmark, die bis heute mit den nicht mehr üblichen Zwischenspannungsebenen 30- und 15-kV versorgt wird, soll unter anderem mit dem Neubau dieser Hochspannungsleitung auf eine moderne, dem Stand der Technik entsprechende, 110-kV /20-kV-Versorgung umgestellt werden. Die Avacon Netz beabsichtigt daher, eine neue 110-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Kunrau und der bestehenden 110-kV-Leitung Steinitz-Ellenberg in drei Teilabschnitten zu errichten. Diese neue Leitung soll die bereits bestehenden 110 kV-Leitungen, die aus Gardelegen kommend Richtung Nordwesten nach Ellenberg und Richtung Westen nach Nettgau führen, zu einem Ring schließen und so die Versorgungssicherheit in der gesamten Region deutlich erhöhen.

Neben der Versorgungssicherheit spielt auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Rolle. Es gibt kaum eine Region in Deutschland, in der die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien so deutlich über dem Stromverbrauch der Bevölkerung liegt wie in der Altmark. Avacon will hier die Netzsituation nachhaltig und zukunftsgerichtet verbessern. In der ganzen Altmark wird auf Grund der Energieerzeugung bereits heute an mehr als 300 Tagen im Jahr teilweise deutlich mehr Strom produziert als in der Region verbraucht wird. Die überschüssige Energie muss aus der Fläche abtransportiert und wird westlich von Stendal über einen Netzverknüpfungspunkt in das 380 kV-Netz der 50Hertz Transmission GmbH zum Weitertransport übergeben werden.
Alle drei Ziele, die Umstellung auf eine zeitgemäße Technik, die Erhöhung der Versorgungssicherheit, wie auch die Aufnahme und der Transport dezentral erzeugter Energie, werden durch die Stärkung des 110 kV-Netzes mit dem Bau eines rund 35 Kilometer langen Ringschlusses zwischen Kunrau und Tylsen mit der Einbindung des neu zu errichtenden Umspannwerks Leetze und des bestehenden, aber zu erweiternden Umspannwerks Jeeben erreicht.
Aktuell erfolgt die Erarbeitung der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren.
Avacon hat mit der Ausführungsplanung der Erdkabeltrasse im November 2019 begonnen und alle damit erforderlichen technischen sowie natur- und umweltfachlichen Arbeiten gestartet.
Ein beauftragtes Planungsbüro hat bereits die Vermessungsarbeiten ausgeführt. Auf deren Grundlage wird aus dem aus der Grobplanung vorliegenden Trassenkorridor die Feintrasse entwickelt.
Im Winter 2020/ Frühjahr 2021 fanden Vorstellungen zur Information des Bauernverbandes Salzwedel, der betroffenen Kommunen in Klötze und Beetzendorf und dem Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung in Salzwedel statt.
Nach Auswertung der Vermessungsaufnahmen und Festlegung der Feintrasse werden Baugrunduntersuchungen ab Q3 2021 durchgeführt, um die geotechnsichen und hydrologischen Erkenntnisse in die Detailplanung einfließen zu lassen.
Die betroffenen Eigentümer werden nach jetzigem Planungs- und Kenntnisstand im Sommer/Herbst 2022 kontaktiert.
Die gesetzliche Grundlage für unseren Netzausbau ist das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, sowie die Sicherung eines leistungsfähigen und zuverlässigen Stromnetz-Betriebs. Im § 43 h des EnWG ist geregelt, dass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen grundsätzlich unterirdisch verlegt werden müssen, sofern die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb eines Erdkabels maximal 2,75-mal so hoch sind wie für eine technisch vergleichbare Freileitung und naturschutzfachlichen Belange einer Erdverkabelung nicht entgegenstehen. Ist der Gesamtkostenfaktor höher, so kann eine Freileitung beantragt werden. So wird bei jedem Projekt nach einer gründlichen Einzelfallprüfung entschieden, ob ein Erdkabel oder eine Freileitung beantragt wird. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die Ziele des § 1 des EnWG „eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung“ zu gewährleisten.
In dem vorliegenden Projekt wurde der Faktor 2,75 unterschritten und daher ist die Leitungsverbindung als Erdkabel auszuführen.
Die Übersichtskarte zeigt die aktuelle Planung zum Verlauf des 110-kV-Erdkabels zwischen Tylsen-Leetze-Jeeben-Kunrau.
Download Übersichtsplan Teil 1
Download Übersichtsplan Teil 2
Technische Ausführung: 110‐kV‐Erdkabel

Trassenlänge: ca. 35 km
Kabelquerschnitt: 2.500 mm² (Aluminium, ca. 12cm Durchmesser)
Ausführung: 2 Systeme, 3 Kabel je System plus Fernmeldekabel
6 parallel verlaufende Kabel in ca. 1,5 - 2 m Tiefe
verlegt jeweils einzeln in Schutzrohren mit einem Durchmesser von ca. 25 cm
temporärer Arbeitsstreifen zur Bauausführung ca. 25 Meter inkl. Lagerflächen
späterer dinglich zu sichernder Schutzstreifen im Regelfall 10 Meter (2x 5m beidseitig der Trassenachse)
Verbindungsmuffen: ca. alle 850-1100 m
Technische Realisierungsmöglichkeiten Tiefbau

a) offene Bauweise
Erstellung eines rollierenden Kabelgraben, der nur ca. 100m geöffnet wird, anschließend Kabelschutzrohre in Sand gelegt und hinterher geschlossen wird.

b) geschlossener Tiefbau – HDD Bohrverfahren
Straßen und größere Wasserläufe werden mithilfe horizontaler Spülbohrungen (HDD-Bohrungen) unterquert.

c) geschlossener Tiefbau – Kabelpflugverfahren
Mittels eines Spezialpflugs werden in zwei Schritten je drei Kabel gleichzeitig in den Boden gelegt. Damit minimieren wir den Eingriff in den durch den Leitungsbau beanspruchten Boden.
- 6 Kabel verlaufen in zwei Dreierbündeln in ca. 1,5 m bis 2 m Tiefe
- Verlegung vorrangig durch Einpflügen, um den Eingriff in den Boden zu minimieren.
- zusätzlich Verlegung von kleinen Leerrohren bspw. für Steuerungs- und Kommunikationsleitungen
- temporärer Arbeitsstreifen zur Bauausführung ca. 10 Meter inkl. Lagerflächen im Pflugverfahren
- späterer dinglich zu sichernder Schutzstreifen im Regelfall 10 Meter (2x 5m beidseitig der Trassenachse)
Technische Informationen Muffenbauwerke
Da längen- und gewichtsbedingt nur Kabelabschnitte von etwa 850-1.100 Meter Länge transportiert werden können, werden die einzelnen Kabelabschnitte vor dem Schließen des Grabens mittels Muffen verbunden. Die Muffen benötigen betriebsbedingte Zugänge, die vorwiegend oberirdisch am Wegesrand in einem Kabelverteilerschrank ausgeführt werden. Wenn sich diese Zugänge aufgrund der längenabhängigen Zwangspunkte inmitten landwirtschaftlicher Flächen befinden, werden diese unterirdisch ausgeführt.

Cross-Bonding-Muffenstandort unterirdisch

Cross-Bonding-Muffenstandort oberirdisch
Im Rahmen des Projektes wird auch das Umspannwerk (UW) Leetze neu gebaut. Das bestehende UW Kunrau wird ebenso wie das bestehende UW Jeeben erweitert.

Im Rahmen des Projektes wird das Umspannwerk (UW) Leetze neu gebaut.

Das UW Kunrau wird ebenso wie das UW Jeeben erweitert.
Der Bau der Umspannwerke wird über separate Genehmigungsverfahren genehmigt.
- Landesplanerische Feststellung durch Landesverwaltungsamt Halle 2019
- Technische Planung und Vermessung 2019/2020/2021/2022
- Erstellung der Umweltgutachten ab 2020
- Trassenvorstellung bei den Unteren Naturschutzbehörden Landkreis Salzwedel April 2019
- Vorbereitung/Erarbeitung der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren ab Januar 2021
- Einreichung der Planunterlagen, Beantragung der Planfeststellung voraussichtlich Frühjahr 2023
- Planfeststellungsverfahren beim Landesverwaltungsamt in Halle
Die Antragsunterlagen liegen zu Beginn des Planverfahrens öffentlich in den Ämtern aus. Schriftliche Einwendungen der vom Plan betroffenden Bürger können eingereicht werden.
- Die Einwendungen werden geprüft und der Einwender erhält eine Erwiderung.
- Gegebenenfalls führt die Genehmigungsbehörde – hier das Landesverwaltungsamt Halle – einen Erörterungstermin durch, um dort die Einwendungen zu behandeln.
- Die Genehmigungsbehörde erlässt den Planfeststellungsbeschluss.
- Planfeststellungsbeschluss: Anfang 2024
- Baubeginn: frühestens Q3/2024
- Voraussichtliche Bauzeit: 3 Jahre
110-Kilovolt (kV)-Netz |
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1-systemig | Leitung mit einem Stromkreis. Bei Drehstrom sind dafür 3 Leiter(seile) oder Kabel notwendig. |
2-systemig | Leitung mit zwei Stromkreisen (Drehstrom gleich 6 Leiterseile oder Kabel) |
4-systemig | Leitung mit vier Stromkreisen (Drehstrom gleich 12 Leiterseile oder Kabel) |
Abspannabschnitt | Leitungsabschnitt zwischen zwei Winkelabspannmasten (WA) bzw. Winkelendmasten (WE) |
Abspannmast | Ein Mast zur horizontalen (waagerechten) Fixierung von Leitern im Zuge einer Leitung |
Ampere (A) | Maßeinheit für die elektrische Stromstärke |
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Planunterlagen des Projektes (Erläuterungsberichte, Gutachten, Karten, Pläne und Zeichnungen), die mit dem Antrag auf Planfeststellung beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden |
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Die Avacon Netz GmbH sorgt für die zuverlässige Bereitstellung der Strom- und Gasnetze für Kommunen, Industrie, Gewerbe und Haushalte. Der ländlich geprägte Flächennetzbetreiber steht mit fast 40.000 angeschlossenen dezentralen Erzeugungsanlagen und einer jährlichen EE-Einspeiseleistung von 13,5 Mrd. Kilowattstunden im Zentrum der Energiewende. Mit innovativen Technologien, erfahrenen und hoch qualifizierten Mitarbeitern arbeitet das Unternehmen an den modernen Energienetzen von heute und morgen. Energienahe Serviceleistungen wie beispielsweise Straßenbeleuchtung sowie Planung, Bau und Betrieb von Energienetzen und -anlagen runden das Angebot ab. Mit den rund 1.700 Mitarbeitern und etwa 180 Azubis stellt die Netzgesellschaft einen der größten Arbeitgeber und Ausbilder der Region und ist damit gleichzeitig ein relevanter Wirtschaftsfaktor. |
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BImSchG | Das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz regelt den Schutz der Menschen vor dauerhaft hohen Belastungen u.a. durch elektrische und magnetische Felder sowie von Geräuschen.
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BImSchV | In der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hat der Gesetzgeber Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei Hochspannungsleitungen festgelegt. Diese basieren auf Empfehlungen internationaler Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Europäischen Union und der Internationalen Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung der (ICNIRP) sowie von Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Für Hoch- und Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom gilt in Deutschland ein Grenzwert von 100 Mikrotesla für die magnetische Flussdichte. |
Blindleistung |
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Blitzschutzseile / Erdseil | nicht stromführendes Seil, das auf der Mastspitze geführt wird, es dient dem Blitzschutz und ist über den Mast geerdet
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Bündelleiter | Werden die Phasen eines Stromkreises zur Erhöhung der Übertragungsleistung mit 2 oder mehr Leiterseilen ausgeführt nennt man des Bündelleiter
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Cross-Bonding-Muffe | Spezialverbindungsmuffe in Hochspannungskabeln, bei der die Kabelschirmungen gekreuzt werden.
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EEG-Anlagen | Anlagen zur Erneuerbarer Energiegewinnung (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biogasanlagen).
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Eisman | Einspeisemanagement, zeitweilige Reduzierung der eingespeisten Strommenge z. B. bei Starkwind, zum Schutz der Netze und Betriebsmittel (z.B. Transformatoren, Isolatoren) vor Überlastung.
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Elektromagnetische Felder (EMF) | Grundsätzlich unterscheidet man elektrische und magnetische Felder. Elektrische Felder entstehen immer dann, wenn eine elektrische Spannung anliegt. Die Größe des elektrischen Feldes wird von dem Ladungsunterschied bestimmt, der in Volt/Meter angegeben wird. Magnetische Felder entstehen immer dann, wenn sich elektrische Ladungen bewegen, also wenn Strom fließt. Und je größer der Stromfluss, desto höher sind auch die magnetische Flussdichte, die in Tesla bzw. Mikrotesla angegeben wird. [Quelle BDS]
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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) | Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Trennung (Entflechtung) von Stromerzeugung und Verteilung. Die Stromerzeuger sollen diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen (Verteilnetz und Übertragungsnetz) haben. Ziel ist eine preisgünstige, effiziente, umweltverträgliche und sichere Versorgung mit Strom sowie mit Gas (Gasnetze).
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Energiewende | Der Begriff der Energiewende in Deutschland beschreibt den Übergang vom Energiesystem, das bisher fossilen (Kohle, Gas, Öl) Energieträgern und Kernenergie beruhte hin zu einem Energiesystem, das auf erneuerbaren Energien (Wind, Solar, Biomasse, Geothermie) beruht. Hierbei spielen auch Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen eine wichtige Rolle.
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Erdkabel | Stromleitungen, die unter die Erde gelegt werden, werden als Erdverkabelungen oder Erdkabel bezeichnet.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ (kurz EEG) regelt die Anschlusspflicht von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen sowie den Einspeisevorrang und die Vergütung für den erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien.
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Endmast | Tragwerk zur horizontalen (waagerechten) Befestigung von Leitern am Ende einer Leitung.
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Freileitung | Freileitungen sind Anlagen zum oberirdischen Stromtransport bestehend aus Masten, Isolatoren und Leitungsseilen.
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Genehmigungsbehörde | Genehmigungsbehörden sind die für die Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständigen Behörden, z.B. Regierungspräsidien, Wasser- oder Forstbehörden. Die Genehmigungsbehörde für das Leitungsbauvorhaben Stendal/West-Güssefeld ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVWA) in Halle/S
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Hochspannung | Spannungsbereich von 60 bis 110 kV (Verteilnetzebene). |
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Höchstspannung | Spannungsbereich von 220 kV und höher (Übertragungsleitungen/Übertragungsnetz).
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ICNIRP | Internationalen Strahlen-Schutz¬kommission für nichtionisierende Strahlung.
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Kabelendmast | Übergangsbauwerk, an dem eine Freileitung in ein Erdkabel übergeht.
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Koronaentladung | Teildurchschläge in der Luftisolierung bei Freileitungen. Wird als „knistern“, besonders bei bestimmten Wetterlagen (Feuchte), wahrgenommen.
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Kilovolt/Meter (kV/m) | Maßeinheit für die elektrische Feldstärke.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) | In einem Landschaftspflegerischer Begleitplan werden die für ein Bauvorhaben notwendigen Eingriffe in Landschaft und Natur und die geplanten Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Der Landespflegerische Begleitplan ist zur Genehmigung eines Bauvorhabens erforderlich. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird er rechtsverbindlich. |
Landesplanerische Feststellung | In diesem Planungsschritt stellt die Genehmigungsbehörde – das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - verbindlich fest, dass der geplante Trassenverlauf den Zielen der Landesplanung nicht entgegensteht. Die Landesplanerische Feststellung für das Leitungsbauvorhaben erfolgte 2019.
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Leiterseil | Seilförmiger Leiter, bei Freileitungen bestehend aus Aluminium-Stahl-Seilen. Häufig bilden mehrere Leiterseile (Bündelleiter) eine Phase. |
Leitungsringe | Elektrische Versorgungsnetze können sternförmig („Stichleitungen“) oder ringförmig aufgebaut werden. In Sachsen-Anhalt wurde das Hochspannungsnetz vornehmlich mit Stichleitungen gebaut. Ringe erhöhen die Versorgungssicherheit, weil eine Unterbrechung an einer Stelle ein UW nicht vom Netz trennt, sondern von der anderen Seite versorgt.
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Lichtwellenleiter-Erdseil
| Auf der Mastspitze geführtes Erdseil/Blitzschutzseil, in dem Glasfasern zur Informationsübertragung mitgeführt werden, dient neben dem Blitzschutz auch der Informationsübertragung. |
Megawatt | Maßeinheit für die elektrische Wirkleistung. Die Wirkleistung ist für die Umwandlung in andere Energieformen (Licht, Bewegung, Wärme) verfügbar.
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Mittelspannung | Spannungsbereich von 1 kV bis 30 kV. Häufig Anschlüsse für kleinere Industrie- und Gewerbebetriebe.
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Monitoring | Überwachung von Freileitungen mittes Wettermessstationen um witterungsabhängig in den Betrieb, d.h. die Durchleitung, einzugreifen.
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Netz | Das Gesamtsystem von miteinander verbundenen Einrichtungen (Leitungen, Umspannanlegen) zur Übertragung von elektrischer Energie. |
Netzverknüpfungspunkte |
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n-1-Kriterium | Kriterium zur Beurteilung der Netzsicherheit. Von jedem vorhandenen Betriebsmittel, z.B. Leitungen, Umspannwerke (n = Anzahl dieser Betriebsmittel) darf eines ausfallen, ohne die Netzsicherheit zu gefährden. Konkret bedeutet das: Fällt eine Leitung aus, müssen die verbliebenen Leitungen in der Lage sein, die gesamte Strommenge zu transportieren.
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Planfeststellungsverfahren | Das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Antragstellung mit dem konkreten Streckenverlauf bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist die Beteiligung von Bürgern durch die öffentliche Auslegung der Pläne. [Quelle BDS]
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Querträger | seitliche Ausleger (Traverse) an einem Mast zur Befestigung der Leiterseile. |
Raumordnungsverfahren (ROV) |
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Regelzone | Ein Gebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve ein Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich ist.
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Sammelschiene | Teil einer Schaltanlage, die mehrere Abgänge (Leitungen, Transformatoren) miteinander verbindet.
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Schaltanlage | Einrichtung zum Verbinden von Leitungen und Transformatoren.
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Schaltfeld | Teil einer Schaltanlage, die alle Geräte zum Schutz, Schalten und Messen eines Abgangs beinhaltet. Vergleichbar mit einem Sicherungsabgang im Hausstromverteiler.
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Schutzbereich | siehe Schutzstreifen
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Schutzstreifen | Der Schutzstreifen ist die Fläche im Bereich einer Trasse, in der zum Schutz der Leitung Beschränkungen bestehen. Der Schutzstreifen einer Freileitung hat eine parabolische Form und wird definiert durch das Ausschwingen der Leiterseile zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 3,0 m. Im Freileitungsschutzstreifen gelten Beschränkungen für Bewuchs und Bauhöhen. Der Schutzstreifen für Kabel wird durch eine Parallele zur Leitungsachse begrenzt. In ihm dürfen keine keine Gebäude errichtet, Tiefbauarbeiten durchgeführt oder tief wurzelnden Pflanzen gesetzt werden
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Spannfeld | Die durch die Leitung zwischen zwei Masten überspannte Fläche am Boden. In der Regel 300-350 Meter. |
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Stichleitung | Einzige Leitungsverbindung zu einem UW, d.h. das UW ist nicht in einen Leitungsring eingebunden.
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Stromkreise (jeweils 3 Leiter) | Geschlossenes System vom Leitern, in dem elektrischer Strom fließen kann.
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System | Stromkreis einer Leitung.
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Tesla (T) | Maßeinheit für die magnetische Flussdichte (Magnetfeld). Die in der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) festgelegten Grenzwerte bei Stromleitungen liegen bei 100 Mikrotesla (µT = 100 /1.000.000 Tesla).
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Transformator | Transformatoren können eine Spannung von einer höheren in eine niedrigere und umgekehrt umwandeln. Fast jedes elektrische Gerät enthält einen Transformator. Auch an den Übergangspunkten zwischen den verschiedenen Netzspannungsebenen im Stromnetz und meistens auch an den Punkten, an denen Strom in das Netz eingespeist wird, werden Transformatoren benötigt. [Quelle BDS]
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Tragmast | Stützpunkt zur vertikalen (senkrechten) Befestigung von Leitern.
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Traverse | siehe Querträger. |
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Übertragungsnetz | Im Übertragungsnetz wird Strom über weite Strecken transportiert. Nur etwa zwei Prozent der vorhandenen Leitungen in Deutschland entfallen auf das Übertragungsnetz. In den festgelegten Regelzonen ist es Eigentum der vier Übertragungsnetzbetreiber.
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Übertragungsnetzbetreiber | In Deutschland gibt es vier Regelzonen (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) in denen auf der Höchstspannungsebene 220kV und höher (in der Regel 380kV) der Strom weiträumig vom Ort der Erzeugung zum Ort des Verbrauchs transportiert wird. [Quelle BDS]
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Umspannwerk | Schaltanlagen mit Transformatoren zum Verbinden von Netzen verschiedener Spannungen. Als Teil der Strominfrastruktur dienen Umspannwerke als Schnittstellen zwischen Übertragungsleitungen unterschiedlicher Spannungsebenen. Im Umspannwerk wird die Spannung von einer höheren auf eine geringere umgespannt. Man sagt dazu auch "herunter transformieren". Das geschieht mithilfe der Transformatoren. [Quelle BDS]
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) | Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, Umweltauswirkungen von Planungsvorhaben zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, so dass diese bei Entscheidungen berücksichtigt werden können. [Quelle BDS] |
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
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In der UVS werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die umweltbezogenen Schutzgüter (einschl. des Menschen) beschrieben und bewertet.
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Versorgungsgebiet von Avacon
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Versorgungssicherheit | Versorgungssicherheit besteht, wenn jederzeit und dauerhaft an jedem Ort in Deutschland Strom zur Verfügung steht. Dafür nötig ist ausreichend produzierter Strom, der in einem stabilen Stromnetz bis zum Verbraucher transportiert werden kann.
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Verteilnetz | Das Verteilnetz sorgt für die Verteilung der elektrischen Energie zu den Verbrauchern. Es ist in Hochspannung (110 kV), Mittelspannung (bis 50 kV) und Niederspannung (400 V) unterteilt. Über 95 Prozent aller EE-Anlagen sind im Verteilnetz angeschlossen und speisen die regional erzeugte Energie ein. Die nicht vor Ort verbrauchte Energie gelangt vom Hochspannungsnetz über Umspannwerke ins Höchstspannungsnetz und wird dort zu verbrauchsstarken Regionen transportiert.
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Verteilnetzbetreiber (VNB) | Unternehmen, die Energie (Strom oder Gas) an die Endverbraucher mittels eines eigenen Netzes liefern. In Deutschland gibt es ca. 800 Verteilnetzbetreiber.
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Volt (V) /Kilovolt (kV) | Maßeinheit für die elektrische Spannung.
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VPE | Bis 120 Grad temperaturbeständiges Isoliermaterial in modernen Hochspannungskabeln; vernetztes Polyethylen.
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Watt (W) | Maßeinheit für die elektrische Wirkleistung. Die Wirkleistung ist für die Umwandlung in andere Energieformen (Licht, Bewegung, Wärme) verfügbar. Siehe auch Megawatt.
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Wechselstrom | In Deutschland wird mehrheitlich Wechselstrom für den Stromtransport benutzt, da hier in einem insgesamt vermaschten Netz ein Wechsel der Spannungsebenen, z. B. von 380 auf 110 Kilovolt, leicht möglich ist. Wechselstrom ändert innerhalb einer Sekunde 100 Mal die Fließrichtung. Dies ergibt eine Frequenz von 50 Hertz. In Technik und Wissenschaft spricht man auch von Drehstrom. Die Übertragungsleitungen mit Wechselstrom werden deshalb als Hochspannungs-Drehstrom-Leitungen (HDÜ) bezeichnet. [Quelle BDS]
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WEA | Windenergieanlage, landläufig als Windrad bezeichnet.
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WHO | Weltgesundheitsorganisation. Behörde der Vereinten Nationen (UNO) für das öffentliche Gesundheitswesen. |